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Pflege Online, Spartipps für Pflege zu Hause
Hamburg, 14. Dezember 2022
Der starke Anstieg der Energiepreise und Benzinpreise trifft Pflegebedürftige und pflegende Angehörige besonders stark. Doch es gibt Möglichkeiten in der #Pflege zu sparen, zum Beispiel bei der #Fahrkostenpauschale und #Stromkostenerstattung für elektronische Hilfsmittel. pflege.de hat vier entlastende Spartipps für #Pflegende und #Pflegebedürftige zusammengestellt.
1. Die Fahrtkostenpauschale spart #Benzinkosten
Über die #Steuererklärung können die Kosten für bestimmte Fahrten zum Teil abgesetzt werden. Arztbesuche, Krankenhausfahrten, #Physiotherapie – all diese notwendigen Fahrten stehen auf der Tagesordnung bei vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen. So häufen sich die Benzinkosten schnell an.
Hier können 3 verschiedene Pauschalen grundsätzlich entlasten
2. Krankenhausfahrten von der Krankenkasse bezahlen lassen
Die #Krankenkasse übernimmt in der Regel die Fahrt in einem Krankenwagen oder Taxi, wenn es sich um eine Rettungsfahrt handelt, eine fachliche Betreuung benötigt wird oder eine stationäre Behandlung stattfindet. Bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus werden ab dem Pflegegrad 4 oder für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis die Kosten übernommen.
3. #Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten lassen
Für viele #Hilfsmittel, die mit Strom betrieben werden, wie Beatmungsgeräte oder Hausnotrufsysteme, sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ein Teil der Stromkosten rückwirkend zu erstatten. Die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel können sich schnell anhäufen, besonders wenn gleich mehrere betrieben werden. Der Betrag, den die Kasse übernimmt, richtet sich je nach Krankenkasse entweder nach einem Pauschalbetrag oder nach dem genauen Verbrauch. Das entsprechende Hilfsmittel muss vom #Arzt verschrieben worden sein oder die Krankenkasse muss die Anschaffungskosten bereits übernommen haben.
4. Pflegeleistungen voll ausschöpfen
Über die Pflegeleistungen können Menschen mit einem Pflegegrad viele Leistungen bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen und so ihren Eigenanteil reduzieren. Oft wird dies nicht ausgeschöpft – so verfallen jährlich Leistungen im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro (Studie VdK). Besonders den Entlastungsbetrag und die Kurzzeitpflege werden von den meisten nicht genutzt. Dabei ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro bereits ab dem Pflegegrad 1 verfügbar und kann genutzt werden, um zum Beispiel eine #Haushaltshilfe oder #Einkaufshilfe zu bezahlen. Die von der Pflegekasse bezuschusste Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden, doch bei vielen verfällt diese. Meist wissen die Betroffenen nicht, dass sie bis zu 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen können. Und auch monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können auf Antrag erstattet werden. Mehr über die verschiedenen Pflegeleistungen und die Beantragung können Sie auf pflege.de nachlesen.
Über pflege.de
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