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Hauptzollamt Dortmund, erfolgreiche gemeinsame Kioskkontrollen, zahlreiche Verstöße aufgedecktZoom Button

Ein Teil der durch den Zoll sichergestellten Tabakwaren., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund, erfolgreiche gemeinsame Kioskkontrollen, zahlreiche Verstöße aufgedeckt

Hauptzollamt Dortmund, erfolgreiche gemeinsame Kioskkontrollen, zahlreiche Verstöße aufgedeckt

Gladbeck, 22. Dezember 2022

Am 21. Dezember 2022 überprüften #Beamte der #Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen der Steueraufsicht gemeinsam mit der #Polizei und des Ordnungsdienstes der Stadtverwaltung insgesamt 15 #Kioske in #Gladbeck.

Bei den Kontrollen stellten die Beamten neben mehreren Stangen unversteuerten #Zigaretten auch mehrere Hundert Einweg E Zigaretten – zum Teil mit überhöhtem Inhalt und nicht zugelassenen Inhaltsstoffen, mehrere Hundert Dosen nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse (»Snus«) und mehr als 200 Verkaufseinheiten an Betäubungsmitteln (CBD, Marihuana) sicher. In einem Kiosk wurden in einem Nebenraum außerdem 4 Glücksspielautomaten sichergestellt.

Es wurden #Strafverfahren wegen Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Außerdem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen gewerberechtlicher Verstöße, eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und eines Verstoßes gegen glücksspielrechtliche Vorschriften eingeleitet. Dazu mussten durch die Stadt in einigen Fällen Meldungen an das Umweltamt des Kreises Recklinghausen ergehen.

»Die Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollen zeigen immer wieder, wie wichtig und erfolgreich die Kontrollen sind«, so Norman Wiesemeyer, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund. »Die gute Zusammenarbeit der Behörden wird auch in Zukunft konsequent fortgesetzt werden«, so Wiesemeyer weiter.

Tabakwaren

#Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.

CBD Produkte

Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringen Rausch Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar. Selbst wenn der angebotene CBD Hanf den 0,2 Prozent THC Gehalt – entgegen der Angaben – übersteigen sollte, ist dieser Gehalt letztlich unerheblich. Denn durch den Verkauf von THC haltigem und konsumfähigen Material, macht sich der Betreiber wegen Handel und der Käufer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar. Den Verkäufer erwartet beim Verkauf sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handels von Betäubungsmitteln.

Snus

#Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach Paragraph 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

Zoll Online

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