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Hauptzollamt Magdeburg, Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe, bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Magdeburg, Sachsen Anhalt (ots)
Die Beschäftigten der #Finanzkontrolle #Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten in den Abendstunden des 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. So auch in Sachsen Anhalt, wo über 80 Beschäftigte des Hauptzollamtes Magdeburg 318 #Arbeitnehmer der Branche zu ihren Arbeitsbedingungen befragten, gleichzeitig wurden die Beschäftigungsverhältnisse von 166 Personen anhand von Geschäftsunterlagen der #Lohnbuchhaltung und #Finanzbuchhaltung geprüft.
Es wurden 63 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Ebenso wurden am gleichen Abend vor Ort 8 Strafverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das III. Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gegen drei türkische Staatsangehörige eingeleitet.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungspflichten und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MILOG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformationen
Die #Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die eingeleiteten Strafverfahren nach Paragraph 95 Aufenthaltsgesetz wegen illegalen Aufenthaltes können eine Freiheitstrafe bis zu 1 Jahr oder eine #Geldstrafe nach sich ziehen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme im Sinne des Paragraph 404 Sozialgesetzbuch III können eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro zur Folge haben.