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Die Bundesregierung verstärkt ihre Bemühungen, die flächendeckende Installation von Solaranlagen voranzutreiben. Foto: Mirosław i Joanna Bucholc, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Solaranlagen: 2023 von Gesetzesänderungen profitieren

Solaranlagen: 2023 von Gesetzesänderungen profitieren

Besitzer von Photovoltaikanlagen hatten bis vor kurzem noch einige administrative Hürden zu überwinden. Aufgrund der gestiegenen Strompreise und des sich ständig erhöhenden Energiebedarfs hat die Bundesregierung daher einige Gesetze erlassen, die den Kauf und die Installation von Solaranlagen merklich erleichtern. Dadurch lassen sich zukünftig eine Menge Geld und Mühe sparen. Was hat es mit dem Vorhaben auf sich?

Welche Anlagen profitieren?

Der Ertrag von Solaranlagen wird in Kilowatt Peak (kWp) bemessen. Von den neuen Verordnungen profitieren vornehmlich Installationen, die 30 kWp nicht überschreiten. Der Gesetzgeber hat damit vor allem die vielen kleineren Photovoltaikanlagen im Blick, die der privaten und gewerblichen Nutzung unterliegen. Dazu gehören die meisten Anlagen, die auf den Dächern von Ein- oder Zweifamilienhäusern installiert sind. Zudem werden Module, die im Garten aufgestellt sind, bevorzugt.

Die neuen Regelungen gelten auch für sogenannte Balkonkraftwerke, wie sie in diesem Balkonkraftwerk Test beschrieben werden. Bis vor kurzem wurde deren Verbreitung durch Vorgaben des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) ausgebremst. Die Institution bestand jahrelang darauf, dass Balkonkraftwerke nur durch ausgebildete Elektriker installiert werden dürfen. Diese Barriere besteht nun nicht mehr, zumal die Installation eines Balkonkraftwerks sehr einfach vor sich geht und selbst von Laien durchgeführt werden kann. Damit haben jetzt auch Mieter die Möglichkeit, ihren eigenen #Strom zu produzieren.

Welche sind die wichtigsten Änderungen 2023?

Die Änderungen betreffen sowohl die Einspeisevergütung als auch die Steuersätze.

Lockerung der 70-Prozent-Regelung

Bis vor kurzem war die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen gedeckelt. Dabei schrieb eine Regelung vor, dass die Betreiber von Solaranlagen befähigt sein müssen, die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der maximalen Leistung herabzusetzen. Die Regelung zielt darauf ab, eine eventuelle Netzüberlastung zu vermeiden. Die Netzstabilität sollte gewährleistet werden.

Aufgrund des #Ukraine-Kriegs geriet jedoch die gesamte Energieversorgung des Landes in Gefahr. Mit der im Oktober 2022 beschlossenen Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wurde diese Vorgabe daher aufgehoben, um die Stromproduktion durch Solarenergie zu forcieren. Seither können Besitzer und Besitzerinnen von Photovoltaikanlagen ihren produzierten Strom ungebremst ins Netz einspeisen. Auch eine entsprechende Steuervorrichtung muss nicht mehr installiert werden. Von der Neuerung sind folgende Anlagen betroffen:

  • Neuanlagen bis 25 kWp

    • Darunter fallen Anlagen, die erst nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden.

  • Bestandsanlagen bis zu 7 kWp

    • Bei diesen kleineren Anlagen, die schon länger installiert sind, entfällt die Regelung seit dem 1. Januar 2023.

  • Übergangsregelung für Bestandsanlagen über 7 kWp

    • Für Betreiber größerer Bestandsanlagen gilt, dass sie einen Smart-Meter einbauen müssen, damit die 70-Prozent-Regel als erfüllt gilt.

Wegfall der #Mehrwertsteuer

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Umsatzsteuer beziehungsweise die Mehrwertsteuer auf 0 Prozent gesenkt. Vorher galt ein Steuersatz von 19 Prozent. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für den Kauf der Anlage als auch für deren Installation.

Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 installiert wurden, sind somit um knapp 20 Prozent billiger. Diese Vergünstigung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der Handel die Ersparnis an seine Kunden und Kundinnen weitergibt. Im Einzelnen gilt die Steuerbefreiung für die folgenden Komponenten:

  • Solaranlagen, die aus festen Modulen bestehen und 30 kWp nicht überschreiten, kommen generell in den Genuss der Befreiung.

  • Anlagen, die mehr als 30 kWp produzieren, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerbefreiung profitieren.

  • Jegliches Zubehör wie Kabel, Speicher und Wechselrichter.

  • Ersatzteile, sofern Reparaturbedarf besteht.

  • Solaranlagen im Mietverhältnis, wenn die vertragliche Vereinbarung besteht, dass die Installation nach Beendigung des Mietvertrags in den Besitz des Hauseigentümers übergeht.

Steuerbefreiung bei der Einspeisevergütung

Betreiber von Anlagen, die ihren Überschuss ins Netz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese musste bisher versteuert werden.  Dazu war es notwendig, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Gewinnermittlung zu erstellen. Anlagen von bis zu 10 kWp waren dabei auf Antrag von der Einkommensteuer befreit. 

Im Jahressteuergesetz 2022 beschloss die Regierung, dass dieser Antrag nicht mehr notwendig ist. Die Einkommensteuer selbst wird für das Steuerjahr 2022 zurückerstattet.

Zukünftig sind auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern installiert sind, von der Einkommensteuer befreit. Die Regelung gilt auch für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit bis zu 15 kWp pro Wohn- und Geschäftseinheit.

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