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#Gütersloh, kennen Sie #KUNO? Den #Kartensperrdienst?
KUNO stellt ein simples aber wirkungsvolles Sperrsystem dar, das von Polizeibehörden und Wirtschaft entwickelt wurde, um Zahlungen per Debitkarte im elektronischen Lastschriftverfahren – also mit Unterschrift – sicherer zu gestalten.
Da Banken und Sparkassen dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten seit Ende 2006 nur noch im Rahmen des Girocard Verfahrens (Zahlung mit Karte und PIN, ehemals EC Cash) melden, ist eine Sicherheitslücke entstanden – im Lastschriftverfahren können die gemeldeten #Karten weiterhin zur Zahlung verwendet werden.
KUNO schiebt dem einen Riegel vor. Relevante Kontoinformationen polizeilich angezeigter Kartendiebstähle/-verluste werden von den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder an eine zentrale Meldestelle übermittelt. Von dort aus werden die Daten an die angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben, sodass diese Zahlungen mit den gemeldeten Karten anschließend abgelehnt werden können.
KUNO ist die Abkürzung für »Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen«.
Eine KUNO #Sperrung kann ausschließlich bei der Polizei vorgenommen werden. Online oder telefonisch ist eine KUNO Kartensperre aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.