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12 Euro Mindestlohn, ein wichtiger und überfälliger Schritt

12 Euro #Mindestlohn, ein wichtiger und überfälliger Schritt

Der Deutsche #Bundestag stimmt heute über eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab. Dieser soll ab 1. Oktober 2022 gelten. Der #DGB begrüßt ausdrücklich die einmalige gesetzliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Damit wird eine seit Langem bestehende Forderung der Gewerkschaften umgesetzt.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung des eigentlichen Ziels des Mindestlohns, nämlich der Vermeidung von Armutsgefährdung. »Arm trotz Arbeit« ist derzeit kein Randphänomen, sondern Realität vieler Menschen. Dies trifft insbesondere auf Menschen mit Kindern zu, wobei Alleinerziehende – überwiegend Frauen – ein deutliches höheres Armutsrisiko haben. Die Erhöhung folgt dem Anspruch, dass Beschäftigte von ihrer Arbeit leben können sollten, ohne auf ergänzende Sozialleistungen zurückgreifen zu müssen. Es geht auch um mehr Wertschätzung der geleisteten Arbeit von Millionen Beschäftigten. Dieser helfe tatsächlich, um die steigenden Preise etwas abzufedern, sagt die Geschäftsführerin des #Deutschen #Gewerkschaftsbundes in #Ostwestfalen #Lippe, Anke Unger »Dafür haben wir jahrelang gekämpft. Besonders Frauen profitieren stark von der Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze, da sie besonders häufig zu den Beschäftigten gehören, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten und in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäftigt sind wie dem Einzelhandel und der #Gastronomie

Mit der bevorstehenden Erhöhung korrigiert die Bundesregierung nun auch den Umstand, dass der gesetzliche Mindestlohn mit einer Einstiegshöhe von 8,50 Euro im Jahr 2015 zu gering war. Zum zu niedrigen Stundenlohn von 8,50 Euro hatten auch diverse Untersuchungen beigetragen, die im Vorfeld massive Arbeitsplatzverluste als Folge eines gesetzlichen Mindestlohns prognostiziert hatten.

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hatte sich jedoch schnell herausgestellt, dass diese Prognosen auf Annahmen beruhten, die mit der Realität wenig zu tun hatten. Die positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn der vergangenen sieben Jahre zeigen, dass die Wirtschaft als Ganzes solche koordinierten Lohn-setzungen absorbieren kann und dass von diesen sogar nachfrageseitige Impulse ausgehen können.

Als »vollkommen realitätsfern« bezeichnete Unger die Kritik der Arbeitgeber, die den Mindestlohn als »Staatslohn« diskreditieren wollen. »Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum Existieren reicht«, sagte Unger. »Wir wollen Arbeitgeber, die mit uns Tarifverhandlungen für Gute Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig.«

Als Fehler bewertet der DGB die Ausweitung der Minijobgrenze, die künftig an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden soll. »Das ist ein großer Fehler. Die Chance auf eine grundlegende Reform wird damit erstmal vertan. Vor allem in Ostwestfalen-Lippe fallen tausende Beschäftigte damit auch weiterhin nicht unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung«, sagt Anke Unger. »Dabei brauchen wir dringend mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt prekärer Minijobs. Gerade für Frauen ist der Minijob oft das sichere Ticket in die Altersarmut. Die Ausweitung der Minijobs schwächt außerdem die Sozialversicherung, weil sie ihr Beiträge entzieht. Dieser politische Kompromiss geht auf den Rücken abhängig Beschäftigter und der Versichertengemeinschaft. Außerdem bauen Minijobs nur selten Brücken in reguläre Beschäftigung. Vielmehr setzen sie Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen. Hier muss der Gesetzgeber zwingend nachsteuern.«

Was ist ein Mindestlohn?

Ein Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen). Daneben gibt es in Deutschland für einige Branchen auch noch Branchenmindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der #Politik für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der entsprechenden Branche. Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten also nicht weniger zahlen als den gesetzlichen #Mindestlohn, beziehungsweise den (in der Regel höheren) allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn – falls es in seiner Branche einen solchen Branchenmindestlohn gibt.

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