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#Grenzwert für #Cannabis am Steuer geplant
Studien belegen: Wertermittlung schwer zu bestimmen
Wirkung von #THC variiert sehr viel stärker als etwa bei #Alkohol
Berlin, 20. November 2023
Sobald Cannabis im Neuen Jahr teilweise legalisiert ist, stellt sich eine wichtige Frage: Wann darf man sich nach dem Konsum wieder ans Steuer setzen? Oder anders ausgedrückt: Wie viel THC im #Blut ist zu viel?
Eine Expertenkommission im Bundesverkehrsministerium soll dazu eine Antwort liefern. Die aber tut sich damit sehr schwer. Warum das so ist, hat sich die Redaktion des Informationsangebots Yippy Green genauer angesehen und die Ergebnisse in einem Beitrag detailliert zusammengestellt, mehr …
Zum heutigen Stand findet sich Cannabis in derselben Kategorie wie Heroin, Kokain und Methamphetamin: Wird im Zuge einer Verkehrskontrolle auch nur eine geringe Menge im Blut festgestellt, ist dies automatisch ein Verstoß gegen Paragraph 24 a, Absatz 2, #Straßenverkehrsgesetz (STVG). Schwellenwerte wie die »Promillegrenze« bei Alkohol gibt es hier nicht.
Für den berauschenden Cannabis Bestandteil THC existiert eine »Toleranzgrenze«. Sie liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter #Blutserum, beruht allerdings nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und steht nicht im Gesetz. Stattdessen hat sie sich seit Ende der 90er Jahre eingebürgert, weil damalige Instrumente nur Werte oberhalb von 1,0 Nanogramm pro Milliliter zuverlässig ermitteln konnten.
Diese ungeklärte Frage betrifft heute schon Cannabis Patienten und ab 2024 dann jede Person, die legal privat konsumiert.
Eine »Grenzwertfindungskommission« beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll dazu Antworten liefern. Geleitet wird sie von Prof. Stefan Tönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main. Die Frage des Grenzwertes werde »sehr heterogen« diskutiert, erklärte er gegenüber dem Bundestag.
Und das ist auch kein Wunder: Zahlreiche Studien zeigen, dass die Wirkung von THC von Mensch zu Mensch sehr viel stärker variiert als etwa bei Alkohol.
Eine Studie der University of California in San Diego etwa kam zu dem Schluss, dass sich die Fahrtauglichkeit nicht allein aufgrund der konsumierten THC Menge oder des THC Spiegels im Blut bestimmen lässt. Eine Studie veröffentlicht in Neuroscience & Biobehavioral Reviews zeigt, dass Grenzwerte für THC Konzentrationen im Blut oder in der Mundflüssigkeit keine zuverlässigen Indikatoren für eine cannabisbedingte Fahruntüchtigkeit sind. Eine Studie der RTI International im Auftrag des National Institute of Justice in den USA zeigte das ebenfalls: Kognitive und psychomotorische Beeinträchtigungen ließen sich zwar feststellen, aber der THC Level in Blut, Urin und Speichel korrelierte nicht mit dem Grad der Fahruntüchtigkeit.
Cannabis ist inzwischen in mehreren Ländern und Regionen der Welt vollständig legalisiert. Wie wird dieses Problem dort gehandhabt? Die Redaktion von yippy GREEN hat sich dazu mit Kanada und Colorado 2 Beispiele genauer angesehen.
In Kanada gibt es mehrere Grenzwerte. Bei einem THC Gehalt zwischen 2 und unter 5 Nanogramm pro Milliliter liegt ein minderschwerer Verstoß vor, jenseits von 5 Nanogramm pro Milliliter ein schwerwiegender Verstoß. Sie werden unterschiedlich hart bestraft. Außerdem gibt es einen Grenzwert für die Kombination von Cannabis und Alkohol: 0,5 Promille und 2.5 Nanogramm pro Milliliter. Eine Überschreitung ist ein schwerwiegender Verstoß. Normalerweise liegt der Grenzwert für Alkohol bei 0,8 Promille.
Im US Bundesstaat Colorado gibt es im Gegensatz zu Kanada nur einen fixen Grenzwert: 5 Nanogramm pro Milliliter. Dieser gilt auch für Cannabis Patienten. In Ergänzung dazu haben Polizisten das Recht, Strafen auch unterhalb dieses Messwertes zu verhängen, wenn sie eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit feststellen und dokumentieren.
In beiden Fällen haben die Regierungen also 5 Nanogramm pro Milliliter als wichtigen Grenzwert angesehen.
Die Redaktion von yippy GREEN versammelt Fakten und Meinungen rund um das geplante Cannabisgesetz in Deutschland auf einer laufend aktualisierten Sonderseite …