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Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Elektroschrott, neue Regeln kaum bekannt
Potsdam, 17. Oktober 2022
Seit Juli kann man kann seinen Elektroschrott unentgeltlich im Handel abgeben. Das RBB #Verbrauchermagazin Super Markt stellt in einer Stichprobe fest: Davon wissen nur wenige Verbraucher, aber auch nur wenige Mitarbeiter im Handel.
Seit Juli dieses Jahres gilt das neue #Elektro Gesetz G3, das besagt, dass Supermärkte und Drogeriemärkte Elektroschrott unter 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos annehmen und entsorgen müssen.
Das RBB Verbrauchermagazin Super Markt am Montag, 17. Oktober 2022, um 20.15 Uhr im RBB Fernsehen hat getestet, ob Discounter, Drogeriemärkte und Supermärkte diese neue, verbraucherfreundliche Regelung tatsächlich umsetzen.
Das Ergebnis der Stichprobe: In den meisten Geschäften funktioniert die Rückgabe nicht reibungslos. Viele Mitarbeiter in den Supermärkten und Discountern vor Ort kennen das neue Gesetz nicht. Erst nach mehrmaliger Nachfrage, oft bei unterschiedlichen Mitarbeitern, wurde der #Elektroschrott angenommen.
Vier von 10 Menschen horten laut einer Umfrage des Digitalverbands #Bitkom ihren Elektromüll zu Hause. Die neue Rückgaberegelung kennen viele Verbraucher bisher gar nicht. Die fehlende Kommunikation und Aufklärung über das neue Rückgabegesetz kritisiert Viktor Miruchna von der Deutschen #Umwelthilfe gegenüber Super Markt: »Eine Mindestanforderung könnte sein, dass die Rücknahmestellen ein Logo bekommen. Ein verpflichtendes Logo, dass klar wird für Verbraucher, dass zurückgenommen wird. Das gibt es auch schon, aber es ist nicht verpflichtend.«
Da in Deutschland bisher zu wenig Elektromüll recycelt wird (44 Prozent), aber gesetzlich eine Quote von 65 Prozent vorgeschrieben ist, hofft man durch das neue Elektrogesetz, die #Recycling Quote zu erhöhen. Angenommen werden müssen vom Handel Alt Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge. Größere Geräte dürfen nur im Tausch gegen ein neues, vergleichbares Gerät zurückgegeben werden. Man darf maximal 3 Produkte pro Einkauf abgeben und der Laden muss mindestens 800 Quadratmeter groß sein.
Bernhard Schodrowski von der Entsorgungswirtschaft sieht im Gespräch mit Super Markt zwar auch noch Verbesserungen im Ablauf, hält aber die Bedingungen für den Verbraucher leistbar und die Neu-Regelung für gut:
»Gerade das Kleinzeug im Alltag, das man immer wieder gebraucht. Der Nasenhaarrasierer, der Rasierapparat. Wenn die ihren Geist aufgeben, dann weiß ich auch, dass ich die alltagsnah abgeben kann. Sprich da wo ich einkaufen gehe, da wird es immer eine Drogerie geben, einen #Supermarkt, der vielleicht nicht immer im Jahr Elektrogeräte führt, aber immer wieder mal und dann ist er schon mit drin, in der Sammelstruktur und wir haben die Chance von dort dann die Elektroaltgeräte zu bekommen und sie weiter zu behandeln.«
Mehr dazu in der Super Markt Sendung am 17. Oktober 2022 um 20.15 Uhr im #RBB #Fernsehen.