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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Verlag Christian Schröter AGD, Königstraße 56, 33330 Güterslon, Telefon +4952412333816, E Mail office@deutsches-presse-portal.de, www.deutsches-presse-portal.de, und dem Auftraggeber beziehungsweise dem Nutzer. Es gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen.

§ 1 Begriffsbestimmungen

1. »Agenturen« sind ausschließlich Agenturen, die mit der Schaltung von Werbung in eigenem oder fremdem Namen befasst sind. »Agenturkunde« ist ein Werbungtreibender, dessen Anzeigen von einer von ihm beauftragten Agentur in deren eigenem Namen und auf deren eigene Rechnung als Auftraggeberin beim Verlag gebucht werden. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Agenturkunden.

2. Der Begriff »Anzeigen« umfasst Anzeigen, Advertorials (PR Anzeigen) und andere Werbemittel.

3. »Anzeigenauftrag« ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einem vom Verlag vermarkteten Medium zum Zweck der Verbreitung. Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber und Bestätigung der Buchung durch den Verlag. Der Abdruck beziehungsweise die Veröffentlichung der Anzeige stellt auch ohne Annahmeerklärung eine Annahme dar. Jeder Anzeigenauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Name oder Firma bezeichneten Werbungtreibenden. Der Anzeigenauftrag bedarf nicht der Schriftform. Eine Anpassung an die jeweils aktuellen Layoutvorgaben behält sich der Verlag vor.

4. »Auftraggeber« ist der Vertragspartner des Verlages. »Direktkunde« ist ein Werbungtreibender, der selbst Vertragspartner des Verlages ist. Das gilt auch dann, wenn er eine Agentur als Stellvertreterin eingeschaltet hat, die den Anzeigenauftrag in seinem Namen abschließt. »Werbungtreibender« ist die juristische oder natürliche Person, die oder deren Produkte oder Dienstleistungen die Anzeige bewirbt.

5. »Nutzer« ist der Nutzer des Deutschen Presseportals.

§ 2 Anzeigenaufträge

1. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrags das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb von 12 Monaten seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

2. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Anzeigenauftrags aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Staffelrabatt dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Staffelrabatt. Ein Anspruch Staffelrabatt besteht nicht, wenn bereits Sonderkonditionen vereinbart wurden.

3. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Anzeigen werden grundsätzlich in der jeweils möglichst passenden Rubrik abgedruckt, ein Anspruch hierauf besteht nicht.

4. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag entsprechend dem Landespressegesetz Nordrhein Westfalen mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere auch für PR Texte, die in Verbindung mit einer Anzeigenschaltung veröffentlicht werden, auch online (siehe Punkt 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

5. Mängel an in Verbindung mit einer Anzeigenschaltung gratis oder als Zugabe veröffentlichten PR Texten berechtigen nicht zur Minderung des Anzeigenpreises oder zum Anspruch auf kostenlose Wiederholung der Anzeige und oder des PR Textes.

6. Anzeigenaufträge sind für den Verlag bis zur Vorlage des Musters durch den Auftraggeber und seiner Billigung durch den Verlag kündbar. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder diese Werbung anderer Personen als des Werbungtreibenden (»Dritter«) oder für Dritte enthalten. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (»Verbundwerbung«), bedürfen der vorherigen Annahmeerklärung des Verlages. Daueraufträge (Dauerschuldverhältnisse) sind Anzeigenaufträge auf unbestimmte Zeit, die von Ausgabe zu Ausgabe wiederholt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und beginnt mit dem Beginn des auf die Kündigungserklärung folgenden Monats.

7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße Vorlagen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Anpassung von Anzeigenvorlagen, die nicht in einem passenden Format angeliefert werden, ist vorbehalten.

8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Bei Änderungen der Mediadaten, beispielsweise Änderungen des Satzspiegels und des Layoutkonzepts, werden vorhandene Anzeigen entsprechend angepasst.

10. Farbabweichungen und Tonwertabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Bezahlung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§ 3 Erfüllung

1. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass Vorauszahlung zum Anzeigenschluss zu verlangen. Mit Zustandekommen des Anzeigenauftrages tritt die auftraggebende Agentur ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlages mindestens 30 Tage in Verzug befindet.

2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verlages nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.

3. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

4. Im Verhältnis zwischen Verlag und Auftraggeber gilt die vom Verlag veröffentlichte, aktuelle Preisliste.

5. Die Staffelrabatte in der Preisliste beziehen sich auf die Schaltungen für einen Werbungtreibenden je Insertionsjahr.

§ 4 Rechte

1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Textunterlagen und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder der Rechte Dritter entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Printmedien und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich und zeitlich unbegrenzt übertragen.

