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ACE begrüßt Empfehlungen des 61. Verkehrsgerichtstages, Datenzugriff nicht exklusiv für Hersteller, keine Anhebung der Promillegrenzen
Berlin (ACE), 27. Januar 2023
Der 61. Verkehrsgerichtstag empfiehlt, den Fahrzeugherstellern keinen exklusiven Zugriff mehr auf gesammelte Fahrzeugdaten zu gewähren. Zudem lehnt er die Anhebung der Promillegrenzen für #Elektroscooter ab. Damit stützt das Gremium aus Fachjuristen Forderungen des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter. Dieser hatte sich im Vorfeld und auch während des Verkehrsgerichtstages in Goslar aus Gründen der Verkehrssicherheit vor allem vehement gegen eine Erhöhung der Promillegrenzen für Elektroscooter eingesetzt. Überdies unterstützt der #ACE die Forderung des von ihm koordinierten Arbeitskreises I, den Zugriff auf die gesammelten Daten eines Fahrzeuges auch berechtigten Dritten und nicht nur exklusiv den Fahrzeugherstellern einzuräumen.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des #ACE, zieht eine positive Bilanz: »Zunächst ist es richtig, den technischen Zugriff auf die erforderlichen #Fahrzeugdaten neben den #Herstellern auch autorisierten Dritten zur Verfügung zu stellen – vorausgesetzt die Interessen den Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vornan. Aus unserer Sicht ebenfalls erfreulich, dass dieser Beschluss mit überwältigender Mehrheit getroffen wurde. Zweitens begrüßen wir außerordentlich, dass der Verkehrsgerichtstag die Erhöhung der Promillegrenzen für E Scooter Fahrten ablehnt und damit unsere Position unterstützt. Für das Ziel der Vision Zero wäre eine Anhebung eine Katastrophe. Ich sage ganz deutlich: Diejenigen, die im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages nach
einer Erhöhung der Promillegrenzen gerufen haben, unterstützen Alkoholfahrten und gefährden die Verkehrssicherheit. Unser Fazit: Für die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen und für den ACE als Mobilitätsbegleiter war der 61. Verkehrsgerichtstag in Goslar ein großer Erfolg.«