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Starke Fahrgastrechte für zuverlässigeres Bahnfahren, VZBV fodert Nachbesserung bei nationaler Umsetzung der EU Bahngastrechte Verordnung
Bundesregierung muss Chancen der nationalen Umsetzung der EU Bahngastrechte nutzen.
#VZBV fordert Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung.
Bei größeren Zugverspätungen oder Zugausfall sollten Fahrgäste auf alternative Verkehrsmittel zurückgreifen können.
Berlin, 10. Januar 2023
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt. Statt punktueller Veränderungen muss der Schutz für Bahnreisende systematisch weiterentwickelt werden.
»Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen«, sagt VZBV Vorständin Ramona Pop. »Der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustizministerien und Bundesverkehrsministerien zur nationalen #Umsetzung enttäuscht aus Sicht der #Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die #Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.«