Hauptportal der Westfassade vom Kölner Dom. Foto: Christoph Hardt, Geisler Fotopress, Picture Alliance, WDR, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
WDR exklusiv, erstmals Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln
Nach #Recherchen des #WDR klagt ein Betroffener von sexualisierter Gewalt erstmals gegen die Kirche als Institution. Der Kläger verlangt 800.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Laut Klägerseite sei die Beweislage eindeutig. Der Täter habe die Taten vor seinem Tod zugegeben: schwerer Missbrauch in mindestens 320 Fällen.
Dass eine Klage möglich sei, obwohl der #Täter verstorben und die Taten eigentlich verjährt sind, begründet der #Anwalt des Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich rechtliche Institution – so steht es auch in der Klageschrift, die dem WDR vorliegt.
Die #Klageschrift wird am heutigen Freitag, 5. August 2022, beim Landgericht Köln eingereicht. Das Erzbistum wies auf WDR Anfrage darauf hin, dass der Täter 40 Jahre nach den Taten bestraft worden sei und dass man 2021 per Aufruf nach weiteren Betroffenen gesucht habe.
Der Ausgang dieses Rechtstreits könnte zum Präzedenzfall für weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt werden.
Der WDR berichtet am 5. August 2022 in allen aktuellen Ausspielwegen #App, #Online, im #Radio und im #Fernsehen ausführlich über den Fall.