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Impfschäden, im Zweifel für den Angeklagten, das Vakzin, Selbsthilfe bemängelt hohe Zahl an Ablehnungsbescheiden
Die bundesweit aktive Selbsthilfeinitiative Impfkomplikationen verzeichnet eine wachsende Zahl an abgelehnten Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden durch den Staat. Wie der Leiter des Angebots, Dennis Riehle, aktuell mitteilt, scheinen bisher nur eine geringe einstellige bis zweistellige Zahl an positiven Bescheiden ergangen. Dass dagegen die überwiegende Mehrheit der Eingaben zurückgewiesen werde, hänge an der Auslegung des Impfschutzgesetzes durch die jeweiligen Versorgungsbehörden der Stadtkreise und Landkreise, welche einen nahezu lückenlosen #Nachweis forderten. Nur, wenn man zur Überzeugung gelange, dass Argumente eindeutig für den ursächlichen Zusammenhang zwischen #Impfung und eingetretenen Beschwerden sprechen, könne ein Impfschaden festgestellt und soziale Entschädigung ausbezahlt werden. Doch ein solcher Beweis ist zumindest unter den Anforderungen der Ämter kaum zu erbringen: »Wir erleben es sehr häufig, dass es eine unmittelbare zeitliche Nähe von Immunisierung und aufgekommenen Symptomen einer typischen Impfnebenwirkung gibt – und doch wird Anspruch versagt. Man wird nie zu 100 Prozent belegen können, dass Kausalität besteht. Und trotzdem sehen wir: Obwohl mehrere Mediziner unabhängig voneinander zur Einschätzung eines ›höchstwahrscheinlichen‹ #Impfschadens kommen, lehnen Behörden dies ab«.
Betroffene hätten es besonders schwer, ihre Rechte durchzusetzen, weil die Ämter grundsätzlich misstrauisch seien und etwaige Beschwerden nach der #Impfung als #Zufall ansähen oder sie als tagesaktuellen Ausdruck einer vorbestehenden Erkrankung einstuften – mit der Konsequenz, dass aus ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit höher sei, wonach man unter zufällig nach der Immunisierung aufgetretenen Krankheiten leide, die auch erschienen wären, hätte man kein #Covid #Vakzin erhalten: »Die Bescheide der Versorgungsämter enthalten oftmals Totschlagargu#mente. Gerade Menschen, die bereits vor der Impfung von bestimmten Krankheiten betroffen waren, werden enttäuscht. Sie werden auf ihr ursprüngliche Leiden oder sogar auf etwaige psychische Wahrnehmungsstörungen verwiesen – zu Deutsch: Sie bildeten sich die Impfkomplikation letztlich nur ein«. Teilweise seien die Begründungen fadenscheinig und beleidigend – und allzu oft voller Rechtsmängel, erklärt Dennis Riehle, welcher mit seiner Selbsthilfeinitiative Betroffene als Sozialberater unterstützt und zur schlussendlichen Erkenntnis gelangt: »Ob Simulation, seelische Verwirrung oder Grunderkrankung – irgendeinen Grund findet das Versorgungsamt fast immer, entsprechende Anträge abzulehnen. Dabei seien die Bescheide häufig sogar selbst an vielen Stellen derart fehlerhaft und angreifbar genug, um unbedingt Widerspruch einzulegen und sich nicht mit der ersten Entscheidung der Behörde abzugeben«.
Riehle empfiehlt gerade dann, wenn Impfkomplikationen explizit immer nur nach einer Immunisierung auftraten und seither angehalten halten, seien es neue Symptome oder verschlechterte Gesundheitsstörungen bei einer vorbestehenden Krankheit, den Bescheid nicht auf sich sitzen zu lassen. Gerade die zeitliche Unmittelbarkeit zur Impfung kann ein wesentlicher Grund sein, die Beweiskette zu führen. Und auch fortdauernde Symptomatik, die übliche #Krankheitsbeschwerden in Dauer und Ausmaßen deutlich übersteigen, sind ein wesentliches Argument, das man sich penibel und detailliert vom #Arzt attestieren lassen sollte. »Schlussendlich muss man den Eindruck gewinnen, dass die Behörden mit Macht versuchen, das Vorkommen von etwaigen Impfschäden zu verleugnen, damit die Entschädigungszahlungen so gering wie möglich ausfallen und das Thema weiterhin unter die Decke gekehrt werden kann. Das hat mittlerweile durchaus den Anschein eines systematischen Kleinhaltens. Man hat jedoch schon früher erkennen können, dass solche Versuche der Vertuschung am Ende nicht erfolgreich waren«, so Riehle, der ebenfalls betroffen ist, dem es aber keinesfalls darum geht, das Problem zu dramatisieren. Er selbst habe sich aus Überzeugung impfen lassen und würde von der Verabreichung von Vakzinen auch heute keinesfalls pauschal abraten. Stattdessen gehöre es zur Ehrlichkeit dazu, die Möglichkeit von Impfkomplikationen ehrlich zu benennen und Opfern von Impfschäden die ihnen gesetzlich zustehenden Ausgleiche zukommen zu lassen. »Es geht also nicht um eine Impfgegnerschaft, sondern um authentisches und transparentes Verfahren mit einer Situation, die für uns noch immer neu und kompliziert ist«.
Dennis Riehle