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Die Flüchtlingskrise erfordert einen Abbau von Anreizen für offensichtlich nicht Schutzbedürftige
Dennis Riehle, Konstanz, 16. Dezember 2023
Zur #Migrationskrise und dem Scheitern des #Asylpakts der #Bundesregierung, durch das aufgrund des grünen Vetos schnellere Abschiebungen verhindert werden dürften, erklärt der #Politikberater und #Kommunikationsberater Dennis Riehle (#Konstanz) in einer Aussendung wie folgt.
Die Debatte über die Migrationskrise wird derzeit vor allem entlang der Frage diskutiert, inwieweit die internationalen Übereinkünfte entsprechend verändert werden müssen, um der aktuellen Tatsächlichkeit entsprechend gerecht zu werden. Doch die Genfer Flüchtlingskonvention ist nicht das eigentliche Problem, sondern dass es einige Länder nicht vermögen, sie strikt und konsequent anzuwenden. Denn tatsächlich formuliert sie eindeutig die anerkannten Fluchtgründe, auf deren Grundlage für schutzsuchende Menschen einen Status zu gewähren ist. In Europa und in der Bundesrepublik im Speziellen wird aber bisher ein erheblicher Teil an Menschen aufgenommen, die offensichtlich keine Bleibeperspektive haben – weil sie eben gerade keine für #Asyl oder eine #Flüchtlingseigenschaft notwendige Voraussetzung vorweisen können. Dass wir bei uns in Paragraph 55 ASYLG vorsehen, wonach für die Zeit des Prüfungsverfahrens eine Aufenthaltsgestattung auf hiesigem Hoheitsgebiet regelhaft ist, scheint ein massiver Webfehler in unserer Gesetzgebung, der weit über das hinausgeht, was eigentlich rechtlich notwendig wäre. Denn somit werden Türen zur fluchtbedingten Immigration für jeden eröffnet, der lediglich Asyl begehrt. Schlussendlich sollte der Zugang aber nur für diejenigen gewährt werden, die ein offensichtliches Anrecht auf die Flüchtlingseigenschaft haben. Dass wir aus den internationalen Vorgaben eine für Deutschland in ihrer Komplexität und Bürokratie charakteristische Regelung geschaffen haben, die weitaus laxer daherkommt, als es die Konvention eigentlich vorgibt, offenbart sich nicht zuletzt auch an der monströsen Ausgestaltung des Sozialleistungsanspruchs selbst für all jene Menschen, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden. Das sucht weltweit seinesgleichen.
Viel eher haben wir ein Problem mit dem #Seevölkerrecht, welches zwar zu Recht dazu verpflichtet, Menschen in einer hilflosen Lage auf dem #Wasser aufzunehmen. Dass der derzeitige juristische Zustand allerdings in der Konsequenz dazu verpflichtet, dass die Geretteten in einen sicheren #Hafen – und damit beim Beispiel #Mittelmeer in aller Regel nach Europa – gebracht werden müssen, stellt eine Nötigung gegenüber des hiesigen Kontinents nahe. Denn wir werden in die moralische Ausnahmesituation versetzt, generell alle Flüchtlinge, die das libysche oder tunesische #Hoheitsgewässer verlassen und von internationalen Schiffen entdeckt werden, zwingend an Bord zu nehmen – und damit früher oder später auch eine Destination in Italien oder Spanien ansteuern müssen. Damit genügt es, dass sich Menschen mithilfe von Schleusern nur einige Seemeilen vom Festland entfernen und sodann bereits den theoretischen Anspruch auf ein Einlaufen in der Europäischen Union und nach derzeitiger Rechtslage eine gute Aussicht darauf besitzen, hier längere Zeit verbleiben zu können. Dass Gerichte diese Herkunftsländer, in denen die Asylsuchenden gestartet sind, prinzipiell als unsicher einstufen, entlässt sie aus jeglicher Verantwortung zur Rücknahme von Migranten. Das wirkt gerade deshalb widersprüchlich, weil es die Schutzsuchenden doch ausdrücklich geschafft haben, diese pauschal als bedrohlich oder ungeschützt deklarierten Staaten zu durchqueren, um an die jeweiligen Mittelmeerhäfen zu gelangen. Und wären sie nicht in dem sicheren Vertrauen, dass sie durch europäische Seenotrettung im Zweifel gerettet werden, würden sie sich bei fehlender Aussicht auf Erfolg insbesondere dann nicht zur Flucht hinreißen lassen, wenn keine explizite Verfolgung als Ursache gegeben ist. Deshalb muss sich Europa aus der proaktiven Seenotrettung zunehmend zurückziehen, um einen wesentlichen Anreiz für unbegründeten Transit abzubauen.
Es ist menschlich nachvollziehbar, dass man nach einem besseren Leben strebt. Doch einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Es sind gerade die internationalen Abkommen, die eine solche Begründung für Asyl nicht zulassen. Schließlich braucht es in einer zivilisierten Welt einer gewissen Regulierung und Strukturierung von #Migrationsströmen. Das hehre Ansinnen gerade linker Politik, die Arme für jeden auszubreiten, mag aus christlicher Nächstenliebe heraus resultieren. Was dabei jedoch vergessen wird: Je mehr Menschen wir bei uns aufnehmen, die keinen offensichtlichen Anspruch auf Schutz haben, umso stärker werden darunter diejenigen leiden, die tatsächlich bedroht sind. Wirtschaftliche oder soziale Antriebe sind damit selbst unter humanitären Gesichtspunkten keine durchsetzbaren Interessen, um in einem anderen Land aufgenommen zu werden. Daher wäre es sinnvoll und notwendig, sichere Fluchtrouten für jene bereitzustellen, die nach einer Vorabprüfung über ihre Fluchtgründe eine ernstzunehmende Aussicht auf einen Schutzstatus bei uns haben. Eine Harmonisierung von Unterstützungsleistungen für #Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union ist ebenso notwendig wie eine gemeinsame Verständigung darauf, in welchem Umfang Sachbezüge anstatt Geldzahlungen zur Verfügung gestellt werden. Die Darstellung, dass man seine Heimatregion nicht grundlos verlässt, mag sicherlich richtig sein. Doch nicht jeder Anlass ist völkerrechtlich anerkannt, um in einem anderen Teil der Erde auch das Recht und den Anspruch auf Schutz zu erhalten. Gerechtigkeit und Fairness bedeuten eben gleichsam, die Realitäten anzuerkennen. Ungesteuerte Fluchtbewegungen nach Europa führen letztlich nur zu einer Benachteiligung der tatsächlich Verfolgten. Und dass jedes Land nur begrenzt aufnahmefähig ist, sollte auch bei aller Gutmenschlichkeit akzeptiert werden können. Denjenigen, die offene Grenzen fordern, fehlt es an der nachhaltigen und pragmatischen Antwort auf die Frage, zu welchem Szenario eine solche Ideologie am Ende führen soll.