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Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Foto: Zoll, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Jahresstatistik 2022 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg

Jahresstatistik 2022 der #Finanzkontrolle #Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg

Magdeburg, 27. Februar 2023

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des HZA Magdeburg zieht für das zurückliegende Jahr 2022 eine positive Arbeitsbilanz: Es wurden 1.815 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, Schäden durch Schwarzarbeit von rund 9,5 Millionen Euro festgestellt, Freiheitsstrafen in Höhe von 45 Jahren und Geldstrafen von rund 1 Million Euro erwirkt. Das HZA Magdeburg hat an den Standorten Magdeburg, Halle, Sangerhausen, Dessau und Stendal 228 Beschäftigte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingesetzt.

2022 wurden durch die #Zöllner 9,44 Prozent mehr Arbeitgeberprüfungen in #Sachsen #Anhalt durchgeführt als im Vorjahr (2021 1.592, 2022 1.815 Arbeitgeberprüfungen).

Prüfschwerpunkte der FKS in Sachsen Anhalt waren das Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe sowie das Gaststättengewerbe und Beherbergungsgewerbe. Zudem gab es bundesweit Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotelgewerbe und Gaststättengewerbe sowie im Speditionsgewerbe, Transportgewerbe, #Logistikgewerbe und im #Taxigewerbe durchgeführt wurden. Durch ihre Prüfungen und Ermittlungen deckten die Zollbeamten des #HZA #Magdeburg Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von knapp 9,5 Millionen Euro auf.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr beim Hauptzollamt Magdeburg 2.786 Ermittlungsverfahren eingeleitet (2021 3.153) und 2.930 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden (2021 3.131). Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 1 Million Euro. Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von 45 Jahren erwirkt.

950 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, davon 180 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen (2021 762 Einleitungen und 144 Verstöße gegen Mindestarbeitsbedingungen). 756 Ordnungswidrigkeitenverfahren konnten im vergangenen Jahrabgeschlossen werden, davon 182 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen. Insgesamt wurden rund 722.000 Euro an Bußgeldern und Verwarngeldern verhängt, eine Steigerung von gut 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Die Leiterin des HZA Magdeburg, Regierungsdirektorin Nora Malitte, lobt: »Es freut mich, dass die Beschäftigten meiner Finanzkontrolle #Schwarzarbeit auch im vergangenen Jahr einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen #Wirtschaft leisten konnten. Die Täter verursachen zum Teil hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Daher werden wir unsere Arbeit auch im Jahr 2023 fortsetzen.«

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten. FKS Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022.

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