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Rolle rückwärts, Land will wieder Endlos Fristen für Erschließungsbeiträge, Preuß: »Ein Skandal!«Zoom Button

Erschließungsbeiträge werden häufig zur bösen Überraschung. Denn oft werden sie erst viele Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße fällig und treffen dann ahnungslose Eigentümerinnen und Eigentümer. Foto: Verband Wohneigentum NRW, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Rolle rückwärts, Land will wieder Endlos Fristen für Erschließungsbeiträge, Preuß: »Ein Skandal!«

Rolle rückwärts, Land will wieder Endlos Fristen für Erschließungsbeiträge, Preuß: »Ein Skandal!«

  • Verband Wohneigentum kritisiert Landesregierung: »Ohne Rücksicht auf den Bürger«

Dortmund, 21. Dezember 2022

Viele Bürger in NRW müssen zittern: Die #NRW #Landesregierung plant, die erst im Juni eingeführten Fristen für Erschließungsbeiträge rückwirkend wieder zurücknehmen. »Dieses Vorgehen ist ein #Skandal. Wenn die #Landesregierung das umsetzt, können die Kosten für den #Neubau von Straßen auch 30 oder mehr Jahre nach Baubeginn noch auf die Bürger abgewälzt werden«, erklärt Peter Preuß, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. »Damit nimmt die Landesregierung ausschließlich Rücksicht auf die Einnahmen der Kommunen – die Bürger sind ihr offensichtlich egal«, kritisiert Preuß.

Zum Hintergrund

Werden für ein #Wohngebiet neue Straßen und Kanäle gebaut, tragen die Eigentümer der dortigen #Immobilien die Herstellungskosten zu 90 Prozent. Die so anfallenden Gebühren – im Durchschnitt sind das zwischen 15.000 und 20.000 Euro – konnten die Kommunen bislang zeitlich unbegrenzt einfordern. Das führte oft zu absurden Situationen: 2013 sollten Düsseldorfer Bürger die Herstellungskosten einer Straße zahlen, die 1937 gebaut wurde. Die Stadt rechnete die Beträge von Reichsmark in Euro um – die Inflation kam obendrauf.

»Dass so irrsinnigen Fällen ein Riegel vorgeschoben werden muss, ist inzwischen zum Glück unstrittig – dafür brauchte es aber auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts«, erklärt Verbandschef Preuß. Genauso unstrittig sei, dass sich bauenden Eigentümer an den Herstellungskosten von Straßen in Neubaugebieten beteiligen sollen. Aber eben innerhalb eines planbaren Zeitraums – denn nur so könne man die Kosten auch vernünftig einplanen.

Deshalb führte die alte Landesregierung erst im April Fristen für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge ein. Ab Juni dieses Jahres sollten Städte die Beiträge in Altfällen maximal 20 Jahre, für jüngere Fälle spätestens zehn Jahre nach Fertigstellung abrechnen. Hinzu kam eine weitere, für Bürgerinnen und Bürger wichtige Frist: Grundsätzlich hatten die Kommunen für die Gebührenrechnung maximal 25 Jahre nach Baubeginn Zeit. »Denn häufig gelten Straßen über Jahrzehnte aus fadenscheinigen Gründen als nicht fertiggestellt. Hat man keine Frist, die auf den Baubeginn abzielt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet«, betont Preuß und ergänzt: »Auch die im April beschlossenen Fristen sind nicht kurz. Wenn es eine Kommune in 25 Jahren nicht schafft, eine #Straße fertigzustellen und die anfallenden Gebühren abzurechnen, ist sie selbst schuld!«

Wie groß das Ausmaß dieser Fälle ist, verdeutlicht ein Beispiel: Die Stadt Hamm verschickte nach Bekanntwerden der neuen Frist für zehn Straßen Gebührenbescheide über insgesamt 4,5 Millionen Euro. Weil der Baubeginn über 25 Jahre zurückliegt, wäre die Frist sonst verstrichen.

Jetzt will die Landesregierung die Uhr zurückdrehen. Nach nicht einmal einem halben Jahr hat es sich der Gesetzgeber anders überlegt: Sie will die 10 Jahres #Frist nach Fertigstellung und die 25 Jahres Frist nach #Baubeginn streichen. Es bleibt allein die 20 Jahres Frist nach Fertigstellung. »Die ist aber leider wenig wert, weil die Fertigstellung oft wegen Kleinigkeiten und Verzögerungen bei der Verwaltung in der Luft hängt. Das sind sehr schlechte Nachrichten für die Menschen in NRW – denn es geht hier um Gebühren mit einem Ausmaß, das zum Beispiel die hoch umstrittenen Straßenausbaubeiträge übersteigt!«, sagt Preuß.

Verband Wohneigentum Nordrhein Westfalen

Der Verband Wohneigentum Nordrhein Westfalen ist traditioneller Partner für Eigenheimbesitzer im einwohnerstärksten Bundesland. Unter dem Motto »Einfach gut leben!« bietet der Verband unabhängige #Verbraucherinformationen und -beratung rund um Haus und Garten. Neben der wirksamen #Interessenvertretung beinhaltet eine Mitgliedschaft wichtige Absicherungen für #Haus und #Grundbesitz, praxisnahe Beratung zu #Neubauten und #Umbauten, zum Energiesparen sowie in Steuerfragen. Zudem veranstaltet der Verband regelmäßig Vorträge, Lehrgänge und Seminare für Wohneigentümer. Mehr als 130.000 Bauherren und Eigenheimbesitzer sind derzeit im Verband Wohneigentum #Nordrhein #Westfalen organisiert.

Verband Wohneigentum NRW

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