3. Vom Verlag für den Auftraggeber gestaltete Anzeigenmotive dürfen nur für Anzeigen in den dafür beim Verlag gebuchten Ausgaben verwendet werden. Weitergehende Nutzungsrechte werden nicht beziehungsweise nur nach Absprache eingeräumt.

4. Der Auftraggeber gestattet dem Verlag, seine Anzeigen online unter www.guetsel.de und als Bestandteil der PDF Ausgabe für unbestimmte Zeit öffentlich zugänglich zu machen sowie anderweitig zu vervielfältigen und zu verbreiten. Über den Umgang mit den Daten informiert auch die Datenschutzerklärung.

5. Soweit nicht anders vereinbart, behandeln die Vertragsparteien den Inhalt des Anzeigenauftrags, insbesondere die Konditionen, streng vertraulich. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Anzeigenauftrags eingeschalteten Dritten offenzulegen.

6. Im Rahmen eines Anzeigenauftrags stimmt der Auftraggeber einer Veröffentlichung unter www.guetsel.de zu und damit der Übermittlung der Daten an Besucher der Website und an Google zu, da die Google die Website www.guetsel.de indiziert und auf Servern in den USA speichert. Außerdem stimmt der Auftraggeber der Übermittlung der Daten an die FHD GmbH & Co. KG, Wagenfeldstraße 2, 33332 Gütersloh, Telefon +495241470130, www.fhd.de zu, auf deren Servern die Daten gespeichert werden. Die Datenschutzerklärungen der beiden genannten Unternehmen und von Christian Schröter sind online abrufbar unter https://policies.google.com/privacy?hl=de, https://www.fhd.de/html/datenschutz/ und https://www.guetsel.de/datenschutz.html.

§ 5 Einsendungen

1. Einsendung von Pressemitteilungen, Texten, Content, Online Advertorials, Bildern et cetera: Bei eingesendeten Pressemitteilungen, Content, Texten,Online Advertorials, Bildern et cetera speichert das Deutsche Presseportal für die Dauer der Speicherung des gegenständlichen Contents beziehungsweise bis auf Widerruf die E Mail Adresse des Einsenders, um diesen über etwaige Kommentare zu informieren. Kommentiert ein User den Content, erhält der Autor per E Mail eine Mitteilung darüber und die Gelegenheit dazu, der weiteren Speicherung seiner E Mail Adresse zu widersprechen und damit dem weiteren Versand entsprechender E Mails zu widersprechen. Im Rahmen eines Kommentars werden Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung erhoben. Im Rahmen der Einsendung von Inhalten gilt ebenfalls die Datenschutzerklärung.

§ 6 Sonstige Auftragsbestimmungen

1. Autorenkorrekturen werden nach Aufwand aberechnet. Autorenkorrekturen sind Korrekturen durch den Autoren oder Kunden, die vom ursprünglichen Manuskript beziehungsweise den ursprünglichen Vorgaben abweichen, und deren Ausführung gesondert in Rechnung gestellt wird.

2. Platzierungswünsche sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Über das Offensichtliche und unmittelbar Vereinbarte hinausgehende Vereinbarungen gelten als ungültig (Four Corner Rule). Verweise im Nachhinein auf anbieterseitige oder kundenseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen gelten als nicht vereinbart.

4. Freiwillig zugesandte Pressemitteilungen und abonnierte Pressemitteilungen werden nach Ermessen der Redaktion veröffentlicht. Änderungen und Anpassungen behält sich die Redaktion vor.

5. Das Deutsche Presseportal erbringt keine Gegenleistungen ohne vertragliche Grundlage und klaren Auftrag. Beispielsweise ist die Erörterung von Sachverhalten, etwa mit Anwälten oder Gesundheitsdienstleistern, keine Beratung, sondern eine freiwillige, kostenlose Leistung.

§ 7 Nutzungsbedingungen

1. Der Verlag verpflichtet sich, den Onlinedienst möglichst bereitzustellen. Der Onlinedienst umfasst sämtliche Produkte, Funktionen, Apps, Dienste, Technologien und Software, die der Verlag bereitstellt. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen.

