Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Polizei Gütersloh, Hinweise zum Maifeiertag 2022, Alkohol und Jugendschutzkontrollen
Nach 2 Jahren Pandemie freuen sich viele Menschen im Kreis Gütersloh auf einen geselligen Ausflug am Maifeiertag.
Fast schon traditionell kommt es dabei in Gütersloh an den #Dalkeauen zu größeren Ansammlungen Jugendlicher.
Immer wieder kam es dabei nicht nur zu erheblichen Verschmutzungen der Grünflächen, sondern auch, meist in Folge des Alkoholgenuss, zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen et cetera.
Aus diesen Gründen wird die Polizei an diesem Tag gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Gütersloh besonders wachsam sein. Nicht nur an den Dalkeauen. Es werden nicht nur Delikte geahndet, sondern auch gezielte Jugendschutzkontrollen durchgeführt.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man könne nach einer Feier alkoholisiert mit dem Fahrrad oder dem E-Bike nach Hause fahren. Auch ein Radfahrer gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und gefährdet mit seiner Teilnahme am Straßenverkehr sich und andere. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Unterhalb der Grenze von 1,6 Promille kann er bestraft werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder Ausfallerscheinungen auftreten. Vorsicht! Auch in diesen Fällen droht ein Führerscheinentzug.
Gemäß dem Jugendschutzgesetzt gilt, dass #Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an #Kinder und #Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt et cetera) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet.