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Noyb Beschwerde gegen Meta wegen Wechsels zu »Pay or Okay«

Noyb Beschwerde gegen Meta wegen Wechsels zu »Pay or Okay«

Wien, 28. November 2023

#Noyb hat heute eine Beschwerde gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Europäische Nutzer werden mittlerweile vor die Wahl gestellt, entweder dem #Tracking für personalisierte Werbung zuzustimmen – oder bis zu 251,88 Euro pro Jahr für ihr Grundrecht auf Datenschutz auf #Instagram und #Facebook zu bezahlen. Obwohl Branchenzahlen darauf hinweisen, dass nur 3 Prozent der Menschen getrackt werden wollen, entscheiden sich mehr als 99 Prozent gegen eine Zahlung, wenn sie mit einer »Datenschutzgebühr« konfrontiert werden. Sollte #Meta damit durchkommen, dürfte die Konkurrenz in Kürze folgen – und Online Datenschutz unbezahlbar werden.

Ein weiterer Versuch zur Umgehung des EU Datenschutzrechts. Der Europäische Gerichtshof (#EUGH)  hat im Juli entschieden, dass Metas Umgang mit Userdaten für personalisierte Werbung rechtswidrig ist. Aber nicht nur das: Schon zuvor verhängte der Europäische Datenschutzausschuss auf Basis einer Noyb Beschwerde von 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro. Außerdem wurde das Unternehmen angewiesen, die Einwilligung von Nutzern einzuholen. Nun versucht Meta erneut, EU Recht zu umgehen – und verlangt saftige Gebühren, wenn sich User:innen für eine datenschutzfreundliche Option entscheiden. Seit Anfang November müssen Instagram und Facebook Nutzer:innen entweder bis zu 251,88 Euro pro Jahr zahlen oder akzeptieren, dass sie für personalisierte Werbung überwacht werden.

»Freie« Einwilligung zu einem hohen Preis. Nach geltendem EU Recht ist die Einwilligung zu Online Tracking und personalisierter Werbung nur gültig, wenn sie freiwillig erteilt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass User:innen ihr Grundrecht auf Privatsphäre nur aus freien Stücken aufgeben. Mit Meta’s neuem System wird allerdings genau das Gegenteil garantiert: Allein für Facebook fällt eine »Datenschutzgebühr« von bis zu 12,99 Euro pro Monat an, wenn Nutzer nicht damit einverstanden sind, dass ihre persönlichen Daten für personalisierte Werbung verarbeitet werden. Jedes verknüpfte Konto (etwa Instagram) kostet weitere 8 Euro. Die Kosten für eine Einzelperson, die Instagram und Facebook nutzt, belaufen sich somit auf insgesamt 251,88 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Meta gibt an, dass der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer in Europa zwischen dem dritten Quartal 2022 und dem 3. Quartal 2023 bei 16,79 US Dollar lag. Das entspricht einem Jahresumsatz von nur 62,88 Euro pro Nutzer und zeigt die unverhältnismäßigkeit der monatlichen Gebühr.

Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb: »Das EU Recht verlangt, dass die Einwilligung den freien Willen der Nutzer:innen darstellt. Im Widerspruch zu diesem Gesetz erhebt Meta eine ›Datenschutzgebühr‹ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand es wagt, sein Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen.«

3 bis 10 Prozent wollen personalisierte Werbung aber 99,9 Prozent stimmen zu. Alle bisher bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen deuten darauf hin, dass so genannte »Pay or Okay« Systeme die Antithese zur freien Einwilligung darstellen und den "freien Willen" der Nutzer:innen grundlegend beeinträchtigen. So hat der CEO des »Pay or Okay« Anbieters contentpass festgestellt, dass 99,9 Prozent der Besucher:innen dem Tracking zustimmen, wenn sie mit einer Gebühr von 1,99 Euro konfrontiert werden. Gleichzeitig legen objektive Umfragen nahe, dass eigentlich nur 3 bis 10 Prozent der Personen wollen, dass ihre persönlichen Daten für gezielte Werbung verwendet werden.

Max Schrems, Vorsitzender von Noyb: »Wenn nur 3 Prozent der Menschen schwimmen wollen, aber 99,9 Prozent im Wasser landen, weiß jedes Kind, dass das keine ›freie‹ Entscheidung war. Das ist weder besonders clever noch legal es ist einfach nur erbärmlich, wie Meta das EU Recht weiterhin ignoriert.«

Datenschutz könnte bald 35.000 Euro pro Familie kosten. Sollte Meta seinen neuen Ansatz erfolgreich verteidigen, könnte das einen Dominoeffekt auslösen. Schon jetzt testet #TikTok Berichten zufolge ein werbefreies Abonnement außerhalb der USA. Andere App Anbieter könnten in naher Zukunft folgen, was den Online Datenschutz unbezahlbar machen würde. Nach Angaben von Google hat eine durchschnittliche Person 35 Apps auf dem eigenen Smartphone installiert. Würden alle diese Apps dem Beispiel von Meta folgen und eine ähnliche Gebühr verlangen, müssten die Menschen eine »Grundrechtsgebühr« von 8.815,80 Euro pro Jahr zahlen. Für eine vierköpfige Familie würde der Preis des Datenschutzes auf 35.263,20 Euro pro Jahr steigen – was mehr ist als das durchschnittliche Vollzeiteinkommen in der EU. Natürlich werden diese Zahlen in EU Mitgliedstaaten mit niedrigeren Durchschnittseinkommen noch extremer.

Max Schrems: »Grundrechte gelten normalerweise für alle. Wie viele Menschen würden noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie 250 Euro dafür bezahlen müssten? Es gab Zeiten, da waren Grundrechte den Reichen vorbehalten. Es scheint, als wolle Meta uns mehr als hundert Jahre zurückversetzen.«

Datenschutz nur für Reiche. Einerseits ist der Preis generell sehr hoch. Andererseits lässt Meta’s Preisgestaltung die sehr unterschiedlichen Einkommensniveaus in den EU Ländern völlig außer Acht. – genauso wie die Tatsache, dass 21,6 Prozent der EU Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Der Beschwerdeführer in diesem Fall befindet sich beispielsweise in einer finanziellen Notlage und erhält Arbeitslosengeld. Er kann es sich schlichtweg nicht leisten, weitere 250 Euro zu bezahlen, wenn er bereits mit der Bezahlung seiner Miete kämpft.

Max Schrems: »Mehr als 20 Prozent der EU Bevölkerung sind bereits von Armut bedroht. Ein ›Pay or Okay‹ System viele Menschen vor die Wahl stellen, die Miete bezahlen zu können oder das Recht auf Datenschutz zu wahren.«

Die Datenschutzbehörde sollte ein Dringlichkeitsverfahren einleiten.Angesichts der Schwere der Verstöße und der ungewöhnlich hohen Zahl betroffener Personen fordert Noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um die illegale Verarbeitung zu stoppen. Darüber hinaus schlägt Noyb vor, dass die Behörde eine Geldstrafe verhängt und sicherstellt, dass kein anderes Unternehmen auf eine ähnliche Idee kommt.

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