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#Verwaltungsgericht Köln, für den Sommer geplante #Konzerte auf der Insel Grafenwerth dürfen vorerst nicht stattfinden
Der Rhein Sieg Kreis ist verpflichtet, fünf für Juni und Juli 2022 geplante Konzerte auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef einstweilen zu untersagen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Eilbeschluss vom 24. Mai 2022 entschieden und damit einem Antrag des Naturschutzverbandes #BUND teilweise entsprochen.
Der BUND hatte bei dem Gericht einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen …
… zum Schutz der Umwelt zumindest vorläufig zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort aus diesem Grund verboten und gefährdeten zudem verschiedene geschützte #Tierarten. Außerdem beeinträchtigten sie das an die Insel angrenzende #FFH #Gebiet.
Dem Begehren des BUND ist das Gericht im Ergebnis gefolgt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen. Die Durchführung der Konzerte sei deshalb nur möglich, wenn der Rhein Sieg Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Eine solche habe der Veranstalter, der in dem Eilverfahren genau wie die Stadt Honnef beigeladen ist, bislang noch nicht einmal beantragt.
Angesichts weiterer geplanter Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth und deren potentiell negativen Folgen für den Landschafts- und Naturschutz sei die vorläufige Untersagung der Konzerte demnach geboten. Dies gelte umso mehr, als offenbar der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef neuerdings davon ausgingen, dass für derartige Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Insofern sei eine negative Vorbildwirkung für künftige Veranstaltungen zu befürchten.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Anmerkung
Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits 2020 über Eilanträge des #BUND bezüglich der Insel Grafenwerth entschieden. Details zu diesen Entscheidungen und dem Verfahrensgang finden sich in der damaligen Pressemitteilung des Gerichts.
Aktenzeichen 14 L 797/22