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Spotify, Preisanpassungsklausel des Unternehmens unrechtens. Foto: Stock Snap, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Nur teurer, Spotify kassiert Klatsche vor Gericht

Nur teurer, Spotify kassiert Klatsche vor Gericht

  • Preisanpassungsklausel in Abonnementbedingungen unzulässig, Unternehmen geht in Berufung

Berlin, 9. September 2022

Der #Musik #Streaming Dienst Spotify muss die umstrittene Preisanpassungsklausel in seinen Abonnementbedingungen überarbeiten. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.

Keine Kostensenkung

Dem Gericht nach ist es unzulässig, steigende #Kosten weiterzugeben, ohne Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen. »Verbraucher sind derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen. Daher gilt es umso mehr, der Anbieterseite klarzumachen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten müssen. Spotify hat dies nicht getan«, so VZBV #Rechtsreferentin Jana Brockfeld.

#Spotify hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, Abogebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um »die gestiegenen Gesamtkosten« für die Bereitstellung der Streaming-Dienste auszugleichen. Dazu zählten zum Beispiel Produktionskosten und Lizenzkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel aber nicht vor.

Unfaire Kundenbehandlung

Das Berliner Landgericht stellt auch klar: Das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit zu kündigen, gleicht die Benachteiligung durch die Preisänderungsklausel nicht aus. Kunden hätten in der Regel kein Interesse an einer Kündigung, weil sie mit einem Anbieterwechsel ihre gespeicherten Playlists sowie weitere Einstellungen verlieren und ihnen bei einem anderen Anbieter nicht die gleichen Inhalte zur Verfügung stehen. Spotify sieht sich weiter im Recht und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

VZBV Online

Content bei Gütsel Online …

 

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