Natalie Waletzko (Leiterin Vertriebsservice) und Thomas Primon (Leiter Energiewirtschaft) informieren zur Tarifanpassung. Foto: Stadtwerke Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#Stadtwerke #Gütersloh passen zum 1. August 2022 Stromtarife und Gastarife an
Steigende Preise an den Energiemärkten, gesetzliche Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes: Diese Entwicklungen zwingen nun auch die Stadtwerke Gütersloh dazu, ihre Energiepreise zum 1. August 2022 anzupassen. »Die äußeren Rahmenbedingungen machen eine Anpassung notwendig«, sagt Thomas Primon, Leiter Energiewirtschaft. »Doch bei aller Notwendigkeit haben wir immer unseren Antrieb, für unsere Kunden eine faire Preisgestaltung zu treffen, im Blick.«
Gas: Grundpreis bleibt stabil, Arbeitspreis steigt
Gas Kunden der Stadtwerke Gütersloh erhalten ab 1. August eine Tarifanpassung. Der Arbeitspreis steigt pro Kilowattstunde um 3,93 Cent pro Kilowattstunde inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 22.000 Kilowattstunden pro Jahr zahlt dann rund 72 Euro brutto mehr monatlich.
Strom: Absenkung der EEG Umlage mildert Preiserhöhung spürbar ab
Ab dem 1. Juli müssen Stromkunden keine EEG #Umlage mehr zahlen. Diese wird per Gesetz zunächst auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Durch diese von der Regierung beschlossene Absenkung werden zukünftige Preisanpassungen abgemildert. »Die Absenkung um 4,43 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer geben wir natürlich an alle unsere Kunden direkt weiter«, bestätigt Thomas Primon, und erläutert: »Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr wird nach der Absenkung der #EEG Umlage monatlich etwa 13 Euro brutto weniger zahlen.«
Ab dem 1. August 2022 gelten dann für Stromkunden der Stadtwerke Gütersloh neue Preise. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 21. Dezember 2021 bei den Stadtwerken abgeschlossen haben, gilt beim Arbeitspreis eine Erhöhung auf 32,11 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Im Grundpreis wird es einen Anstieg auf 166,60 Euro pro Jahr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer geben.
Treue Bestandskunden konnten bislang geschützt werden
Erst zum Jahresbeginn hatte das heimische Versorgungsunternehmen den Strompreis für Neukunden erhöhen müssen. Grund für diese Entscheidung war ein deutlicher Preisanstieg an den Energiemärkten. »Mit dem Anstieg der Energiepreise hatten Ende 2021 viele #Discount Anbieter quasi über Nacht die Strombelieferung und Gasbelieferung ihrer Kunden eingestellt«, schildert Primon. »Durch diese Marktaustritte mussten wir als Grundversorger innerhalb kürzester Zeit mehr als 1.000 Neukunden mit Strom aufnehmen und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzversorgung beliefern. Um die vielen unerwarteten Kunden ohne Unterbrechung versorgen zu können, mussten wir also sofort zu den bestehenden, sehr hohen Preisen nachkaufen.«
Dieses notwendige Vorgehen steht im Widerspruch zur langfristigen Einkaufsstrategie der Stadtwerke, mit der die bekanntermaßen hohe Preisstabilität gewährleistet wird. Doch anders habe man der Lieferverpflichtung nicht nachkommen können. Um in diesem Zusammenhang aber die treuen Bestandskunden zu schützen, hatten die Stadtwerke Gütersloh damals für die treuen Bestandskunden und die Neukunden unterschiedliche Konditionen aufgerufen. Vollkommen zulässig: Die Gütersloher wurden nämlich im Frühjahr dieses Jahres in höchster Instanz durch Gerichte in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und gewannen 2 Abmahnverfahren.
Pflicht zur Zusammenlegung von Grundversorgung und Ersatzversorgung bei Strom und Gas führt zu Preiserhöhung bei Bestandskunden
Nach heutigem Kenntnisstand schreiben rechtliche Rahmenbedingungen zukünftig vor, dass Grundversorger wie die Stadtwerke Gütersloh nicht mehr spezielle Tarife für Neukunden anbieten dürfen. Stattdessen sollen die Grundversorgungstarife für Neukunden und Bestandskunden zusammengelegt werden. Infolgedessen erhöhen sich für Bestandskunden die Gastarife und Stromtarife, während Neukunden, die nach dem 21. Dezember 2021 zu den Stadtwerken gewechselt sind, nun profitieren und künftig weniger zahlen werden.
»Bei unseren Laufzeitprodukten ergeben sich allerdings zunächst keine Veränderungen. Wir halten uns an die vertraglich vereinbarten Preisgarantien«, bekräftigt Thomas Primon.
Bestmögliche Versorgungssicherheit in ungewissen Zeiten
Trotz aller hinlänglich bekannten Herausforderungen an den Energiemärkten ist es den Stadtwerken in den vergangenen acht Monaten gelungen, alle Bestandskunden und Neukunden preisstabil und zuverlässig mit Energie zu versorgen. »Dass wir dabei auch die unvorhersehbare Versorgung für rund 1.000 Neukunden problemlos sichergestellt haben, ist eine nicht zu vernachlässigende Leistung. Aber genau dafür stehen wir. Die Stadtwerke Gütersloh waren, sind und bleiben ein verlässlicher und seriöser Partner«, sagt Primon rückblickend. Dies zeige sich auch jetzt wieder in den Hintergründen, die zu den notwendigen Tarifanpassungen führen.
Stadtwerke raten: Abschläge für Strom und Gas jetzt anpassen
Damit bei der Jahresverbrauchsabrechnung keine hohen Nachzahlungen entstehen, raten die Stadtwerke ihren Kunden, möglichst zeitnah die monatlichen Abschlagszahlungen anzupassen. Dies kann vor Ort im Kundenzentrum, Berliner Straße 19, telefonisch unter +495241822671 oder ganz bequem von zuhause aus über das digitale Kundenportal der Stadtwerke erfolgen.