Die Justizvollzugsanstalt in Münster. Foto: Dülberg, LWL, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
LWL Denkmalpflege, schon jetzt negative Auswirkungen des neuen Denkmalschutzes
Düsseldorf, Münster (LWL) Trotz Kritik und Protesten aus der Fachwelt hat der Entwurf für das neue Denkmalschutzgesetz am 1. April 2022 den NRW Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen passiert. Das neue Gesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft treten soll, hat nach Angaben der Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) schon jetzt negative Auswirkungen für die Denkmäler, weil die Zahl der Abbruch-Anträge für Denkmäler stark gestiegen sei. Ministerin Scharrenbach zeige sich entschlossen, das Gesetz am Mittwoch, 6. April 2022, im Landtag beschließen zu lassen.
In Westfalen-Lippe hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht (15 statt 4 Vorhaben), so die LWL Denkmalpfleger. Dabei werde regelmäßig mit allgemeinen Hinweisen auf wirtschaftliche Fragen argumentiert. LWL Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens: »Das Gesetz wirft seinen dunklen Schatten voraus. Schon jetzt zeigt sich, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und teilweise auch auf der Eigentümerseite verstanden werden: Denkmäler sollen keinem Projekt mehr im Wege stehen. Schnelle Entscheidungen sollen her, wirtschaftliche und andere Aspekte sollen dabei Vorrang haben.«
Als Beispiel nennt Mertens die Justizvollzugsanstalt in Münster: »Leider beweist das Land selbst schon seit Jahren, welcher Umgang mit Baudenkmälern, deren Schutz in NRW immerhin Verfassungsrang genießt, für angemessen gehalten wird. Die Justizvollzugsanstalt in Münster gilt als die älteste noch umfassend erhaltene Gefängnisanlage aus preußischer Zeit. Im Sommer 2014 wurde die Justizvollzugsanstalt aufgrund eines Statik Gutachtens von Seiten des Bau und Liegenschaftsbetriebes NRW kurzfristig leergezogen. Daraufhin war die Absicht geäußert worden, das Ganze oder Teile des Baudenkmals abzureißen. Ein Gegengutachten der Bezirksregierung Münster widerlegte die unterstellte Einsturzgefahr. Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz befürchten wir, dass das dieses Filetstück nahe der Altstadt, auf dem die JVA steht, schon bald für den Bau von Luxuswohnungen oder Büroraum herangezogen wird.«
Hintergrund JVA Münster
Die seit 1984 in die Denkmalliste eingetragene Justizvollzugsanstalt in Münster gilt als die älteste noch umfassend erhaltene Gefängnisanlage aus preußischer Zeit. Die Aussagekraft des Baudenkmals begründet somit auch eine nationale Bedeutungsebene.
Die Anlage wurde als Justizvollzugsanstalt 1845 bis 1857 nach Plänen des Oberbaurats Carl Ferdinand Busse aus Berlin, einem Mitarbeiter Karl Friedrich Schinkels, errichtet. Das gesamte ursprüngliche Architektursystem ist erhalten, wenngleich auch Modernisierungen und Erweiterungen über die vergangenen 160 Jahre erfolgten. Die sternförmige Anlage ist im panoptischen System nach damals modernem englischen Vorbild (London, Pentonville Prison) mit 4 dreigeschossigen schmalen Zellentrakten und breiterem Mitteltrakt für Verwaltung und Kapelle, Wirtschaftsräume und Krankenräume angelegt. Die zentrale halbrunde Halle, das Panoptikum, dient als effizienter Verteilerraum und Aufsichtsraum.
Die LWL Denkmalpflege musste sich gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster in den vergangenen Jahren massiv für den Erhalt des zeitweilig als baufällig geltenden Baudenkmals einsetzen. Im Sommer 2014 wurde aufgrund eines statischen Gutachtens die Justizvollzugsanstalt von Seiten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW kurzfristig und öffentlichkeitswirksam leergezogen. Daraufhin war die Absicht geäußert worden, die Gesamtheit oder Teile des Baudenkmals abzureißen. Die LWL Denkmalpflege hat, als die Räumung der JVA durch die Medien bekannt wurde, der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster geraten, den BLB des Landes schriftlich darauf hinzuweisen, dass der BLB.NRW als Eigentümer verpflichtet sei, das Denkmal vor einer Gefährdung zu bewahren. Außerdem hat die Bezirksregierung auf Anraten der LWL Denkmalpflege einen externen unabhängigen Gutachter beauftragt, die bisherigen statischen Gutachten an Ort und Stelle zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung eines auf historische Bauten spezialisierten Statikbüros war, dass kein akuter Einsturz zu befürchten sei und die methodische Vorgehensweise der bisherigen Gutachten fragwürdig sei. Zudem veranstaltete die LWL Denkmalpflege, Landschaftskultur und Baukultur in Westfalen am 28. Oktober 2014 eine Fachtagung mit dem Thema: »Denkmalzukunft JVA Münster?« in der Kapelle der JVA, um nochmals auf den außerordentlichen Wert der denkmalgeschützten Anlage hinzuweisen und mögliche Planungsstrategien für die Zukunft der JVA zu diskutieren. Folglich wurde wieder ein Teilbetrieb der JVA aufgenommen, während derzeit außerhalb der Stadt Münster eine neue Justizvollzugsanstalt gebaut wird, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen und die Kapazitäten zu erweitern.