2. Die Dienste umfasen das Anbieten personalisierter Möglichkeiten zum Erstellen von Inhalten, Verbinden, Kommunizieren, Entdecken und Teilen. Förderung einer positiven, inklusiven und sicheren Umgebung. Entwicklung und Verwendung von Technologien, die den Verlag dabei unterstützen, der wachsenden Community durchgängig zu dienen. Die Dienste umfassen weiterhin die Bereitstellung durchgängiger und nahtloser Erlebnisse auf anderen Produkten des Verlags.

3. Anstatt für die Nutzung des Deutschen Presseportals zu zahlen, erkennt der Nutzer durch Nutzung des Dienstes, für den diese Nutzungsbedingungen gelten, an, dass Werbeanzeigen und gesponserte Links gezeigt werden dürfen. Der Anzeige von Werbung von Drittanbietern wird per »Cookiebanner« zugestimmt beziehungsweise widersprochen. Möglicherweise wird Branded Content oder Werbung angezeigt, die von anderen Nutzern gepostet wurde, die Produkte oder Dienstleistungen aufgrund einer Geschäftsbeziehung zu dem in ihrem Content erwähnten Geschäftspartner bewerben.

4. Als Gegenleistung für die Verpflichtung, den Dienst bereitzustellen, verlangt der Verlag vom Nutzer, dass er dem Verlag gegenüber folgende Verpflichtungen eingeht.

  • Der Nutzer muss mindestens 13 Jahre alt sein.

  • Dem Nutzer darf nach geltendem Recht nicht der Empfang irgendeines Aspekts des Dienstes untersagt sein. Außerdem darf für den Nutzer kein Verbot bestehen, sich an zahlungsbezogenen Diensten zu beteiligen, falls er auf einer gültigen Liste abgelehnter Parteien erscheint.

  • Der Verlag darf das Konto des Nutzer nicht bereits früher wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsrichtlinien deaktiviert haben.

  • Der Nutzer darf kein verurteilter Sexualstraftäter sein.

5. So darf der Nutzer das Deutsche Presseportal nicht nutzen.
  • Der Nutzer darf sich nicht als jemand anderes ausgeben oder ungenaue beziehungsweise falsche Informationen bereitstellen. Er muss seine Identität zwar nicht offenlegen, dem Verlag jedoch korrekte und aktuelle Informationen bereitstellen (einschließlich Registrierungsinformationen). Hierzu gehört möglicherweise auch, dass er dem Verlag personenbezogene Daten bereitstellt. Außerdem darfst er sich nicht als jemanden oder etwas ausgeben, der beziehungsweise das er nicht ist, und er darf kein Konto für jemand anderen erstellen, sofern er nicht dessen ausdrückliche Einwilligung dazu hat.

  • Der Nutzer darf nichts Rechtswidriges, Irreführendes oder Betrügerisches oder etwas für einen illegalen oder unberechtigten Zweck tun.

  • Der Nutzer darf nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Wenn er Branded Content beziehungsweise Anzeigen, Werbung oder Gesponserte Links postet, musst er diese entsprechend kennzeichnen.

  • Der Nutzer darf nichts tun, das den beabsichtigten Betrieb des Dienstes stört oder beeinträchtigt. Dazu gehört unter anderem das Missbrauchen jeglicher Mechanismen für Meldungen, Streitfälle oder Einsprüche, wie das Einreichen wissentlich falscher oder unbegründeter Meldungen oder Einsprüche.

  • Der Nutzer darf keine urheberrechtlich geschützten Werke posten, an denen er keine Nutzungsrechte besitzt. Er stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.
  • Der Nutzer darf nicht versuchen, auf unbefugte Art und Weise Konten zu erstellen oder auf Informationen zuzugreifen bzw. diese zu erheben. Dies umfasst unter anderem das Erstellen von Konten oder das Erheben von Informationen auf automatisierte Weise ohne die ausdrückliche Einwilligung des Verlages.

  • Der Nutzer dar keine Konten und keine vom Verlag oder vom Deutschen Presseportal erhaltenen Daten verkaufen, lizenzieren oder kaufen. Dies umfasst unter anderem Versuche, irgendeinen Teil des Kontos (einschließlich des Benutzernamens) zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen, Anmeldedaten oder Abzeichen von anderen Nutzern zu erbitten, zu sammeln oder zu nutzen oder Benutzernamen beziehungsweise Passwörter zu erfragen oder zu erfassen oder Zugriffsschlüssel widerrechtlich zu verwenden.

