Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Kölner Völkerrechtler nennt Drohnenangriff auf Al Kaida Chef völkerrechtlich fragwürdigZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kölner Völkerrechtler nennt Drohnenangriff auf Al Kaida Chef völkerrechtlich fragwürdig

Kölner Völkerrechtler nennt Drohnenangriff auf Al Kaida Chef völkerrechtlich fragwürdig

  • Björn Schiffbauer, auf den Ersten Blick sieht es aus wie heimtückischer Mord

Köln (OTS)

Der Kölner Völkerrechts Experte Björn Schiffbauer hat den Drohnen Angriff der USA auf den Al Kaida Chef Aiman al Sawahiri als völkerrechtlich fragwürdig bezeichnet. »Auf den ersten Blick sehen die Abläufe aus wie ein heimtückischer Mord», sagte der Privatdozent an der Universität zu Köln dem »Kölner Stadt Anzeiger« in der Mittwochsausgabe, 3. August 2022. Der Angriff sei für das Opfer nicht vorhersehbar gewesen. Auch seien die #USA in #Afghanistan nicht Kriegspartei, betonte der Privatdozent. Damit sei der #Drohnen Angriff keine legitime Kampfhandlung, »sondern nach diesen Maßstäben völkerrechtswidrig«. Für eine genauere Bewertung sei über die Umstände allerdings zu wenig bekannt, fügte Schiffbauer hinzu. Wenn die afghanische Regierung die USA zum Angriff auf Al Sawahiri ermächtigt hätten, könnte es sich um eine erlaubte militärische Hilfeleistung für eine legitime staatliche Autorität gehandelt haben, eine Art »Amtshilfe«. Dagegen scheine allerdings eine Bemerkung von US Außenminister Antony Blinken zu sprechen. Demnach bewerten die USA die Beherbergung Al Sawahiris in Afghanistan als Bruch des Abzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA. »Eine Gewalthandlung als Reaktion auf eine Vertragsverletzung ist völkerrechtlich nicht gerechtfertigt«, stellte Schiffbauer klar.

Ein legitimer Grund für den Angriff wäre dagegen die Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Terroranschlags mit schwersten Folgen. »Gesetzt, die USA hätten in letzter Minute einen zweiten 11. September verhindert, indem sie Al-Sawahiri ausschalteten, wäre das als eine zulässige vorbeugende Selbstverteidigung zu bewerten.« Mehr

Kölner Stadtanzeiger Online

Content bei Gütsel Online …

 

Fatal error: Uncaught TypeError: mysqli_num_rows(): Argument #1 ($result) must be of type mysqli_result, bool given in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc:249 Stack trace: #0 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc(249): mysqli_num_rows(false) #1 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/index.php(986): include('/pages/75/c9/d0...') #2 {main} thrown in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc on line 249