Mit dem Zusatz »und die Tiere« wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. 2002 feiern unter anderem die damalige Bundesministerin Renate Künast und der damalige Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel (rechts), diesen Meilenstein. c, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
20 Jahre Staatsziel Tierschutz, 50 Jahre Tierschutzgesetz
Seit dem 1. August 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert – ein wichtiger Meilenstein der Arbeit des Deutschen Tierschutzbundes. Der Verband kritisiert jedoch, dass der Bundesgesetzgeber das am 24. Juni 1972 in Kraft getretene Tierschutzgesetz bis heute unzureichend novelliert hat, um dem Staatsziel gerecht zu werden.
»Der Tierschutz als Staatsziel eröffnete erstmals die Möglichkeit, die Interessen der Tiere gegen die der Tiernutzer durchzusetzen. Die Politik hat in all den Jahren jedoch versäumt, das Staatziel mit Leben zu füllen. Noch immer diskutiert man viel über den Nutzen des Tieres – und zu wenig über den Schutz. Es braucht endlich grundlegende Systemänderungen, die dem Staatsziel gerecht werden und sich im Tierschutzgesetz wiederfinden. Es geht um unsere Mitgeschöpfe, aber auch – mit Blick auf die landwirtschaftliche Tierhaltung – um die planetaren Grenzen«, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Am 17. Mai vor 20 Jahren stimmte der Bundestag dafür, den #Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, der Bundesrat schloss sich am 21. Juni an. Die Grundgesetzänderung trat dann am 1. August 2002 in Kraft. Seitdem bildet das Staatsziel Tierschutz ein entscheidendes Gegengewicht gegen Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Berufsausübung, Religion oder Kunst. Räumten diese der Tiernutzung zuvor weitgehenden Vorrang ein, müssen sie seitdem per Gesetz gegen Tierschutzbelange abgewogen werden. Zudem verpflichtet die Staatszielbestimmung die Regierung, das Parlament und die Gerichte, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert im deutschen Rechtssystem und Wertesystem zu verhelfen. Der Tierschutz hätte in den letzten Jahrzehnten also deutliche Berücksichtigung finden müssen.
Allerdings hat der Bundesgesetzgeber bis heute versäumt, dem Tierschutz den entsprechenden Stellenwert einzuräumen und ein Tierschutzgesetz zu erlassen, das dem Staatsziel Tierschutz entspricht und es konkret ausgestaltet. An grundlegenden Missständen in der industriellen Tierhaltung, in Forschung, Zoo und Zirkus oder im Heimtierbereich hat sich wenig geändert. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes. Ausnahmeregelungen, die etwa tierschutzwidrige Eingriffe an Tieren zulassen, müssten gestrichen und Gesetzeslücken, zum Beispiel zu Haltungsanforderungen, geschlossen werden. Um den Tierschutz zu stärken braucht es aus Sicht der Tierschützer das Amt eines Bundestierschutzbeauftragen und ein Verbandsklagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen. Auch müsse der Tierschutz aus dem Verantwortungsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums genommen und stattdessen eine eigene Stabstelle Tierschutz im Bundeskanzleramt geschaffen werden, fordert der Tierschutzbund.
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