Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Schadensersatzansprüche bei »Mobbing«Zoom Button

Foto: Timothy Eberly, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Schadensersatzansprüche bei »Mobbing«

Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Schadensersatzansprüche bei #Mobbing

Konstanz, 9. Juni 2023

Wann können Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz wegen #Mobbings im #Beruf haben? Mit dieser Fragestellung hat sich das Bundesverwaltungsgericht befasst. In seiner Entscheidung hat es eine nähere Definition der Voraussetzungen für eine solche Entschädigung formuliert – und insbesondere präzisiert, was unter »Mobbing« zu verstehen sei. Auch wenn es in der konkreten Sache um einen beamtenrechtlichen Fall ging, lassen sich doch wesentliche Aussagen des Gerichtes und der Grundtenor auf jeden Arbeitnehmer übertragen. Entsprechend wurde zunächst festgestellt, dass »Mobbing weder eine Anspruchsgrundlage noch ein Rechtsbegriff ist«.

Stattdessen muss der individuell »vorgetragene Sachverhalt […] daher in rechtsförmige Kategorien eingeordnet werden«. Hierbei sei eine »mögliche Anspruchsgrundlage für das […] geltend gemachte Begehren […] der […] Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht«. Hierzu führten die Verwaltungsrichter aus: »Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn […] vermittelt […] Anspruch auf Schutz und Wahrung [der] Persönlichkeitsrechte. Sie verpflichtet den Dienstherrn, Schädigungen der körperlichen oder seelischen #Gesundheit [des Arbeitnehmers, Anmerkung des Autors] zu vermeiden«. Und weiter heißt es im Urteil: »Mit der Bezeichnung als Mobbing soll dabei ein bestimmtes Gesamtverhalten als Verletzungshandlung im Rechtssinne qualifiziert werden. Die rechtliche Besonderheit der als ‚Mobbing‘ bezeichneten tatsächlichen Erscheinungen liegt darin, dass nicht eine einzelne, abgrenzbare Handlung, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen führen kann. Wesensmerkmal der als Mobbing bezeichneten Beeinträchtigung ist die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen zusammensetzende Verletzungshandlung, wobei den einzelnen Handlungen bei isolierter Betrachtung eine rechtliche Bedeutung oft nicht zukommt […]. In der Senatsrechtsprechung [wird] Mobbing daher als ein ›systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren‹ verstanden«.

Um zu einer Würdigung zu gelangen, inwieweit eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Chefs vorliegt und damit eine Möglichkeit auf Anspruch von Schadenersatz besteht, darf »eine zusammenfassende Betrachtung des Gesamtverhaltens [des Dienstherrn, Anmerkung des Autors] nicht unterbleiben«. Zusammenfassend erklärt das Gericht, dass Mobbing »daher nicht vorab, bezogen auf eine einzelne Maßnahme, verneint werden [kann], sondern [es] einer zusammenfassenden Gesamtschau [bedarf]«. Insofern obliegt es im jeweiligen Einzelfall einem Klagenden, Versäumnisse des Arbeitgebers in seiner Fürsorgepflicht nachzuweisen, die eine strukturierte und systemische #Diskriminierung, #Schikane oder #Anfeindung ermöglicht und damit zumindest einen wesentlichen kausalen Ursprung für eine Einschränkung der körperlichen oder seelischen #Gesundheit des Arbeitnehmers gelegt haben.

Quelle: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2023, Aktenzeichen BVERWG 2 C 6.21

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30