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Gütersloh: Anmeldung der künftigen Erstklässler ab dem 6. November 2023

Gütersloh: Anmeldung der künftigen Erstklässler ab dem 6. November 2023

  • Terminvereinbarung in der Grundschule ab Montag, 16. Oktober 2023

Gütersloh, 10. Oktober 2023

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 6 Jahre alt werden (Geburtsdatum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018), sind im kommenden #Schuljahr 2024/25 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfänger muss vom 6. bis zum 10. November 2023 erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Dafür sind die Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 16. Oktober 2023, erreichbar.

Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in #Gütersloh sie ihr #Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene #Schule ist.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg).

Kinder, die erst nach dem 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2024/25 in die #Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.

Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind (soweit möglich), das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein #Nachweis über die #Masernimpfung. Es wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem #Schulanfänger zu erscheinen. Mehr

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