  • Der Nutzer darf nicht ohne Erlaubnis private oder vertrauliche Informationen einer anderen Person posten oder etwas tun, das die Rechte einer anderen Person verletzt, einschließlich geistiger Eigentumsrechte (zum Beispiel Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, gefälschte oder raubkopierte Waren). Der Nutzer darf gegebenenfalls die Werke einer anderen Person gemäß den Ausnahmen oder Beschränkungen des Urheberrechts beziehungsweise verwandter Rechte nach geltendem Recht verwenden. Der Nutzer sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte, die er postet oder teilt, besitzt oder eingeholt hat.

  • Der Nutzer darf die Produkte des Verlags und ihre Komponenten nicht verändern oder übersetzen, keine abgeleiteten Werke davon erstellen und sie auch nicht zurückentwickeln (»Reverse Engineering«).

  • Der Nutzer darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Verlags keinen Domainnamen und keinen URL in seinem Benutzernamen verwenden.

6. Diese Berechtigungen erteilt der Nutzer dem Verlag. Im Rahmen der Vereinbarung erteilt der Nutzer dem Verlag auch Berechtigungen, die der Verlag für die Bereitstellung des Dienstes benötigt.
  • Der Verlag beansprucht nicht das Eigentum an den Inhalten des Nutzers, sondern der Nutzer gewährt dem Verlag eine Lizenz, sie zu nutzen. Damit ändert sich nichts in Bezug auf die Rechte des Nutzers an seinen Inhalten. Für die Bereitstellung des Dienstes benötigt der Verlag jedoch bestimmte gesetzliche Berechtigungen (eine sogenannte »Lizenz«) vom Nutzer. Wenn der Nutzer Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit dem Dienst teilt, postet oder hochlädt, räumt er dem Verlag damit eine nicht exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, seine Inhalte (gemäß seinen Privatsphäreeinstellungen und App Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, damit der Verlag den Onlinedienst zur Verfügung stellen kann. Diese Lizenz endet, wenn die Inhalte des Nutzers aus den Systemen gelöscht werden.

  • Verwendung des Benutzernamens, des Profilbildes sowie von Informationen über die Beziehungen zu und Handlungen mit Konten, Werbeanzeigen und gesponserten Inhalten des Nutzers. Der Benutzername, das Profilbild, das Avatarbild sowie Informationen über die Handlungen des Nutzers können neben oder in Verbindung mit Konten, Werbeanzeigen, Angeboten und anderen gesponserten Inhalten, denen der Nutzer folgt beziehungsweise mit denen er interagiert, die auf  Produkten des Deutschen Presseportals angezeigt werden, ohne irgendeine Vergütung für den Nutzer verwendet werden. Beispielsweise darf der Verlag zeigen, dass der Nutzer einen gesponserten Beitrag mit »Gefällt mir« markiert hat, der von einer Marke erstellt wurde, die den Verlag dafür bezahlt hat, seine Werbeanzeigen beim Deutsche Presseportal anzuzeigen. Wie bei Handlungen bezüglich sonstiger Inhalte und bei Abonnenten sonstiger Konten können Handlungen bezüglich gesponserter Inhalte und Abonnenten gesponserter Konten nur von den Personen gesehen werden, die eine Berechtigung haben, den entsprechenden Inhalt oder Abonnenten zu sehen. Außerdem berücksichtigt der Verlag die Einstellungen für Werbeanzeigen.

  • Der Auftraggeber erteilt dem Verlag Nutzungsrechte für zur Verfügung gestellte Werke wie Fotos, Bilder, Texte, Grafiken. Der Verlag darf diese zur Verfügung gestellten Werke frei nutzen. Ein Entzug der Nutzungsrechte ist nur aus wichtigem Grund oder berechtigtem Interesse möglich, insbesondere dann, wenn die Werke die Rechte Dritter verletzen.
7. Zusätzliche Rechte, die sich der Verlag vorbehält
  • Wenn der Nutzer einen Benutzernamen oder eine ähnliche Kennung für sein Konto auswählt, kann der Verlag diese/n ändern, wenn der Verlag das als angemessen oder erforderlich erachttn (zum Beispiel, wenn der Benutzername beziehungsweise die Kennung das geistige Eigentum von jemandem verletzt oder sich als einen anderen Nutzer ausgibt).

  • Wenn der Nutzer Inhalte verwendet, die durch dem Verlag zustehende geistige Eigentumsrechte geschützt sind und die der Verlag in beziehungsweise auf seinem Dienst zur Verfügung stellt (zum Beispiel vom Verlag bereitgestellte Bilder, Designs, Videos oder Töne, die der Nutzer zu von ihm erstellten oder geteilten Inhalten hinzufügt), behält der Verlag sämtliche Rechte hinsichtlich seiner Inhalte (aber nicht im Hinblick auf die Inhalte des Nutzers).

