Jetzt schon den Sommer planen: Wer Schichtarbeit macht, gehört zu den »Frühbuchern beim Urlaub«, so die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Foto: Alireza Khalili, NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Das Urlaubs Einmaleins, NGG Bielefeld Herford gibt Tipps, wer Schichtarbeit macht, muss jetzt schon den Urlaubskalender 2023 zücken
NGG Region Bielefeld Herford, 23. November 2022
Im November schon den Sommer planen: Tatsächlich müssen viele Beschäftigte im Kreis Gütersloh, die im Schichtbetrieb arbeiten, jetzt schon ihren Urlaubsplan für das kommende Jahr machen. »Schichtarbeit funktioniert wie ein Uhrwerk: Wenn tagsüber und nachts produziert wird, greifen die Arbeitszeiten der Beschäftigten wie Zahnräder ineinander. Deshalb ist eine exakte Planung – zum Beispiel in der #Lebensmittelindustrie – auch das A und O«, sagt Thorsten Kleile von der Gewerkschaft #Nahrung #Genuss #Gaststätten (NGG). In ganz #Nordrhein #Westfalen arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aktuell rund 1,1 Millionen Menschen in Wechselschicht.
Der Geschäftsführer der NGG-Region Bielefeld-Herford gibt deshalb den »Frühbuchern im Schichtbetrieb« Tipps zum Urlaub und weist auf einige Regeln hin: »Grundsätzlich sind zwei Wochen Urlaub am Stück immer drin. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. So ist pro Jahr eine längere Erholungsphase garantiert und damit auch die Chance, mindestens einmal ordentlich abzuschalten.«
Wer 5 Tage pro Woche arbeitet, dem stehen nach Angaben der NGG pro Kalenderjahr zwanzig freie Tage zu, also 4 Urlaubswochen. Bei einer 6 Tage Woche seien es 24 Urlaubstage. »Am besten schneiden ohnehin die Beschäftigten ab, die mit einem Tarifvertrag in der Tasche – und damit quasi unter dem »Tarif Sonnenschirm« – ihren #Urlaub planen: 30 Urlaubstage sind zum Beispiel in der Ernährungsindustrie die Regel – immerhin 6 Urlaubswochen«, so Thorsten Kleile.
Zum Ende des Jahres läuft jetzt auch der »Urlaubs Countdown«: Denn grundsätzlich sollen Beschäftigte den Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, so die NGG. »Es geht darum, sich in Etappen zu erholen. So schön eine lange Reise oder die XL Variante vom Jakobsweg sein mag: Wer einen Arbeitsmarathon hinlegt, um Urlaubstage anzusparen und diese dann mit ins nächste Jahr zu nehmen, verstößt gegen das Einmaleins des Urlaubmachens«, sagt der Geschäftsführer der NGG Region Bielefeld Herford.
Allerdings sei es grundsätzlich schon möglich, Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen: »Das gilt zum Beispiel, wenn drängende Aufträge und damit das Arbeitspensum im Betrieb oder Erkrankungen bei Beschäftigten Urlaub unmöglich machen. Dann kann alter Urlaub im ersten Quartal des neuen Jahres geparkt und somit bis Ende März 2023 genommen werden«, erklärt Thorsten Kleile. Es sei dabei Sache der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten aufzufordern, Urlaub zu nehmen und ihnen auch die Möglichkeit dafür einzuräumen. »Macht der Chef das nicht, bleibt das Recht auf den nicht genommenen Urlaub auch über das erste Quartal hinaus im nächsten Jahr bestehen«, so Kleile.