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Regulierung des Grauen Kapitalmarkts ist überfällig, VZBV Gutachten zeigt: Verbraucher müssen besser geschützt werden
Berlin, 7. Dezember 2022
Der #Verbraucherzentrale #Bundesverband (VZBV) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten #Grauen #Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds kaum reguliert und bergen für #Verbraucher deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des VZBV belegt nun, dass die Missstände System haben. Der VZBV fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.
»Verbraucher haben in der Vergangenheit viel Geld mit schlechten Anlagen des Grauen Kapitalmarkts verloren. Wir sehen deutlich, dass das nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist. Damit muss Schluss sein. Die Politik muss den Verkauf von unregulierten und damit risikoreichen Anlagen verbieten«, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV.
VZBV Gutachten: Probleme sind grundlegender #Natur
Ein Gutachten im Auftrag des VZBV bietet einen Überblick über aktuelle Anlagen des Grauen Kapitalmarkts. Untersucht wurden die zehn größten Anbieter von Vermögensanlagen im Zeitraum von 2015 bis 2020: deren finanzielle Situation, deren Veröffentlichungspolitik sowie deren Transparenz gegenüber Anleger. Dabei wird deutlich, dass viele bekannte Probleme grundlegender Natur sind. Dies reicht von fehlenden Kontrollrechten, Informationsrechten und Mitspracherechten, die Verbraucher als nachrangige Schuldner oft nicht haben, bis zu bilanziellen Tricks. Für Verbraucher besonders kritisch: Sie erwerben meist kein Eigentum an den versprochenen Sachwerten, wie #Immobilien oder Frachtcontainern, sondern leihen Zweckgesellschaften Geld, das wiederum an andere Firmen weitergereicht wird.
Ein weiteres Problem ist das bedenkliche Chance #Risiko Verhältnis für Verbraucher. Für sie steht auf der einen Seite eine Rendite, die unabhängig vom Geschäftserfolg auf den Darlehenszins beschränkt ist. Demgegenüber stehen hohe Risiken, die im Insolvenzfall bis zum Totalverlust reichen. Denn das Eigenkapital der Unternehmen ist häufig verschwindend gering. »Die begrenzten Chancen der Anleger stehen häufig in keinem Verhältnis zu den bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichenden Risiken. Professionelle Investoren würden eine derartige Konstellation zahlreicher Vermögensanlagen nicht akzeptieren« heißt es dazu im Gutachten.
VZBV fordert umfassende Regulierung des Grauen Kapitalmarkts
Bisher hat die Politik stets mit Gesetzesverschärfungen reagiert, die auf die Folgen der einzelnen Pleiten am Grauen Kapitalmarkt zugeschnitten waren. »Falls es noch irgendwo Zweifel gab, sollten diese jetzt ausgeräumt sein: Skandale haben am Grauen Kapitalmarkt System. Deswegen muss Schluss sein mit dem gesetzgeberischen Kleinklein«, so Mohn.
Der Koalitionsvertrag der Ampel Regierung sieht zwar eine stärkere Regulierung vor, bleibt aus Sicht des VZBV allerdings zu vage. Um künftige Schäden, die Milliarden betragen können, zu vermeiden, muss der aktive Vertrieb von Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts verboten werden.
Damit bereits geschädigte Verbraucher ihre Rechte geltend machen können, muss gleichzeitig das Haftungsprinzip gestärkt werden. Aus Sicht des VZBV darf die Prospekthaftung nicht länger auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden. Dazu sollten Falschberatungen am Grauen Kapitalmarkt frühestens nach 20 Jahren verjähren dürfen.