  • Der Nutzer darf das Geistige Eigentum und die Marken beziehungsweise ähnliche Zeichen des Verlags nur verwenden, wenn dies ausdrücklich vom Verlag gestattet wird oder mit der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags erfolgt.

  • Der Nutzer muss die schriftliche Einwilligung des Verlags oder eine Berechtigung im Rahmen einer Open Source Lizenz einholen, um Quellcode des Verlags zu verändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, ihn zu dekompilieren oder auf sonstige Art zu versuchen, ihn zu extrahieren.

8. Entfernung von Inhalten und Deaktivierung oder Sperrung des Kontos des Nutzers
  • Der Verlag kann sämtliche Inhalte, die der Nutzer auf dem Dienst teilt, entfernen, wenn sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder die Richtlinien verstoßen, oder wenn der Verlag von Rechts wegen dazu verpflichtet ist. Wenn der Verlag Inhalte entfernt, wird er den Nutzer unverzüglich darüber und über den Grund dafür informieren und dem Nutzer alle Möglichkeiten erläutern, die er hat, um eine weitere Überprüfung zu beantragen. Wenn der Nutzer eine Überprüfung beantragt, wird er darüber benachrichtigt, ob der Verlag die Entscheidung bestätigt oder den Inhalt oder die Informationen wiederherstellen wird. Dies gilt nicht, wenn und solange es dem Verlag aus rechtlichen Gründen untersagt ist, eine Benachrichtigung mit Angabe des Grundes und der Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen, vorzunehmen. Dies gilt auch dann nicht, wenn und solange eine solche Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien unangemessen wäre.

  • Wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder unsere Richtlinien verstößt, wenn er wiederholt die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt oder wenn der Verlag gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann der Verlag – unbeschadet seines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund – die Bereitstellung des Dienstes für den Nutzer ganz oder teilweise verweigern oder einstellen (einschließlich der Beendigung oder Deaktivierung seines Zugriffs auf die Produkte des Deutschen Presseportals). In diesem Fall wird der Verlag den Nutzer vorab über den Grund sowie die Art und den Umfang solcher beabsichtigten Einschränkungen informieren und ohm die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen. Danach wird der Verlag dem Nutzer mitteilen, ob er die beabsichtigten Einschränkungen einhalten wird oder nicht. Dies gilt nicht, wenn und solange dem Verlag die Benachrichtigung mit Angabe des Grundes, der Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen, und gegebenenfalls der Art und Dauer der Einschränkung aus rechtlichen Gründen untersagt ist. Dies gilt auch dann nicht, wenn und solange die Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien unangemessen wäre.

  • Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Pflichten, Gesetze, Rechte Dritter oder Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Kenntniserlangung von dem Verstoß möglich.

  • Ist der wichtige Grund ein Verstoß gegen eine Pflicht dieser Nutzungsbedingungen, so ist die Kündigung nur nach dem erfolglosen Ablauf einer gewährten Abhilfefrist oder nach einer erfolglosen Warnung zulässig. Eine Frist für die Abhilfe und eine Warnung sind jedoch nicht erforderlich, wenn die andere Seite die Erfüllung ihrer Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn nach Abwägung der Interessen beider Parteien besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen.

  • Wenn der Nutzer der Ansicht ist, dass sein Konto irrtümlich gekündigt worden ist oder er sein Konto deaktivieren oder dauerhaft löschen möchte, kann er sich schriftlich oder per E Mail an info@guetsel.de an den Verlag wenden und sein Anliegen subsantiiert und nachvollziehbar darlegen. Das Löschen von Inhalten kann nach dem Start des Löschvorgangs bis zu 90 Tage dauern. Während des Löschvorgangs ist der entsprechende Inhalt für andere Nutzer nicht mehr sichtbar, unterliegt jedoch weiterhin diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie. Nachdem der Inhalt gelöscht wurde, benötigt der Verlag unter Umständen bis zu weitere 90 Tage, um ihn aus Sicherungskopien und Notfallwiederherstellungssystemen zu entfernen.

