Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Ärger mit Werbeschreiben der 1N TelecomZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Ärger mit Werbeschreiben der 1N Telecom

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Ärger mit Werbeschreiben der 1N Telecom

  • Verbraucher in NRW verwechseln den Absender der Schreiben

Bei der Verbraucherzentrale NRW häuften sich bereits Anfang des Jahres Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Das persönlich adressierte Schreiben, das auch die Telefonnummer der #Empfänger enthält, bewirbt einen #Telefontarif. »Viele Verbraucher halten die Werbebriefe der 1N #Telecom GmbH für #Post der Deutschen Telekom und gehen davon aus, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren Telefontarif zu wechseln«, erläutert Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. »Stattdessen schließen sie jedoch einen neuen Vertrag ab und kündigen ihren Tarif bei der Deutschen Telekom. Wenn der Irrtum erkannt wurde, wollen viele Betroffene den Vertrag widerrufen.« Was Verbraucher:innen nach einem ungewollten Vertragsabschluss tun können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Vertrag widerrufen Wer ein Angebotsschreiben per Post erhält und unterschrieben zurückschickt, kann den Vertrag noch 14 Tage lang widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular genutzt werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt zudem einen Musterbrief für den Widerruf zur Verfügung. Wer keine Bestätigung des Widerrufs erhält, muss sich nicht sorgen. Unternehmen müssen einem Widerruf nicht zustimmen, damit er wirksam wird. Wenn Verbraucher:innen jedoch trotzdem ein Willkommensschreiben oder Annahmeschreiben erhalten, sollte das Unternehmen mit einem Nachweis auf den bereits erklärten Widerruf hingewiesen werden. Bei einem wirksamen Widerruf darf das Unternehmen keine weiteren Forderungen aus dem Vertrag stellen, da dieser aufgelöst wurde.

Rufnummernmitnahme rückgängig machen Wer einen Auftrag zur Portierung – also der Mitnahme der Rufnummer – erteilt hat, kann diesen nur beim vorherigen Anbieter rückgängig machen. Dafür muss der Vertrag mit dem neuen Anbieter wirksam widerrufen worden sein. Die Rücknahme des Portierungsauftrages, ohne dass der Vertrag mit dem neuen Anbieter rückgängig gemacht wurde, kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. Der Anbieter 1N Telecom fordert in diesen Fällen aus Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW teilweise einen dreistelligen Betrag als Schadensersatz. Bevor der Portierungsauftrag rückgängig gemacht wird, sollten Verbraucher:innen somit sicherstellen, dass der neue Vertrag fristgerecht widerrufen wurde.

Rechtzeitig kündigen Wenn Betroffene die Widerrufsfrist verpasst haben und an den neuen Vertrag gebunden sind, können sie schon jetzt eine Kündigung zum Ende der Laufzeit an das Unternehmen schicken. Die Mindestvertragszeit beträgt meistens zwei Jahre. Danach können Kund:innen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine automatische Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr, ohne die Möglichkeit einer Kündigung mit einmonatiger Frist, ist seit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021 nicht mehr erlaubt.

Werbebriefe erkennen und ungewollter Post widersprechen Wenn Verbraucher unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen. Um in Zukunft keine Werbebriefe des Unternehmens zu erhalten, kann der Datennutzung widersprochen werden. Dafür stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zur Verfügung.

Weiterführende Infos und Links

  • Musterbrief zum Widerruf einer gekauften Ware oder bestellten Dienstleistung …

  • Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing …
Verbraucherzentrale NRW

Content bei Gütsel Online …

 

Kommentare

smark: Leider ignoriert die 1N Telecom scheinbar meine Widerrufsschreiben. Völlig egal ob es vom betroffenen selbst oder meinem Anwalt kommt! Und nun?, 13. April 2022, 11.52 Uhr

Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30