Foto: Clark Germany GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Tag der Gehörlosen, das sollten Betroffene über ihren Versicherungsschutz wissen, Clark
Frankfurt am Main, 20. September 2022
Nach Schätzungen des Deutschen Bundes für Gehörlose leben hierzulande 80.000 Menschen ohne Gehör [1]. Der Weltverband der Gehörlosen veranstaltet am letzten Sonntag im September einen internationalen Feiertag, um auf die Situation betroffener Menschen aufmerksam zu machen und für Gebärdensprache zu werben. Denn viele Gehörlose oder Schwerhörige stoßen täglich auf kommunikative Barrieren in unserer Gesellschaft. Der digitale Versicherungsmanager Clark klärt anlässlich des Aktionstages über die Vorurteile gegenüber Hörgeschädigten im Versicherungswesen auf und gibt Betroffenen Tipps für die eigene Versicherungssituation.
Versicherungsschutz: Gehörlose benötigen gleiche Absicherung wie Hörende
Menschen ohne Gehör begegnet im Alltag oft das Vorurteil, dass sie aufgrund ihres eingeschränkten Hörvermögens anfälliger für Risiken und Gefahren sind. Was dabei oft vergessen wird: Durch das fehlende #Gehör sind andere Sinne bei ihnen deutlich geschärft. Aufgrund ihrer Einschränkung sind sie in vielen Situationen meist aufmerksamer als andere, wie beispielsweise im Straßenverkehr. »Die #Gehörlosigkeit als Ursache für mehr #Unfälle oder Risiken zu sehen, ist ein Trugschluss und tut vielen Betroffenen unrecht«, so Clark Vorstand Dr. Marco Adelt weiter. Laut dem Versicherungsexperten sollte der Versicherungsschutz von gehörlosen Menschen daher exakt der gleiche sein, wie bei Hörenden.
Doch insbesondere bei Versicherungsprodukten im Bereich der Risikoabsicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung, scheint dies gar nicht so einfach zu sein. Hier werden gehörlose Menschen teilweise von vornherein abgelehnt oder müssen sich einer manuellen Prüfung unterziehen. Eine Differenzierung zwischen dem Grad der Behinderung und dem tatsächlichen Risiko nehmen die wenigsten Versicherer vor. »Um den Betroffenen den Abschluss solcher Risikoversicherungen dennoch zu ermöglichen, gibt es beispielsweise die Option, das Gehör als Körperteil aus den Versicherungsleistungen auszuschließen«, empfiehlt Dr. Marco Adelt. So ließe sich der Versicherungsvertrag ohne größeren Aufwand dennoch abschließen.
Gehörlose in Versicherungsgesprächen meist schlechter beraten
Um Gehörlosen dabei zu helfen, sich optimal zu versichern, bedarf es zunächst eines barrierefreien Zugangs zu Informationen und Beratungsleistungen. Ein Problem scheint hier zu sein, dass Betroffene aufgrund ihrer Behinderung und fehlender Dolmetscher eine qualitativ schlechtere Beratung erhalten oder womöglich überhaupt nicht informiert werden, bevor sie eine Vertrag abschließen.
Beim #Digitalen #Versicherungsmanager #Clark läuft die Beratung gehörgeschädigter Kunden in Gebärdensprache per #Videocall ab und Dokumente werden virtuell geteilt. Zudem können sich Verbraucher:innen auf der Seite des Deutschen Gehörlosenbundes darüber informieren, an welchen Anlaufstellen sie Beratungsgespräche in Gebärdensprache erhalten. »Leider ist das Angebot bislang überschaubar. Es fehlt hierzulande vor allem an Versicherungskaufleuten, die der Gebärdensprache mächtig sind«, so Adelt abschließend.