  • In folgenden Fällen werden Inhalte nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Start des Kontolöschvorgangs beziehungsweise Inhaltelöschvorgangs gelöscht …

    • Wenn der Inhalt im Einklang mit dieser Lizenz bereits von anderen genutzt wurde und sie ihn nicht gelöscht haben (in diesem Fall findet diese Lizenz so lange Anwendung, bis der Inhalt gelöscht wird) oder …

    • Wenn die Löschung innerhalb von 90 Tagen aufgrund technischer Beschränkungen der Systeme nicht möglich ist (in diesem Fall wird der Verlag die Löschung so schnell abschließen, wie dies technisch machbar ist) oder …

    • Wenn die Löschung den Verlag bei folgenden Maßnahmen einschränken würde …

      • Untersuchung oder Erkennung illegaler Aktivitäten oder von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien (zum Beispiel zur Erkennung oder Untersuchung von Missbrauch der Produkte oder Systeme)

      • Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Produkte, Systeme und Nutzer des Verlags

      • Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, zum Beispiel Aufbewahrung von Beweisen, oder …

      • Erfüllung eines Ersuchens seitens eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde, Strafverfolgungsbehörde oder sonstigen Behörde

        • In einem solchen Fall wird der Inhalt nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke erforderlich ist, für die er ursprünglich gespeichert wurde (die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab).

    • Wenn der Nutzer sein Konto löscht oder der Verlag es deaktiviert, enden diese Nutzungsbedingungen zwar als Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Verlag, aber dieser Abschnitt und der nachfolgende Abschnitt gelten selbst nach einer Kündigung, Deaktivierung oder Löschung des Kontos des Nutzers weiter.

9. Wer Rechte gemäß dieser Vereinbarung hat
  • Diese Vereinbarung räumt keinem Dritten Rechte ein.

  • Der Nutzer darf seine ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zustehenden Rechte beziehungsweise obliegenden Pflichten nicht ohne Einwilligung des Verlags übertragen.

  • Die Rechte und Pflichten des Verlags können an andere abgetreten werden. Dies könnte zum Beispiel geschehen, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern (wie bei einer Fusion, Akquisition oder dem Verkauf von Vermögenswerten), oder aber auch kraft Gesetzes.

10. Wer die Verantwortung trägt, wenn etwas geschieht
  • Der Verlag ist nur im folgenden Umfang haftbar: Der Verlag haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen; für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

  • Ohne Einschränkung irgendeiner der obigen Bestimmungen haftet der Verlag für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer sich aus dieser Vereinbarung ergebenden »wesentlichen« Pflicht. »Wesentliche« Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, deren Verletzung den Zweck der Vereinbarung gefährden würde, und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen kann. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; in anderen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

11. Handhabung von Streitfällen

Wenn sich aus oder im Zusammenhang mit deiner Nutzung des Dienstes als Verbraucher ein Anspruch oder Streitfall ergibt, wird vereinbart, dass der Nutzer seinen jeweiligen Anspruch oder Streitfall, den er dem Verlag gegenüber hat, und der Verlag den Anspruch oder Streitfall, den der Verlag dem Nutzer gegenüber hat, vom zuständigen Gericht klären lassen kann. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh, Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Wenn zwischen dem Verlag und dem Nutzer Anspruch oder Streifall entsteht, der im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes in irgendeiner anderen Eigenschaft steht, wie unter anderem der Zugriff auf den Dienst oder seine Nutzung für einen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck, stimmst der Nutzer zu, dass jeder derartige Anspruch oder Streitfall von einem zuständigen Gericht in Gütersloh, Deutschland, zu klären ist und dass deutsches Recht ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen Anwendung findet.

12. Unaufgefordert eingesendetes Material

Der Verlag freut sich immer über Feedback oder sonstige Vorschläge, welche Der Verlag jedoch ohne jedwede Einschränkungen oder Verpflichtung zu einer Entschädigung für den Nutzer verwenden kann. Darüber hinaus ist der Verlag nicht verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.

13. Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen

Der Verlag kann den Dienst und die Richtlinien ändern und muss dann möglicherweise auch Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vornehmen, damit sie den Dienst und die Richtlinien korrekt und genau widerspiegeln. Der Verlag nimmt Änderungen nur vor, wenn die Bestimmungen nicht mehr zutreffend oder unvollständig sind, und auch nur dann, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers zumutbar für den Nutzer sind. Sofern gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, wird der Verlag den Nutzer über die Änderungen und die ihm zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten mindestens 30 Tage bevor die Nutzungsbedingungen aktualisiert werden benachrichtigen (zum Beispiel über den Dienst) und dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese zu überprüfen, bevor sie in Kraft treten. Wenn der Nutzer den Dienst anschließend weiterhin nutzt, ist er an die aktualisierten Nutzungsbedingungen gebunden. Wenn der Nutzer diesen oder jeglichen aktualisierten Nutzungsbedingungen nicht zustimmen möchte, kannst er sein Konto per schriftlicher Mitteilung an den Verlag oder Mitteilung per E Mail an info@guetsel.de löschen lassen.

