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Alexa? Ändere meinen Namen!
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat ein Urteil gesprochen, wonach Leute, die Siri oder Alexa heißen, das Recht zu einer Namensänderung haben, wenn sie sich seelisch belastet fühlen. Eltern eines Mädchens mit einem solchen Namen hatten geklagt. Der Antrag auf Namensänderung war von der zuständigen Stadtverwaltung abgelehnt worden, der Richter hat nun entschieden, dass das Kind seinen Vornamen durch einen zweiten Namen ergänzen darf. Ein Spitzname hätte es möglicherweise auch getan?
Sprachassistenten wie Siri, Alexa oder »Hey Google« sind in Smartphones oder Betriebssysteme integriert, es gibt Standalone Geräte oder etwa IP TV Geräte wie Amazon Fire TV oder Google Chromecast. Die Sprachassistenten führen auf Zuruf Aufgaben aus, vom Wechseln des Radiosenders über den Aufruf eines Youtube Videos bis hin zur Steuerung von Smart Home Devices wie Lichtschaltern, Rolladen oder ähnlichen Geräten.
Dem Betroffenen Mädchen wurden – wie könnte es unter Kindern anders sein – »Anordnungen« erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber das Verwaltungsgericht sagte in der Urteilsbegründen, dass es sich bei den Namen Siri und Alexa nicht lediglich um reine Produktnamen handle, sondern dass diese Namen explizit dazu verwendet würden, um Befehle zu erteilen, was Kinder dazu einlade, namensgleiche Kinder zu »belästigen«.
Der Gag funktioniert freilich auch ohne Namensgleichheit, indem man auf die Art des »Befehls« und nicht auf den Namen abstellt: »Kurt! Wie ist das Wetter heute?« … »Kurt? Radio Gütersloh. Lauter.« … »Kurt? Spiele ›My Heart Will Go On‹« … »Kurt? Schalte ›My Heart Will Go On‹ ab. Sofort!« …