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Oberlandesgericht #Hamm, 3 neue Senatsvorsitzende am #Oberlandesgericht
Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, gratulierte heute drei neuen Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht Hamm zu ihrer Beförderung.
Jasmin Flockenhaus wurde 1969 in Hagen geboren. Die verheiratete Juristin wohnt in Ennepetal. Sie trat 1999 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. 2002 wurde sie zur Richterin am Landgericht Hagen und 2008 zur Richterin am Oberlandesgericht Hamm ernannt. Frau Flockenhaus trat als Beisitzerin in den 25. Zivilsenat (im Wesentlichen zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus Berufstätigkeit von #Steuerberatern, #Steuerbevollmächtigten und #Wirtschaftsprüfern sowie für Beschwerden in Zwangsvollstreckungssachen und später auch zuständig für Kostensachen) ein. Anfang 2011 wurde Frau Flockenhaus zur Richterin am Oberverwaltungsgericht im Nebenamt ernannt und bis Ende 2012 dort in dem Senat für Disziplinarsachen eingesetzt. Ab 2013 war Frau Flockenhaus als Beisitzerin im 17. Zivilsenat (Bausenat), ab August 2014 erneut als Beisitzerin im 25. Zivilsenat und ab April 2016 als Beisitzerin und stellvertretende Vorsitzende im 15. Zivilsenat (Beschwerdesenat) tätig. Seit August 2020 ist Frau Flockenhaus die Leitung des Dezernats 3 a (Büchereiangelegenheiten) übertragen. Frau Flockenhaus übernimmt den Vorsitz im 5. Zivilsenat.
Thomas Lohmeyer wurde 1959 in Herten geboren, ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Kindern und wohnt in Bochum. In den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen trat er 1987 ein. Vom 01.01.1990 bis zum 31.12.1991 wurde Lohmeyer an das Ministerium der Justiz des Landes NRW abgeordnet. 1991 wurde er zum Richter am Landgericht Bochum und 2002 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm ernannt. Als Beisitzer war Lohmeyer im 19. Zivilsenat (zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus Kauf , Tausch- und Werklieferungsverträgen, aus Dienst- und Werkverträgen, für Handelssachen und Drittwiderspruchsklagen) und im 15. Zivilsenat (zuständig für die Beschwerdesachen aus allen Gebieten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Konkurs-, Vergleichs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen) des Oberlandesgerichts Hamm tätig. Im Juni 2003 wurde Lohmeyer zum weiteren Berufsrichter des Disziplinarsenats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bestellt. Vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2010 wurde Lohmeyer zum Richter am Oberverwaltungsgericht im Nebenamt ernannt, wobei mit ihm in den Jahren 2006 bis 2008 erstmals ein Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit den Aufgaben des stellvertretenden Senatsvorsitzenden betraut worden war. Im Juni 2011 wechselte Lohmeyer als Beisitzer und zugleich als stellvertretender Vorsitzender in den 9. Zivilsenat (Haftpflichtsenat, seit dem 1. November 2019 infolge der Verfahrenswelle aus dem sog. Dieselkomplex auch für diese Verfahren zuständig), in dem er seither in unveränderter Funktion tätig ist. Lohmeyer wird den Vorsitz im 4. Senat für Familiensachen übernehmen.
Dr. Jens Peglau, im Jahr 1968 in Rheinhausen geboren, ist in Duisburg aufgewachsen und lebt heute in Wetter. 1996 trat er in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war 1997 und 1998 ein Jahr als Staatsanwalt im Laufbahnwechsel tätig. 1999 wurde er zum Richter am Landgericht Bochum ernannt und war in der Zeit von Februar 1999 bis Januar 2001 als Referent an das Bundesministerium der Justiz sowie in der Zeit von August 2004 bis Juli 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während der Abordnung wurde Dr. Peglau im März 2007 zum Richter am Oberlandesgericht Hamm ernannt und wurde zunächst als Beisitzer im 3. Strafsenat eingesetzt. Dr. Peglau war in der Zeit von Januar 2010 bis Juni 2012 als Beisitzer dem 6. Zivilsenat (Haftpflichtsenat) und ab dem 01.07.2012 dem 1. Strafsenat zugewiesen. In der Zeit von Dezember 2015 bis Dezember 2021 war Dr. Peglau zum Beisitzer und zugleich stellvertretenden Vorsitzenden im 4. Strafsenat bestellt. Seit dem 01.01.2022 ist er in selber Funktion im 5. Strafsenat tätig. Seit dem 15. Juli 2012 ist Dr. Peglau zudem zum Mitglied (Beisitzer) des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Dr. Peglau übernimmt nun den Vorsitz im 5. Strafsenat.
Bei den drei neuen Senatsvorsitzenden handelt es sich um herausragende Richterpersönlichkeiten, die sich in besonderem Maße über die richterliche Tätigkeit hinaus durch Kommentierungen, das Verfassen von Aufsätzen sowie im Rahmen von Fortbildungen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion beteiligen und ihr profundes Wissen weitergeben.