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Debatte um die Abschaffung von Paragraph 218 Strafgesetzbuch, Behindertenrechte brauchen LebensschutzZoom Button

Foto: Gayatri Malhotra, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Debatte um die Abschaffung von Paragraph 218 Strafgesetzbuch, Behindertenrechte brauchen Lebensschutz

Debatte um die Abschaffung von Paragraph 218 Strafgesetzbuch, Behindertenrechte brauchen Lebensschutz

Berlin, 3. Oktober 2022

  • ABID kritisiert »Ampel« für ihre Erwägungen zur Streichung des Abtreibungsparagraphen

»Die Einsetzung einer #Kommission zur Überprüfung der ›Zeitgemäßheit‹ des Paragraphen 218 #Strafgesetzbuch und die Tendenz der Bundesfamilienministerin zur Herausnahme der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch ist eine Bankrotterklärung. Denn das falsche Verständnis von #Freiheit und #Emanzipation führt letztendlich zu einem noch laxeren Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch, der nicht ohne Grund in der Bundesrepublik ab dem vierten Monat und ohne Beratung unter Sanktionen gestellt ist. Immerhin geht es beim Abort um die Beendigung von heranwachsenden Kindern. Mit Verschmelzung von Spermium und Eizelle wird der Grundstein für neues Leben gelegt. Dann kann es nur unter besonderen Bedingungen zu einem Unterbruch dieses Entwicklungsprozesses kommen, wenn sich die Mutter aufgrund von individuellen Entscheidungsgründen nach reiflicher Überlegung und unter Abwägung aller Argumente für diesen Schritt ausspricht.

Dass die Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, hat etwas mit unserer #Christlichen Tradition und den ethischen Werten zum Schutz des Lebens zu tun: Wir können werdenden Eltern abverlangen, bis zu einem gewissen Moment für oder gegen Nachwuchs zu befinden. Der Kompromiss, dies bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche zu tun, ist eine Einigung auf die Tatsache, wonach Schwangerschaftsabbrüche zwar generell als höchst kritisch gelten müssen, grundsätzlich aber die Möglichkeit geschaffen werden sollte, das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einem gewissen Grad über die moralischen Bedenken der Abtreibung zu stellen. Das Aufeinanderprallen von Rechten eines Ungeborenen einerseits, der werdenden Mutter andererseits – dieser Konflikt braucht eine eindeutige Lösung, die nicht erzielt wird, wenn der menschlich herbeigeführte Abort aus dem Strafgesetzbuch herausfällt und nicht mehr hinreichend bestraft werden darf.

Schließlich muss uns als Gesellschaft bewusst bleiben, dass wir mit Leben nicht beliebig verfahren können. Jeder Mensch hat prinzipiell einen Anspruch darauf, das Licht der Welt zu erblicken. Dass wir Abtreibungen in beschränktem Rahmen straffrei stellen, ist lediglich ein Zugeständnis an die Zivilisation des 20. und 21. Jahrhunderts, insbesondere ungewollte Schwangerschaften zumindest rechtlich gesehen folgenlos beenden zu können. Dass eine Abtreibung allerdings nahezu immer mit psychischen und sozialen Konsequenzen einhergeht, bestärkt in der Haltung, Maßnahmen der Verhütung zu stärken, statt das bereits einsetzende Leben nachträglich wieder abzubrechen. Wenn wir auf die Eigenbestimmtheit der Frau pochen, können wir von ihr erwarten, dass sie einen bewussten und nicht gedankenlosen Geschlechtsverkehr betreibt. Unser »Laissez faire« Stil der #Gegenwart, die #Sexualität als reine Befriedigung und Vergnügen unbedacht und weitgehend willkürlich zu praktizieren, widerspricht dem Gedanken eines umsichtigen weiblichen Geschlechts diametral und entlarvt die eigentlichen Ansinnen der rot »grün« gelben Familienpolitiker: Sie wollen einen Freifahrtschein erteilen, statt Verantwortung zu verlangen.

Würden wir den Paragraphen 218 abschaffen und Schwangerschaftsabbrüche nur noch über das Ordnungsrecht regeln, würden wir ein fatales Signal setzen und letztendlich jegliches Pflichtbewusstsein von #Mann und #Frau ab absurdum erklären. Unsere Neigung, begangene Fehltritte mit einem medizinischen Eingriff »wegzumachen«, symbolisiert die gesellschaftliche Verrohung dieser Tage. Wenn uns ein #Baby gerade nicht in den Lebensabschnitt passt oder vielleicht gar ein behindertes Kind »droht«, dann bleibt im Hintergrund stets der Rückgriff auf den Abort. Sich in dieser Sicherheit wiegen zu können, würde durch eine Liberalisierung des Abtreibungsrecht weiter forciert. Nachwuchs nur zum richtigen Moment zu bekommen und im Zweifel den Embryo »entfernen« zu können, der aufgrund von Augenfarbe, Größe, Gewicht oder Handicap nicht den Vorstellungen der Eltern entspricht – diese Szenarien sind keine Zukunftsmusik, sondern bahnen sich schon jetzt an. Wenn wir also weitere Freiheiten für werdende Mütter schaffen, entlassen wir sie aus der zumutbaren Situation, sich vor dem Akt über ihre Familienpläne Gedanken zu machen. »Ob für behinderte oder nicht behinderte Kinder: Es braucht ein stringentes Abtreibungsrecht!«. 

Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland (ABID)

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