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Hauptzollamt #Osnabrück, stressfrei durch den Zoll; Tipps für Reisende in der Urlaubszeit
Osnabrück, 3. Juli 2023
Sommer, Sonne, gute Laune – damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.
So dürfen bei der #Einreise aus Nicht EU Ländern und aus Sondergebieten (zum Beispiel Kanarische Inseln, französische Übersee Departements) mitgebrachte Waren zu nicht gewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengengrenzen und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach #Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie #Arzneimittel und #Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
Hierzu ist es ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht EU Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Grundsätzlich gilt … wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht EU Ländern abgabenfrei …
Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
Bei Flug oder Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Waren, für die eine besondere Mengengrenze (etwa #Tabakwaren oder #Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Finger weg von #Verbotenem!
Für Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die gegebenenfalls unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen #Kulturgütern, bestimmten Lebens und Arzneimitteln sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (etwa #Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie #Kaffee), für die EU weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten. Mehr …