Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Wenn Internet oder Festnetz teurer werdenZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wenn Internet oder Festnetz teurer werden

Wenn Internet oder Festnetz teurer werden

  • 3 Fragen an Felix Flosbach, Experte für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW

Aktuell erhöhen einige #Telekommunikationsanbieter die monatlichen Kosten für bestehende Verträge oder haben die #Beiträge bereits angezogen. Vermutlich werden weitere Anbieter folgen. Als Begründung führen sie gestiegene Energiepreise oder die allgemeine Kostenentwicklung an. Bestandskund:innen ärgern sich über die Preisanpassungen, da sie den Vertrag ursprünglich zu anderen Konditionen geschlossen haben. Die Leistung bleibt trotz Mehrkosten gleich und einen Mehrwert gibt es nicht. Felix Flosbach, Experte für Telekommunikationsrecht bei der #Verbraucherzentrale #NRW, erklärt, unter welchen Umständen solche Preisanpassungen zulässig sind und welche Möglichkeiten Verbraucher:innen haben.

Dürfen die Kosten in meinem laufenden Vertrag einfach so geändert werden?

Bei einem Vertragsverhältnis gilt grundsätzlich erst einmal: Der Vertrag ist so einzuhalten, wie er geschlossen wurde – das gilt auch für den vereinbarten Preis. Eine nachträgliche Preisänderung ist daher nicht ohne weiteres zulässig. Anders sieht dies allerdings aus, wenn der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine sogenannte »Preisanpassungsklausel« enthalten, auf die sich der Anbieter stützen kann. Dafür muss diese Klausel allerdings strenge Anforderungen erfüllen. So müssen zum Beispiel Umfang und Voraussetzung von Preiserhöhungen klar geregelt sein. Hier muss im Einzelfall genau hingeschaut werden, was im Kleingedruckten steht. Erfüllen diese Klauseln die strengen Anforderungen nicht, kann sich der Anbieter auch nicht auf diese berufen. Dann muss der Vertrag zum ursprünglich vereinbarten Preis weiterlaufen.

Was passiert, wenn ich der angekündigten Preisanpassung widerspreche?

Eine Zustimmung der Kund:innen müssen sich die Anbieter dann einholen, wenn der Vertrag keine oder keine wirksame Preisanpassungsklausel enthält. Stimmen Betroffene der angekündigten Preiserhöhung nicht zu, müssen sie im Übrigen keine Angst haben, dass der Anbieter ihnen unmittelbar kündigt. Denn: Aus einem Widerspruch gegen eine Preiserhöhung ergibt sich für den Anbieter kein außerordentliches Kündigungsrecht. Dem Anbieter steht dann lediglich zu, den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragszeit mit Monatsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeit hat er allerdings ohnehin jederzeit. In der Praxis verlieren aber wohl die wenigsten Anbieter gerne ihre Kund:innen. Bucht der Anbieter trotz Widerspruch den erhöhten Preis ab, sollten Verbraucher:innen ihn zur Erstattung auffordern.

Muss ich bei einer ungerechtfertigten Preiserhöhung die Mindestvertragslaufzeit abwarten, ehe ich kündigen kann?

Bietet der Anbieter keine attraktive Lösung oder einen Kompromiss an, bleibt nur der Anbieterwechsel. Verbraucher:innen müssen bei einer Preiserhöhung die Mindestvertragslaufzeit nicht abwarten, sondern ihnen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In der Regel können sie die Kündigung innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Schreibens zur Preisankündigung mit frühester Wirkung zum Tag der Preiserhöhung aussprechen. Mit der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung ist das Telekommunikationsrecht hier im Vergleich sehr verbraucherfreundlich, wenn einseitige Vertragsänderungen nicht zum Vorteil der #Endnutzer sind.

Hintergrundinfo

Derzeit prüft der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen Vodafone, das seine Preise für #Internet Anschlüsse von vielen Bestandskunden Mitte 2023 erhöht hat.

Weiterführende Infos und Links

  • Musterbriefe rund um Mobilfunk, Festnetz oder Onlinedienste gibt es hier

  • Mehr zum Vergleichen von Verträgen hier

Content bei Gütsel Online …

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh, mehr …
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

Externer Inhalt, Location Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031