Foto: Michael Marais, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Steht die #Automobilindustrie vor einem #Elektrogate? »WiWo« Bericht sieht nach #ADAC Tests Hinweise auf #Schummelei bei #Reichweite und #Batteriekapazität
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, Lahr, 22. Oktober 2023
Kommt nach Dieselgate nun Elektrogate? Hersteller von Elektroautos stehen im Verdacht, bei den Angaben zur Reichweite und Batteriekapazität zu mogeln. Speichern die Batterien der Fahrzeuge weniger #Strom als versprochen? Ist die Akkukapazität geringer als angegeben oder beworben? Mit diesen Fragen hat sich die #Wirtschaftswoche (»WiWo«) in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2023 beschäftigt. Untersuchungen des #ADAC haben den Verdacht aufkommen lassen, den Verbraucher und Nutzer von Elektroautos schon lange hegen. Irgendetwas stimmt nicht mit der Reichweite der #Elektrofahrzeuge. Meisten fährt das E Auto weniger, als der Bordcomputer verspricht.
Doch was bedeutet das juristisch? Sollten es die Hersteller von Elektroautos bei der angegebenen Akkukapazität mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben, könnten Kunden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer womöglich Gewährleistungs oder Garantieansprüche geltend machen. Auch »Schadensersatzansprüche aufgrund einer unerlaubten Handlung« seien denkbar, zitiert die WiWo unseren Geschäftsführer und Gesellschafter Christian Grotz. Die Kanzlei rät Haltern von Elektroautos, die Ungereimtheiten bei der Reichweite feststellen, zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen #Onlinecheck. Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel Abgasskandal zu den führenden Kanzleien, deren Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen VW und aktuell gegen den Mercedes Benz Group AG vertreten.
Der ADAC hege laut dem Bericht der »WiWo« den Verdacht, dass einige Hersteller bei ihren Angaben zur Reichweite ihrer Elektrofahrzeuge unehrlich sein könnten und die tatsächliche Batteriekapazität geringer sei als beworben. Besonderes Augenmerk soll auf #Volkswagen (VW) liegen, da Tests gezeigt haben sollen, dass die Batterien einiger Modelle des VW Konzerns möglicherweise weniger Kapazität haben als ursprünglich angegeben.
Im ADAC Technik Zentrum befinde sich der VW ID.3 im Langzeittest. Bei Messungen der Batteriekapazität bei 20.000, 80.000 und 100.000 Kilometern sollen die Tests jeweils eine Kapazität von rund 69 Kilowattstunden ermittelt haben. Dies stehe im Kontrast zur Herstellerangabe, die dem Fahrer 77 Kilowattstunden zur Verfügung stellen sollte. Elektroautoexperten haben begonnen, dieser Angelegenheit nachzugehen und vermuten, dass Volkswagen eine »Notlaufreserve« von rund 2 Kilowattstunden vorgesehen haben könnte, die dem Fahrzeug ermögliche, noch weiterzufahren, obwohl die #Batterie als leer angezeigt werde.
Volkswagen habe diese #Speicherrücklage laut »WiWo« erstmals bestätigt und erklärt, dass sie dem Nutzer zusätzlich zur Verfügung stehe. E Auto Experten seien jedoch skeptisch, da die Reserve genutzt werden könne, wenn das Auto eine völlig leere Batterie anzeige, was die meisten Kunden jedoch vermeiden, da sie ihr Auto zuvor aufluden. Selbst wenn man eine Notlaufreserve von zwei Kilowattstunden annimmt, bliebe immer noch eine Lücke von 6 Kilowattstunden.
