Original Designklassiker des 20. Jahrhunderts. Foto: »MidModern« GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Cassina attackiert Webhändler »midmodern.de«
»MidModern« GmbH, Pöcking, 20. Dezember 2023
Das #Weihnachtsgeschäft zählt zur umsatzstärksten Zeit im #Online #Möbelhandel. Im November 2022 veranlasst der italienische Möbelhersteller Cassina Löschungen beim Onlinehändler »MidModern« auf dessen #Onlineshop »shop.midmodern.de«. Nun verklagt die »MidModern« GmbH Cassina S. p. A. vor dem Landgericht München auf #Schadensersatz.
Während des Weihnachtsgeschäfts 2022 lässt die Cassina S. p. A, mithilfe von unrichtigen Behauptungen Angebote vom Onlineshop shop.midmodern.de löschen. Der Onlinehändler reagiert mit einer #Abmahnung und #Einstweiligen #Verfügung beim #Landgericht #München. Cassina unterwirft sich darauf hin mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Nun klagt »MidModern« auf Schadenersatz.
Die »MidModern« GmbH handelt über den Onlineshop »MidModern« mit original #Cassina Möbeln. Dabei bietet »MidModern« die Cassina Möbel von Designern wie Le Corbusier, Pierre Jeanneret, Charlotte Perriand zu günstigeren Preisen an. Als »Außenseiter« (eines selektiven Vertriebssystems), gelangte »MidModern« so als »nicht autorisierter« Händler in den Fokus des Möbelherstellers aus Italien.
Am 31.10.22 wird »MidModern« eine E Mail vom Cassina Regionalvertriebsleiter an die Chefin der Cassina Rechtsabteilung weitergeleitet, in der er sie dazu auffordert, rechtliche Schritte gegen »MidModern« einzuleiten, weil »MidModern« »unautorisiert« Cassina Möbel anbiete.
Am 9. November 2022 erhält »MidModern« vom E Commerce Provider in Kanada plötzlich die Mitteilung über die Löschung von Cassina Angeboten im Onlineshop »MidModern«. Begründet wird die Löschung damit, dass »MidModern«, ohne Zustimmung von Cassina, das Markenlogo im Rahmen seiner Angebote von original Cassina Möbeln genutzt habe. Entgegen der Rechtsauffassung von Cassina, ist die Nutzung von Markenzeichen, auch ohne Zustimmung, dank des Erschöpfungsgrundsatzes, grundsätzlich rechtmäßig.
Der Erschöpfungsgrundsatz ist im gewerblichen Rechtsschutz eine allgemeine Rechtsregel die in Paragraph 17, Absatz 2, Urhebergesetz, für das #Urheberrecht Ausdruck gefunden hat. Der Erschöpfungsgrundsatz soll die #Verkehrsfähigkeit von Waren in der gesamten EU und weiteren Vertragsstaaten sicherstellen und erstreckt sich auch auf die Nutzung des Markenlogos im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Waren.
»MidModern« hat bereits lange Erfahrung mit Einschüchterungsversuchen namenhafter Möbelmarken und sieht darin Kartellrechtsverstöße, um möglicherweise Wiederverkaufspreise künstlich hoch zu halten und den Preiswettbewerb zwischen Händlern zu unterbinden. Ähnlich wie im aktuellen Fall hatte bereits der Schweizer Hersteller Vitra erfolglos versucht, »MidModern« die Nutzung des #Vitra Logos, im Zusammenhang mit Angeboten zu untersagen. Geklagt wird beim Landgericht München II.
Die »MidModern« GmbH vertreibt in München und Starnberg online Markenmöbel und original Designklassiker des 20. Jahrhunderts zu besonders günstigen Preisen. Ein Team aus Design und Architekturliebhabern berät kompetent und persönlich.