§ 8 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28, Absatz 3, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Diese Vereinbarung für Webhostingverträge ist automatischer Vertragsbestandteil.

  1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
    1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch STRATO AG (nachfolgend Auftragnehmer) als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher (nachfolgend Auftraggeber) gemäß Artikel 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.

    2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Vertrag vereinbarten Laufzeit.
  2. Art und Zweck der Verarbeitung

    1. Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.

    2. Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung (siehe hierzu auch Anhang 1 Leistungsbeschreibung) insbesondere im Bereich Cloud Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SAS) und IT Support erforderlichen Zwecke.

  3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen

    1. Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung.

    2. Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung.

  4. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen

    1. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Artikels 4, Nummer 7, DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der Verarbeitung.

    2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf die vereinbarten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden, die von mehreren Auftraggebern/Kunden des Auftragnehmers genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

    3. Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet in der Regel überwiegend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht zur Erbringung der Leistung der Datentransfer in Drittstaaten erforderlich wird. Für den Fall, dass eine Übermittlung in einen Drittstaat erfolgt, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen nach Artikel 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

  5. Rechte des Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers

    1. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28, Absatz 3 am DSGVO vor (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Dies bezieht sich auch auf Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen. Besteht eine Verarbeitungspflicht entgegen einer Weisung, so informiert der Auftragnehmer vor der Verarbeitung den Auftraggeber über die entsprechende rechtliche Anforderung. Es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. Die Weisungen sind durch den Auftraggeber zu dokumentieren und mindestens für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufzubewahren.

    2. Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

    3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

    4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gleiches gilt für das Sozialgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TTDSG und – in Kenntnis der Strafbarkeit – für die Wahrung von Geheimnissen der Berufsgeheimnisträger nach § 203 STGB. Die Vertraulichkeits / Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.

    5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen.

    6. Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artikel 38 und 39 DSGVO ausübt. Eine Kontaktmöglichkeit wird auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht.

    7. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich aus jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die Löschung als vereinbArtikel Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

    8. Machen betroffene Person Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DSGVO geltend, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.

  6. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

    2. Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in den Diensten gespeichert hat.

    3. Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.

  7. Anfragen betroffener Personen

    1. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.

  8. Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32 DSGVO

    1. Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftraggeber ergreift in seinem Verantwortungsbereich gemäß Artikel 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen.

    2. Die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind online einsehbar. Der Auftragnehmer stellt klar, dass es sich bei den unter dem Link aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen lediglich um Beschreibungen technischer Art handelt, welche nicht als Bestandteil dieser Vereinbarung anzusehen sind.

    3. Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32, Abssatz 1, littera d, DSGVO.

    4. Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an. Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern das Schutzniveau nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird.

  9. Nachweis und Überprüfung

    1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im Einzelfall Überprüfungen einschließlich Inspektionen , die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen, welche dem Auftraggeber aber nicht daran hindern soll, selbst Nachweis gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde zu erbringen. Unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.

    2. Als Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber in der Regel die vorliegende Zertifizierung nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Website zur Verfügung.

    3. Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass die vorbezeichneten Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Artikel 33, Absatz 1, DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor Ort Kontrollen durchführen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten ohne übermäßige Störung des Betriebsablaufs in der Regel nach Anmeldung (wenn nicht eine Kontrolle ohne Anmeldung erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre) durchgeführt werden. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird aktiv an der Durchführung der Kontrolle mitwirken.

    4. Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht wegen eines Gesetzes oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

  10. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

    1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen.

    2. Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind in Anhang 2 aufgeführt. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden.

    3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.

    4. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem sachlichen Grund innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage ) nach Zugang des Einspruchs einstellen.

    5. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass die weiteren Auftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahmen einhalten.

  11. Haftung und Schadensersatz

    1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Artikel 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.

    2. Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche Dritter nach Art 82 DSGVO, außer soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  12. Vertragslaufzeit, Sonstiges

    1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Auftraggeber. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der jeweiligen Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.

    2. Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Insbesondere behält er sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese Vereinbarung ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert hinweisen und darüber hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der Änderungs Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

    3. Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB vom Deutschen Presseportal über die von ihm gebuchten Produkte an. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.