Eine Kilowattstunde soll VW nach »WiWo« Bericht im Einkauf etwa 100 Euro kosten, während Kunden das Doppelte dafür bezahlen. Der ADAC soll es für unwahrscheinlich halten, dass VW Batteriekapazität im Wert von 1.200 Euro einfach nicht eingebaut habe, da dies nach dem Dieselskandal kaum vorstellbar sei. Stattdessen vermutet man, dass VW einen Teil der Akkukapazität verberge und diese per Softwarebefehl freigeben könne, etwa wenn die Batterie im Laufe der Zeit an Speicherfähigkeit verliere. Damit spare VW sich den teuren Austausch der Batterie. Die Kosten dafür liegen zwischen 10.000 und 30.000 Euro je nach Fahrzeug.
Christian Grotz von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer merkt an, dass solche versteckten Reserven wahrscheinlich rechtlich nicht in Ordnung wären, da die Kunden eine angegebene Batteriekapazität gekauft haben, und der Hersteller keinen Teil davon einfach einbehalten darf. Falsche Angaben zur Leistung könnten zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Christian Grotz stellt fest, dass Kunden möglicherweise Gewährleistungs oder Garantieansprüche geltend machen könnten, falls sich herausstellt, dass die Akkukapazität tatsächlich geringer ist als vom Hersteller beworben. Darüber hinaus könnte eine strafbare Handlung verfolgt werden, wenn sich ein systematisches Vorgehen der Hersteller auf Kosten der Käufer nachweisen lässt.
Das mögliche Elektrogate erinnert an den Diesel Abgasskandal, der die Automobilindustrie seit 2015 belastet. Sollten sich die Vermutungen des ADAC bestätigen, könnte dies zu behördlichen Ermittlungen, Straftaten und Schadensersatzprozessen führen. Untersuchungen in den USA brachten 2015 den VW Abgasskandal ins Rollen. VW reagierte in der Wirtschaftswoche auf die Vorwürfe und gibt an, die Messungen an Elektroautos durch den ADAC nicht zu kennen und sich daher nicht dazu äußern zu können. Das Unternehmen betont, dass die entnommene Energiemenge von der Fahrweise und der Batterietemperatur abhängig sei.
Die Wirtschaftswoche berichtete weiter über einen Elektroautofahrer, der regelmäßig dieselbe Strecke mit seinem VW ID.3 fährt und festgestellt haben will, dass die vom Bordcomputer vorhergesagte Reichweite fast immer um 15 bis 20 Prozent niedriger sei als die tatsächliche Reichweite. Er vermute, dass die Batterie möglicherweise nicht die Kapazität hat, die VW angibt. Seine Vermutung deckt sich mit den Ergebnissen des ADAC.
Es soll auch Vermutungen geben, dass nicht nur die Batteriekapazität, sondern auch der Stromverbrauch bei einigen Modellen des VW Konzerns problematisch sei. Dies könne zu den unrealistischen Reichweitenangaben führen. Die Untersuchungen des ADAC haben nach dem »WiWo« Bericht gezeigt, dass die Diskrepanz zwischen den Laborergebnissen und den realen Verbrauchszahlen beim Volkswagen Konzern auffällig hoch ist. Durchschnittlich verbrauchten die Modelle des Konzerns 23,1 Prozent mehr Strom als in den Verkaufsunterlagen angegeben. Bei einigen Modellen liege die Abweichung sogar bei mehr als 25 Prozent.
Die Diskrepanz zwischen den Laborergebnissen und den realen Verbrauchszahlen sei laut WiWo Bericht bei Elektroautos im Allgemeinen nicht ungewöhnlich, da der Stromverbrauch unter unrealistischen Bedingungen im Labor gemessen werde. Allerdings sei die Diskrepanz beim Volkswagen Konzern besonders hoch. Die VW Tochter #Porsche wird in dem Bericht hervorgehoben, da sie als einzige mit konservativen Angaben wirbt. Für den Rest des Konzerns, zu dem Marken wie VW, Audi, Škoda und #Cupra gehören, gelten diese Angaben jedoch nicht.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von mehr als 30 #Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen #Arbeitsrecht, #IT #Recht, #Versicherungsrecht und #Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830 Millionen Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die #Mercedes #Benz Group AG. Im #JUVE #Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von #Massenverfahren als marktprägend erwähnt. Mehr…