Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

RBB Verbrauchermagazin Super Markt, bei Hausbau höhere Kosten trotz FestpreisgarantieZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

RBB Verbrauchermagazin Super Markt, bei Hausbau höhere Kosten trotz Festpreisgarantie

RBB Verbrauchermagazin Super Markt, bei Hausbau höhere Kosten trotz Festpreisgarantie

Berlin, 25. September 2022

Nach einer Recherche des #RBB häufen sich zurzeit vermehrt Fälle, in denen Baufirmen mit Nachforderungen an ihre Kunden herantreten. Begründet wird das unter anderem mit #Beschaffungsschwierigkeiten von #Baumaterialien, #Kostensteigerungen oder der »Störung der Geschäftsgrundlage«.

Teilweise verlangen Firmen bis zu mehr als 10 Prozent mehr als die vorab verabredete Summe. Der Traum vieler Eigenheimbauer ist in Gefahr. In sogenannten Preisanpassungsschreiben berufen sich Firmen mitunter auch auf den #Ukraine Krieg, der einen »unvorhersehbaren Einfluss auf die Preisentwicklung bei Baustoffen« hätte. Dieser sei bei der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar gewesen.

[Freilich wäre das dann für den Kunden ebensowenig absehbar gewesen. »Höhere Gewalt« nach Deutschem Recht ist das nicht. Und einen »Act Of God« wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Es kann nicht angehen, dass die »Festpreisgarantie« nur dann gilt, wenn sie dem Anbieter genehm ist. Dann hat er halt Pech gehabt, wenn er drauflegt. Dann darf er so etwas nicht anbieten. Umgekehrt würde er das niemals akzeptieren: »Aufgrund unvorhersehbarer Umstände kann ich Ihre Rechnung nicht bezahlen. Verlange Ihre Leistung dennoch.« Anm. d. Red.]

In der #Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts Wendelin Monz geht es derzeit bei 80 Prozent der Anfragen von Verbrauchern darum, dass Baufirmen mehr Geld als ursprünglich vereinbart fordern. Betroffenen rät der Experte im Verbrauchermagazin #Super #Markt zur Vorsicht: »Wenn #Verbraucher ein solches Preiserhöhungsschreiben bekommen, müssen sie als erstes klären lassen, ob der Anspruch der Baufirma besteht oder nicht. Dann muss man sich als nächstes überlegen: wie viel Streit mit der Baufirma kann man sich wirtschaftlich leisten oder will man sich auch leisten? Denn klar ist: in der Regel will der Verbraucher, dass das Haus möglichst schnell fertig wird.« Weiter rät der #Experte des #Bauherren #Schutzvereins, sich beraten zu lassen und mit der Baufirma einen Kompromiss zu suchen.

Ob Unternehmen bei privaten Bauverträgen, in denen Formulierungen wie Pauschalpreis oder Festpreis verwendet werden, nachträglich Preiserhöhungen durchsetzen können, ist laut dem Experten nicht pauschal zu beurteilen. In einigen Verträgen bieten bestimmte Klauseln auch Schlupflöcher für die Firmen. In einem dem #RBB vorliegenden Fall beruft sich ein Hersteller zum Beispiel nicht auf den eigentlichen Vertrag, sondern auf Paragraph 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier geht es um die Störung der Geschäftsgrundlage. [Dann könnte der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Müsste etwaige Schäden freilich selbst tragen oder ersetzen. Oder er kann eine »Anpassung« verlangen, wenn ihm das ansonsten nicht »zumutbar« wäre. Diese »Anpassung« ist dann freilich womöglich dem Kunden wiederum nicht »zumutbar«. Anm. d. Red.]

Claudia Stoldt, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht erklärt dazu gegenüber dem RBB: »Paragraph 313 #BGB bedeutet: wenn sich nach Vertragsabschluss Umstände schwerwiegend geändert haben, die sich auf diesen Vertrag auswirken, kann ich eine Vertragsanpassung verlangen. Grundsätzlich ist es erstmal richtig, wenn die Firma sagt, dass sich nach Vertragsabschluss schwerwiegende Umstände geändert haben. Das sind einmal die Beschaffungsprobleme bei Materialien und das zweite die extrem steigenden Kosten.« Rechtskräftige Urteile bei Verbraucherbauverträgen im Zusammenhang mit dem Paragraphen gibt es bislang allerdings nicht, so die Anwältin weiter gegenüber dem RBB.

Die unvorhergesehenen Preissteigerungen für Baumaterialien stellt auch Wendelin Monz nicht in Abrede. Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht urteilt dennoch anders: »Die Preise sind deutlich gestiegen, aber das geht eben noch nicht so weit, dass man schon von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraph 313 BGB sprechen könnte. Sondern im Moment ist es noch so, dass die #Firmen eben gebunden sind an die Preise. Und dieses #Risiko haben sie eben mit dem Festpreis übernommen.« [Sehr gut. Anm. d. Red.]

Mehr dazu am Montag, 26. September 2022, um 20.15 Uhr in der Sendung #searchform_q__super.markt___start__0___fromSearchbox" target="_blank" rel="noopener">Super Markt und in der #Mediathek.

Rundfunk Berlin Brandenburg

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30