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Foto: Caroline L. M., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Was leistet meine Kasse bei der professionellen Zahnreinigung?

Was leistet meine Kasse bei der #professionellen #Zahnreinigung?

  • #KZBV veröffentlicht Umfrageergebnisse für 2023

Berlin, 27. November 2023

#Zahnpflege gehört für die meisten Menschen zum Alltag wie Essen und Schlafen. Manche betreiben mehr Aufwand bei der Zahnpflege als andere, aber eines gilt für alle Menschen: Sie sollten ihre Zähne regelmäßig in einer Zahnarztpraxis professionell reinigen lassen. Auch die vorbildlichste Zahnpflege kann so bei der Bekämpfung beziehungsweise Vorbeugung von #Karies und #Parodontitis unterstützt werden. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist dabei keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen beteiligen sich allerdings an den Kosten einer PZR oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig.

Um Versicherten, aber auch #Zahnärzten, hier die Übersicht zu erleichtern, führt die #Kassenzahnärztliche #Bundesvereinigung (#KZBV) in regelmäßigen Abständen eine Umfrage bei den gesetzlichen #Krankenkassen durch. Gefragt wird unter anderem, in welcher Höhe sich die jeweilige Kasse an der PZR beteiligt und ob es selektivvertragliche Regelungen gibt.

Die Ergebnisse der KZBV Umfrage zur PZR für das Jahr 2023 können ab sofort online und kostenlos abgerufen werden. Praxen erhalten die Informationen auch als tabellarische Übersicht in der Ausgabe 23/24 der »Zahnärztlichen Mitteilungen« (ZM), die am 1. Dezember 2023 erscheint.

Zuschüsse von den meisten #Krankenkassen

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die meisten der befragten Kassen Zuschüsse pro Jahr oder pro Termin gewähren, etwa im Rahmen von Bonusprogrammen oder speziellen Tarifen. Ein Teil der Angebote basiert allerdings auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte können die PZR dann nicht in der Praxis ihrer Wahl in Anspruch nehmen, sondern nur dort, wo die Zahnärztin oder der Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dies sieht die KZBV kritisch, da die freie Zahnarztwahl auf diese Weise eingeschränkt wird und zudem ggf. Vorgaben hinsichtlich der Honorierung und des Leistungsumfangs gemacht werden.

Hintergrund: die professionelle Zahnreinigung

Eine PZR umfasst in der Regel die gründliche Reinigung von #Zähnen und #Zahnfleisch, eine #Politur sowie eine #Fluoridierung. Die Maßnahme ist auch für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die ihre #Zähne regelmäßig pflegen. Denn durch spezielle Instrumente werden bei der PZR Stellen im Mund erreicht, an die Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. #Bakterien im #Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer Neuansiedelung geschützt. Dies kann auch Allgemeinerkrankungen wie Diabetes oder Herz Kreislauf Problemen vorbeugen. Zudem gehören Tipps für die richtige Mundhygiene zu Hause dazu, die langfristig entscheidend ist für die Mundgesundheit.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Die KZBV vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärzten, die sich an der vertragszahnärztlichen Versorgung beteiligen und eine der größten Facharztgruppen bilden (Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte). Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt eigenverantwortlich gesetzlich zugewiesene Aufgaben. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit. Mehr

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