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Verbraucherschutz, BMUV setzt sich für Datenschutz und faire Datenzugangs Regeln für Verbraucher ein
Berlin, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 20. Oktober 2022
Das Bundesumweltschutzministerium und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat gestern Abend den von der #EU #Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU Datengesetz – Data Act – mit Vertretern der #Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie #Politik und #Wirtschaft diskutiert. Verbraucher sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie zum Beispiel #Smart #Home #Heizung oder smarte Küchengeräte (»Internet of Things«), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen können. So können Verbraucher ihre Geräte zum Beispiel von jedem Anbieter reparieren lassen oder auf Basis der dann verfügbaren Daten Mehrwertdienste erhalten: beispielsweise Daten aus der smarten Heizung können dann zur Optimierung des Heizverhaltens an ein darauf spezialisiertes Unternehmen gegeben werden. Derartige Nutzungen scheitern bisher häufig am fehlenden Zugang der Verbraucher zu den Daten. Allerdings sind noch viele offene Fragen zu klären, damit der Data Act tatsächlich ein guter Deal für Verbraucher wird.
Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: »Verbraucher haben ein gutes Recht darauf, Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Alltagsgeräte zu bekommen. Derzeit haben zum Beispiel auf die Daten aus einem vernetzten Auto nur die Hersteller Zugriff. Der Data Act soll den Verbrauchern ermöglichen, die Daten auch selbst zu nutzen. Nur, wenn die Verbraucher selbst #Zugriff auf diese #Daten haben und diese auch anderen Unternehmen zugänglich machen können, haben sie wieder die Wahl, ihr #Auto auch bei der Werkstatt um die Ecke reparieren zu lassen und nicht nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Umgekehrt schafft der Data Act aber auch das Risiko, dass persönliche Daten der Verbraucher noch stärker kommerzialisiert werden. Hier sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Der Data Act darf auch den Datenschutz nicht unterlaufen. Das Schutzniveau der Datenschutz Grundverordnung und der ePrivacy-Richtlinie muss gewahrt bleiben.«
Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb
Prof. Dr. Josef Drexl vom Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb beleuchtete die verbraucherrechtliche Dimension des Data Acts. Nach seiner Ansicht enthält der derzeitige Entwurf des Data Acts für Verbraucher noch zu wenige schützende und klarstellende Regelungen. Der Data Act stelle beispielsweise die faktische Herrschaft der Hersteller über die Daten der Verbraucher nicht hinreichend in Frage und laufe Gefahr, dass die Kosten des Datenteilens am Ende die Verbraucher tragen könnten.
Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Anna Buchta vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ging auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein. Insbesondere das Verhältnis zwischen #Datenschutz #Grundverordnung (DSGVO) und Data Act sei in wichtigen Fragen noch unklar: Das Schutzniveau der #DSGVO dürfe nicht unterlaufen werden. Der Data Act laufe in seiner jetzigen Fassung Gefahr, eine Entwicklung hin zu einer »Kommodifizierung« personenbezogener Daten voranzutreiben, bei der personenbezogene Daten als reine #Handelsware betrachtet werden [Das ist längst der Status Quo. Anm. d. Red.].
Panel Diskussion
An der anschließenden Panel Diskussion nahmen BMUV-Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder, Herr Thomas Boué vom Branchenverband BSA, der Europaabgeordnete Damian Boeselager sowie David Martin vom Europäischen Verbraucherschutzverband BEUC teil. Einige Teilnehmer unterstrichen, dass eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen an den Daten aus #IOT #Geräten und dem Schutz der #Verbraucher entscheidend sei. Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder betonte, dass sich das #BMUV in Umsetzung des #Koalitionsvertrages weiterhin für ein hohes Verbraucherschutzniveau einsetzen werde.
Eine Aufzeichnung der Onlineveranstaltung ist auf der Webseite des BMUV verfügbar, mehr …