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Chemieunfälle – wer zahlt?

Chemieunfälle – wer zahlt?

  • Häuserdächer, Solaranlagen, Autos, Gärten, Spielgeräte und Hofpflaster sind nur einige Beispiele für Bereiche, auf die beim Bestpool-Brand in Steinhagen Gift niedergegangen ist. Chemieunfälle passieren auch in anderen Unternehmen. Doch wer bezahlt die Schäden? Dazu die Anwaltskanzlei »S-D-K« aus Bielefeld.

Dr. Birgit Lutzer, Steinhagen, 8. März 2023

#Chemieunfälle wie der #Bestpool #Brand in Steinhagen kommen aus heiterem Himmel. Die Wolke mit ätzendem Chlorgranulat zog bis nach Borgholzhausen. Häuserdächer, Solaranlagen, Autos, Gärten, Spielgeräte und Hofpflaster sind nur einige Beispiele für Bereiche, auf die das Gift niedergegangen ist. Chemieunfälle passieren auch in anderen Unternehmen. Doch wer bezahlt die Schäden? Die Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei »S-D-K hat« sich auf Versicherungsrecht spezialisiert. Fachanwalt Wolfgang Schneider erläuterte Ende Februar in einem #Vortrag Bestpool geschädigten Steinhagener Anwohnern, was im Schadenfall die beste Vorgehensweise in Bezug auf Versicherungen ist. 

Der Verursacher haftet

Schneider schilderte zunächst die Ausgangssituation: Gehe von einem Unternehmen etwas aus, das anderen schade, müsse es haften. Man spreche in solchen Fällten von einer »Störereigenschaft«. Er fügte hinzu: »Allein die Nutzung von Gefahrstoffen reicht dafür aus.« Und das tun viele Firmen, auch wenn sie ein anderes Kerngeschäft haben. Wem Schäden entstanden sind, hat einen Haftungsanspruch gegenüber dem Störer. Das Unternehmen muss für die Beseitigung der Schäden einstehen. Schneider: »Wichtig ist, dass Geschädigte Ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Unternehmen geltend machen.« Denn manche Personen würden sich stattdessen an die eigene Versicherung wenden, um sie mit der Schadensregulierung zu beauftragen. 

Den eigenen Vertrag nicht belasten

Schaltet jemand die eigene #Versicherung ein, belastet er seinen Vertrag. Daraus können Nachteile erwachsen. »Dazu gehören die Selbstbeteiligung, anschließende Beitragserhöhungen und bestimmte Ausschlussklauseln«, so Schneider. Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen erfassten das gesamte Gebäude mit Ausstattung. »Doch was ist mit Schäden im Garten? Die Substanz ist sehr giftig, sogar tödlich für bestimmte Tiere und Pflanzen. Auf diesen Schäden bleiben Sie sitzen.« Der Jurist empfiehlt, den Schaden bei der eigenen Versicherung nur mit dem Zusatz »Vorsorglich« anzumelden. »Kontaktieren Sie parallel den Verursacher und melden Sie Ihren Anspruch auf Regulierung an.« Das Unternehmen werde den Fall über seine Betriebshaftpflicht abwickeln.

Das A und O: die Dokumentation

Geschädigte sollten alle Folgen des Vorfalls (zum Beispiel #Brand mit Verbreitung giftiger Chemikalien) genau festhalten. »Machen Sie Fotos, stellen Sie #Vorher #Nachher #Aufnahmen gegenüber, machen Sie Zeichnungen und beschreiben Sie den Sachverhalt.« Das nenne man eine »Dokumentation«. Es gebe sogar eine Lösung für später, wenn eine Kontamination bereits entfernt worden sei. »Finden Sie Zeugen wie etwa Nachbarn. Die sollen schriftlich bestätigen, dass an dieser und jener Stelle viel von der ausgetretenen Chemikalie war.«

Er räumt ein: schwieriger werde es bei Spätfolgen. »Durch Chemikalie können zum Bespiel feinste Haarrisse in Materialien auftreten. Die sind erst mal unsichtbar.« Doch in ein paar Monaten oder Jahren trete der Schaden ans Licht. »Dann müssen Sie beweisen, dass er eine Folge des Chemieunfalls ist. Sicherer ist es, mögliche Spätschäden bereits bei der Schadensmeldung einzuschließen.«

Auch für eigenen Zeitaufwand muss die gegnerische Haftpflicht entschädigen

Er wies auf weitere Vorteile hin: »Reguliert die gegnerische Haftpflicht den Schaden, können Sie auch Ihre eigene in den Fall geflossene #Arbeitszeit angeben und erhalten dafür eine finanzielle Entschädigung.« Auch Kosten für Beratung und Begleitung des Falls, zum Beispiel durch eine Anwaltskanzlei, müssten übernommen werden.

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