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Deutscher Tierschutzbund fordert Verbot von Tiertransporten per Schiff, neue Vorgaben der EU ignorieren die ProblemeZoom Button

Verladen von Rindern an einem Hafen. Foto: Animals International, Deutscher Tierschutzbund, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Deutscher Tierschutzbund fordert Verbot von Tiertransporten per Schiff, neue Vorgaben der EU ignorieren die Probleme

#Deutscher #Tierschutzbund fordert Verbot von Tiertransporten per #Schiff, neue Vorgaben der EU ignorieren die Probleme

Neue Vorgaben für Schiffstransporte von lebenden Tieren in Länder außerhalb Europas, wie sie die EU vorsieht, sind aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes unzureichend. Der Verband kritisiert, dass die vor Kurzem beschlossene Durchführungsverordnung lediglich minimale Verbesserungen vorsieht und fordert weiter ein grundsätzliches Verbot der Transporte.

»Selbst, wenn sie konsequent umgesetzt würde, könnte die geplante Verordnung maximal die größten Spitzen an Missständen kappen. An den massiven Tierschutzproblemen bei Schiffstransporten ändert sich jedoch nichts. Statt oberflächlichen Schönheitsreparaturen braucht es ein konsequentes Verbot der grausamen #Transporte«, sagt Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.

Tiere leiden an Bord

Für die Tiere ist der Transport auf einem Schiff immer mit Qual und Leid verbunden. Bevor die Rinder und Schafe auf Schiffe verladen werden, haben sie bereits einen langen Transport auf der Straße hinter sich. »Den geschwächten Tieren machen die extremen Bedingungen auf den Schiffen zusätzlich zu schaffen: Rauer Seegang, quälende Enge, Hitze, Schadgase und hohe Luftfeuchtigkeit machen den #Transport zur #Tortur«, sagt Wirths. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert zudem, dass weder ein Tierarzt noch geschultes Personal während der Fahrt an Bord sein müssen. Auch am Zielort ist der Schutz der Tiere nicht gewährleistet: »Die schlimmsten Misshandlungen passieren beim Abladen, dem weiteren Transport sowie der Schlachtung«, weiß Wirths.

Vorgaben sind unzureichend

In ihrer jetzigen Form sieht die Durchführungsverordnung unter anderem vor, dass die #Schiffe – anders als bisher – für die Anzahl und Art der transportieren Tiere zugelassen sein müssen. Vor der Zulassung ist eine Begehung durch einen Tierarzt und einen Techniker vorgeschrieben. Vor jeder Fahrt muss eine Inspektion erfolgen. Es muss einen Notfallplan geben sowie eine Versorgungsstation für die Tiere am Hafen. Nicht berücksichtigt wird, dass es bei der Abfahrt immer zu Verzögerungen kommen kann und die Versorgung von tausenden Tieren an einem Hafen nicht möglich ist. Auch auf See kann es bei tagelangen Überfahrten zu ungeplanten Zwischenfällen und Verzögerungen kommen, sodass die Gefahr besteht, dass Wasser, Futter und Einstreu knapp werden. An den Bedingungen für die Tiere an Bord ändert sich nichts.

Die Durchführungsverordnung soll die geltenden Bestimmungen der EU Transportverordnung ergänzen. Die EU #Kommission hat den Verordnungsentwurf am 17. Februar angenommen. EU Parlament und EU Rat haben nun zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben, bevor die Verordnung 2024 in Kraft tritt. Anlass für die Erarbeitung waren Unfälle von Schiffen mit geladenen Tieren sowie ein Bericht der Generaldirektion #Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) der EU Kommission aus 2020, der diverse Missstände bei den Transporten dokumentierte: von der Verladung in #Lkws und im Hafen bis zur Verschiffung sowie der Ankunft im Zielland.

Deutscher Tierschutzbund

»Wussten Sie, dass der Deutsche Tierschutzbund der älteste und größte Tierschutzdachverband in Deutschland und Europa und zugleich anerkannter Naturschutzverband ist? Wussten Sie, dass wir bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ausschließlich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden tierliebender Menschen angewiesen sind? Um unsere Tierschutzarbeit zu unterstützen, können Sie uns online oder per Überweisung spenden (Spendenkonto IBAN DE 88 37050198 0000040444, BIC COLS DE 33). Spenden sind steuerlich absetzbar – Gemeinnützigkeit anerkannt.«

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