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Pflegeleistungen, Ihr gutes Recht, viele pflegende Familien wissen nicht, was ihnen an Extras zusteht, Audio
Baierbrunn, 14. September 2022
In Deutschland werden von den mehr als 4 Millionen Pflegebedürftigen, rund 80 Prozent zu Hause gepflegt. Großartig, aber sie brauchen dringend Unterstützung, auch finanziell. Aber nicht mal die Hälfte nutzt die Leistungen, die ihnen zustehen. Marco Chwalek hat für uns nachgefragt …
Obwohl dringend finanzielle Unterstützung von den pflegenden Familien gebraucht wird, haben nur 14 Prozent die #Kurzzeitpflege beansprucht und die Tagespflege und Nachtpflege sogar nur 7 Prozent, berichtet das Apothekenmagazin #Senioren #Ratgeber. Warum das so ist, weiß Chefredakteurin Claudia Röttger …
»Viele #Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen wissen einfach nicht, dass sie zum Beispiel eine Verhinderungspflege und Ersatzpflege unter bestimmten Bedingungen natürlich beanspruchen können. Pflegebedürftige haben zum Beispiel auch einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, aber den haben nur 20 Prozent der pflegenden Familien abgerufen.«
Greifen wir den Entlastungsbetrag mal raus. Was ist das für eine Leistung und wem steht sie zu?
»Das #Geld soll die pflegenden Familien und Angehörigen im Alltag unterstützen, zum Beispiel für Betreuungsdienste, eine Haushaltshilfe oder für Kurzzeitpflege. Das zeigt, der Betrag ist also zweckgebunden und wird ab Pflegestufe 1 bezahlt. Auch für einen Eigenanteil, wie etwa die Kurzzeitpflege, kann man den Entlastungsbetrag verwenden.«
Was bedeutet das konkret und wie kommt man an die Leistung?
»Einem Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 stehen monatlich 125 Euro zu, also 1.500 Euro im Jahr. Das Geld und die Leistungen bekommt man über die #Pflegekasse. Die Pflegekassen sind bei der #Krankenkasse angegliedert. Hat man zum Beispiel einen #Pflegedienst in Anspruch genommen, rechnet der meistens direkt mit der Pflegekasse ab.«
»Fragen Sie also nach und nutzen Sie die Leistungen, die über das Pflegegeld hinausgehen und Ihnen zustehen«, rät der #Senioren Ratgeber.