    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher« im Sinne der DSGVO liegen.

Anhang 1 Leistungsbeschreibung

Domain

Leistungsbeschreibung: Wenn Sie bei uns nur eine Domain bestellen, kümmern wir uns um die Konnektierung und die Registrierung Ihrer Domain bei der zuständigen Registry. Zudem ist die Aufrechterhaltung der Registrierung Vertragsbestandteil. Art der personenbezogenen Daten: Domain, Stammdaten (Name, Adresse, E Mail, Telefonnummer). Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Besucher Ihrer Website.

E Mail

Leistungsbeschreibung: Wenn Sie bei uns ein Mailprodukt bestellen, erhalten Sie eine E Mail Adresse mit persönlicher Domain. Wir legen für Sie ein Postfach an, auf das Sie mittels Web zugreifen oder in verschiedene Web Clients einbinden können. Des Weiteren können Sie Termine und Aufgaben erstellen und Kontakte verwalten. Zudem gehört auch ein konfigurierbarer Spamfilter zum Produkt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, das Produkt Mailarchivierung zu erwerben und somit Ihre Mails revisionssicher zu speichern. Wenn Sie das Produkt Webmailer erworben haben, können Sie zudem Termine und Aufgaben erstellen und Kontakte verwalten.

  • Art der personenbezogenen Daten: Mails, Kontakte, Termine, Domain 

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Besucher der Website

Hosting

Leistungsbeschreibung: Wenn Sie bei uns ein Hosting Paket bestellen, gehören zu unserer Leistung die Registrierung und Konnektierung der Domain sowie die Zurverfügungstellung des Webspaces und der Datenbanken. Inbegriffene Leistungen sind SSL Zertifikate, Site Lock Scan und E Mail. Mittels SSL Zertifikat werden die Daten zwischen Ihrer Website und dem Webserver verschlüsselt übertragen. SiteLock Scan hilft Ihnen dabei, Ihren Webspace frei von Schadsoftware zu halten, indem Ihre Website gescannt wird und Sie im Falle eines Fundes informiert werden. 

  • Art der personenbezogenen Daten: Inhaltsdaten der Website, Domain, Daten E Mail (siehe unter Mailprodukt), Daten Ihrer Webseitbesucher 

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Besucher der Website

Server

Leistungsbeschreibung: Sie können virtuelle und dedizierte Server bei uns bestellen. Je nach gewähltem Produkt, stellen wir Ihnen eigene Hardware oder einen nur geteilten Speicherplatz zur Verfügung. Wir bieten Ihnen von Root Servern (bei welchem Sie die volle Administrationsfreiheit haben) bis hin zu gemanagten Servern (bei welchen wir die Administration übernehmen) unterschiedliche Serverprodukte an. Die konkrete Datenverarbeitung hängt zudem davon ab, welches Betriebssystem Sie wählen und wie die Virtualisierung umgesetzt wird. 

  • Art der personenbezogenen Daten: Daten, die Sie auf dem Server speichern

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Besucher der Website

Webshop

Leistungsbeschreibung: Wenn Sie einen Webshop bestellt haben, verarbeiten wir in der Regel auch Daten Ihrer Kunden. Das Produkt ermöglicht es Ihnen, Waren etc. online zu verkaufen. Vertragsbestandteil sind demnach auch viele Funktionen und Plug Ins, die für Sie hilfreich sind, um Ihre Waren erfolgreich zu verkaufen. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit Newsletter zu versenden oder sich Statistiken anzeigen zu lassen sowie die Implementierung unterschiedlicher Zahlungsanbieter oder Anbindung von Social Media.

  • Art der personenbezogenen Daten: Daten Ihrer Kunden (Zahlungsdaten, Adressdaten, et cetera), Daten zu Ihrem Shop 

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Kunden, Besucher der Website

Weitere SAAS Produkte

Leistungsbeschreibung: Wir bieten zudem noch weitere Software as a Service Produkte an. Hierzu gehören zum Beispiel – aber nicht abschließend – Online Marketing Tools, die Möglichkeit, sich eine Website mittels Homepage Baukastens zu erstellen oder erstellen zu lassen oder auch der Vertrieb von Office Anwendungen. 

  • Art der personenbezogenen Daten: Daten, die Sie in den Diensten speichern

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Kunden, Besucher der Website

Subunternehmer

Strato AG, Otto Ostrowski Straße 7, 10249 Berlin, www.strato.de

§ 9 Abschließende Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh, Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Aktualisiert am 17. Juni 2023

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