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Herzebrock Clarholz: Unfallrisiken bei Schnee und Glätte minimieren
Herzebrock Clarholz, 5. Dezember 2023
Aktuell bergen glatte #Straßen und #Bürgersteige wieder Unfallrisiken. Deshalb weisen die Gemeindewerke auf die in #Herzebrock #Clarholz geltenden Regelungen zur Räum und Streupflicht hin.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Herzebrock Clarholz schreibt vor, dass Bürgersteige sowie kombinierte Gehwege und Radwege auf einer Breite von 1,50 Metern entlang des Grundstücks geräumt werden müssen. Wenn es keinen abgegrenzten Gehweg gibt, ist der Straßenrand auf 1,50 Meter schneefrei und eisfrei zu halten. Dabei soll der #Schnee nicht auf der Straße, sondern im eigenen Vorgarten abgelagert werden. Auf keinen Fall darf Schnee vom #Grundstück auf die #Straße oder den Gehweg geschafft werden.
Wenn ein Grundstück an einer Bushaltestelle liegt, muss sich der Eigentümer auch darum kümmern und sie von Schnee und Eis freihalten.
Auch die Straßen müssen bei Eis und Schneeglätte bedacht werden, insbesondere dort, wo Fußgänger sie überqueren. Dazu gehören gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen sowie Übergänge in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder einmündungen. Die Reinigungspflicht der Anlieger erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte.
#Salz darf nur dann verwendet werden, wenn abstumpfende Mittel wie Sand oder Split keine ausreichende Wirkung haben.
Tagsüber in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. #Glätte und Schnee ab 20 Uhr müssen werktags bis 7 Uhr morgens und sonn und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages entfernt werden.
Wer dazu selbst nicht in der Lage ist, muss sich darum kümmern, dass jemand anderes diese Arbeit erledigt. Im Unglücksfall kann der Grundstückseigentümer sonst schadenersatzpflichtig werden.
Für die meisten Straßen ist die Räum und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Lediglich auf einigen Straßen im Gemeindegebiet leisten die Gemeinde, der Kreis #Gütersloh oder #Straßen #NRW den #Winterdienst. Dabei wird aber nur die Reinigung der Fahrbahnen übernommen. Um die Bürgersteige müssen sich die angrenzenden Eigentümer grundsätzlich selbst kümmern.
Die Straßenreinigungssatzung enthält ein Straßenverzeichnis mit einer Übersicht. Daraus können Eigentümer ersehen, für welche Straßen eine Winterwartungspflicht besteht. Diese Satzung findet sich #online. Auskünfte gibt es auch bei den Gemeindewerken unter der Telefonnummer +495245444182.
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