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AOK: Belieferung von Arztpraxen mit Zytostatika wieder regional ausschreiben
Berlin, Juli 2023
Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung »Das Krebskartell« von ARD Politmagazin »Monitor«, NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über profitable Geschäftsmodelle und hohe Gewinnmargen bei Zytostatika Apotheken fordert der AOK Bundesverband die gesetzliche Wiedereinführung regionaler Ausschreibungsmöglichkeiten.
»Seit Jahren problematisiert die #AOK Gemeinschaft die bestehenden Einkaufsvorteile für Apotheken bei Krebsmedikamenten. Die aktuell bekannt gewordenen Listen zeigen nun, dass es diese Vorteile tatsächlich immer noch gibt. Pro angefertigter Rezeptur kann die Apotheke offenbar zum Teil mehrere Hundert Euro extra abrechnen zusätzlich zur eigentlichen Vergütung des Arbeitspreises, der bereits auskömmlich ist. So gehen die überteuerten Beträge voll auf Kosten der Beitragszahler«, erklärt Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK #Bundesverband.
Die Berichterstattung des Rechercheverbunds zeige zudem, dass die derzeit gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsinstrumente der Krankenkassen nicht geeignet seien, um zu einer fairen Vergütung zu kommen. Notwendige Preisanpassungen würden mithilfe der sogenannten Hilfstaxe nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und im Rahmen der vorgesehenen Verhandlungslösung über eine Schiedsentscheidung auch nur teilweise durchgesetzt werden können.
Im Zuge der Recherche hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach regulatorische Maßnahmen angekündigt. Richard: »Die konkrete Forderung der AOK Gemeinschaft in diesem Kontext lautet: Gebt den Krankenkassen die Möglichkeit zurück, die Belieferung der Arztpraxen mit Zytostatika in einem transparenten Verfahren regional auszuschreiben. Wir haben uns immer wieder für die Möglichkeit eingesetzt, dass die Krankenkassen regional wirtschaftliche Verträge mit einzelnen Apotheken schließen können, die die #Ärzte beliefern. Schon vor Jahren ging es um Einsparungen in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr für die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Verträge sind aber nach einer Kampagne von Apothekern und Ärzten 2017 gesetzlich verboten worden.«
Auch die offensichtlichen Verflechtungen zwischen Ärzten und beliefernden Apotheken oder Herstellbetrieben machen der Versorgungsexpertin Richard Sorgen. »Aus guten Gründen gehört es zu den Grundprinzipien der Gesundheitsversorgung, dass Ärzte nicht an dem verdienen sollen, was sie selbst verordnen. Umgekehrt ist es Arzneimittellieferanten nicht erlaubt, Arztsitze zu Vertriebszwecken aufzukaufen.«
Daher dürften #Apotheken inzwischen auch keine Medizinischen Versorgungszentren mehr gründen. Um möglichem Fehlverhalten vorzubeugen, sollten Ärzte zudem nicht selbst auswählen, welche #Apotheke die parenteralen Zubereitungen liefert.
Auch hier könnten apothekenseitige regionale Ausschreibungen einen Riegel vorschieben. Denn seit dem Verbot der regionalen Verträge der Krankenkassen dürfen Ärzte wieder uneingeschränkt selbst entscheiden, von welcher Apotheke sie die #Zytostatika beziehen wollen. Das mache den Aufkauf der Praxen so attraktiv für die Lieferanten der #Krebsmedikamente.
Richard: »Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Ärzte die für sie beste #Therapie empfehlen und nicht irgendwelche anderen Interessen verfolgen. Daher brauchen wir auch umfassende Transparenz über die tatsächlichen Eigentümerstrukturen der Medizinischen Versorgungszentren.« Es müsse verhindert werden, dass die onkologische Versorgung weiter konzentriert werde und unangemessene Gewinne zulasten der Beitragszahler erwirtschaftet werden.
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