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Letzte Runde zu One Trust Cookie Bannern, 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie Banner eingebracht, NoybZoom Button

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Letzte Runde zu One Trust Cookie Bannern, 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie Banner eingebracht, Noyb

Letzte Runde zu One Trust Cookie Bannern, 226 Beschwerden gegen irreführende Cookie Banner eingebracht, Noyb

Am 9. August 2022 hat Noyb DSGVO Beschwerden bei 18 Behörden gegen 226 Webseiten eingebracht, die die beliebte Cookie Banner Software (»One Trust«) mit irreführenden Einstellungen verwenden. Nach einer ersten Serie von Beschwerden im Mai 2021 haben viele Webseiten ihre Einstellungen angepasst und beispielsweise einen »Ablehnen« Button hinzugefügt. One Trust hat auch die Standardeinstellungen geändert, um der #DSGVO zu entsprechen. Dennoch gibt es immer noch viele Websites, die die Anforderungen nicht erfüllen.

Irreführende Designs stören User

Die #Datenschutz #Grundverordnung sollte sicherstellen, dass die Nutzer die volle Kontrolle über ihre Daten haben. Surfen im Internet ist für die Menschen in Europa jedoch zu einer frustrierenden Erfahrung geworden. Überall sind lästige Banner zu sehen, die das Ablehnen von Cookies extrem kompliziert machen sollen. In ihren Bannern verwenden die Unternehmen so genannte »Dark Pattern«, also irreführende Designs um möglich viel Zustimmung zu erhalten, weil das Ablehnen schlicht zu mühsam ist.

»Mit irreführenden Cookie Bannern wird versucht, die Zustimmung der Nutzer zu erzwingen, indem das Ablehnen von Cookies wahnsinnig mühsam gemacht wird. Die DSGVO verlangt eine faire Ja Nein Entscheidung, keine verrückten Klickmarathons«, so Ala Krinickytė, Datenschutzjuristin bei Noyb.

#Noyb strebt Zusammenarbeit an. #Noyb hat Tausende von Webseiten gescannt, die die gängigste Cookie Banner Software »One Trust« verwenden. Das #juristische Team überprüft jede relevante Website und erstellt eine DSGVO Beschwerde. Die Unternehmen erhalten dann einen formlosen Beschwerdeentwurf, eine Schritt für Schritt Anleitung um ihre Softwareeinstellungen rechtskonform anzupassen und eine 60 tägige Schonfrist. Nur wenn die Unternehmen der Aufforderung nicht vollständig nachkommen, reicht Noyb Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein: »Weitere Einzelheiten finden Sie in den FAQs auf unserer Plattform We Comply«.

»Wir wollen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, idealerweise ohne überhaupt eine Beschwerde einzureichen. Wenn ein Unternehmen jedoch weiterhin gegen das Gesetz verstößt, scheuen wir nicht davor zurück, die Rechte der Nutzer durchzusetzen.«, sagt Max Schrems, Vorsitzender von Noyb.

Gesteigerte Gesetzestreue

Viele der kontaktierten Websites bieten nun eine faire Option zum Ablehnen oder Zustimmen an, einige verzichten sogar ganz auf Cookies und haben den Banner ganz abgeschafft. One Trust hat auch proaktiv Webseiten darauf hingewiesen, ihre Einstellungen zu aktualiersieren und sogar die Standardeinstellungen der Software angepasst, um den Beschwerden von Noyb nachzukommen.

»Wir haben hauptsächlich positive Rückmeldungen von Webseiten erhalten und sehen einen großen Spillover Effekt: viele Websites, die wir noch gar nicht kontaktiert haben, haben ihre Einstellungen vorausschauend angepasst, nachdem sie von unseren Beschwerden erfahren hatten. Rechtsdurchsetzung kann also über den Einzelfall hinaus für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Viele Nutzer haben bemerkt, dass seit unseren Beschwerden im letzten Jahr nach und nach immer mehr 'Ablehnen'-Buttons auf den Webseiten erschienen sind«, so Max Schrems, Vorsitzender von Noyb.

Noyb sammelt nun weitere #Daten und #Statistiken, um die praktischen Auswirkungen zu zeigen. Weitere Einzelheiten werden in den nächsten Monaten veröffentlicht.

Hoffnunslose Fälle übrig

In dieser Runde wurden nur 24 Prozent aller Verstöße innerhalb der Frist von 60 Tagen behoben. Leider kamen 80 Prozent der Unternehmen der Aufforderung nicht vollständig nach, weshalb wir insgesamt 226 Beschwerden bei 18 Datenschutzbehörden einreichen mussten. In der ersten Runde wurden 42 Prozent aller Verstöße innerhalb von 30 Tagen korrigiert.

»Nach einem Jahr sind wir bei den hoffnungslosen Fällen angelangt, die kaum auf eine Aufforderung oder Anleitung reagieren. Diese Fälle müssen nun an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden«, sagt Max Schrems, Vorsitzender von Noyb.

Die nächsten Schritte

In den kommenden Monaten wird Noyb sein Ziel weiterverfolgen, irreführende Cookie Banner loszuwerden und Tausende von Websites zu scannen, zu überprüfen, zu warnen und das Gesetz durchzusetzen. Noyb wird das Projekt auch auf Seiten ausweiten, die andere Consent Management Platforms (CMPs) als One Trust verwenden, wie Trust Arc, Cookiebot, Usercentrics, Quantcast et cetera. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat eine spezielle Taskforce zur Koordination der Datenschutzbehörde für diese Fälle gestartet. Derzeit wartet Noyb immer noch auf erste Entscheidungen in den Beschwerden von August 2021, in manchen davon wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt.

noyb.eu, Europäisches Zentrum für Digitale Rechte

Der Verein noyb.eu treibt seit Mai 2018 die Durchsetzung von Europäischen Datenschutzrechten voran und hat bisher knapp 500 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie #Google, #Apple, #Facebook und #Amazon. Mehr als 4.900 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit von noyb.eu.

Noyb, European Center for Digital Rights

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