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Hinweis der Bezirksregierung Detmold zum Feiertagsgesetz und Ladenöffnungsgesetz, Brötchen und Blumenverkauf an Neujahr 2023
Detmold, 27. Dezember 2022
Verkaufsstellen, die überwiegend #Blumen und #Pflanzen, #Zeitungen und #Zeitschriften oder #Backwaren und #Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Sonntagen und Feiertagen für die Dauer von 5 Stunden öffnen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes #Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den Neujahrstag am kommenden Sonntag. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des #Ladenöffnungsgesetzes #NRW. Daher können unter anderem Bäckereien und #Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen. Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Weitere Sonderregelungen bestehen auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für #Apotheken, #Tankstellen sowie #Flughäfen und #Personenbahnhöfe. Weitere Auskünfte erteilt jedes örtliche Ordnungsamt.