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News der #Landwirtschaftskammer #Nordrhein #Westfalen, Tierzahlen, Pflanzenbauratgeber, Rosenbeete und mehr
Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
#Ratgeber #Pflanzenbau und #Pflanzenschutz erschienen
Führerscheinklasse T beim Umtausch des Führerscheins eintragen lassen
Schöne Beete mit #Rosen
Tag der Offenen Tür am Bildungszentrum Gartenbau in Essen
Münster, 11. Januar 2023
Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Die #Tierseuchenkasse #NRW erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein Westfalen #Pferde, #Schweine, #Schafe, #Ziegen, #Gehegewild, #Geflügel oder #Bienen – auch Ableger – hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31.01. bei der Tierseuchenkasse melden. Der einfachste Weg ist die Online Meldung.
Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und halter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar oder der Jahreshöchstbesatz.
Eine Ausnahme gilt für #Rinderhalter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gibt es für Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege und #Junghennen, #Masthähnchen, #Elterntieren, #Puten, #Enten, #Gänsen, #Küken oder #Bienen. Sie müssen den Jahreshöchstbesatz melden. Pferde und Gehegewildhalterinnen und halter müssen eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar abgeben. Bei Kamelidenhalterinnen und haltern ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.
Eine weitere Besonderheit ist die Nachmeldung. Eine Nachmeldung für Halterinnen und Halter von Pferden und Gehegewild zum 15. Februar ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 29. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse zu richten.
Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Mehr …
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten oder Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.
Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz erschienen
Der neue Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2024 der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen ist erschienen. Die Inhalte des Fachbuchs erstrecken sich über alle relevanten Bereiche im #Ackerbau und #Futterbau. Neben umfassenden, regionalen und aktuellen Sortenbeschreibungen sowie neuesten Erkenntnissen im Dünge und Pflanzenschutzbereich enthält der Ratgeber zudem Informationen zu rechtlichen Themen. Somit bietet er einen hilfreichen Überblick für Praxis und Schule. Die jüngsten Ergebnisse aus den Versuchen der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen zu unterschiedlichen Fragestellungen in verschiedenen Kulturen sind anwenderfreundlich aufgearbeitet.
Im Ratgeber ist das Fachwissen der mehr als 30 Autoren auf rund 700 Seiten gebündelt. Ihre langjährigen Erfahrungen aus den eigenen Fach und Sachbereichen werden übersichtlich und verständlich wiedergegeben.
Jedes Exemplar enthält einen E Book Code, mit dem der Ratgeber auf bis zu drei Endgeräten gelesen werden kann. Der Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2024 kann an allen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW zum Preis von 25 Euro erworben werden. #Schüler sowie Studenten können den Ratgeber zum ermäßigten Preis von 20 Euro (ab 10 Exemplaren 17 Euro) erwerben. Bei Bestellung per Post fallen zusätzlich Versandkosten an. Die Bestellung erfolgt per Mail an astrid.neubauer@lwk.nrw.de.
Führerscheinklasse T beim Umtausch des Führerscheins eintragen lassen
Bis Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine – #Plastik oder #Papier – in neue EU Führerscheine umgetauscht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Führerscheinklasse T nur auf Antrag eingetragen wird, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen mit. Außerdem verlangt die Führerscheinstelle in der Regel einen Nachweis, dass der Antragstellende in der Land oder Forstwirtschaft tätig ist.
Der sicherste Weg, Klasse T von der Führerscheinstelle eingetragen zu bekommen, ist die Vorlage einer Bescheinigung, in der aufgeführt ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Diese Bescheinigung lässt sich bei der örtlichen Kreisstelle beantragen.
Sollte die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb führen, kann auch ein Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Hier ist allerdings nicht garantiert, dass die Führerscheinstelle diesen als ausreichend erachtet, da es zwischen den Führerscheinstellen regionale Unterschiede gibt.
Falls Antragstellende bei Familie oder Freunden auf einem Betrieb teilweise oder voll beschäftigt sind oder gelegentlich aushelfen, kann die Vorlage einer Bescheinigung der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers in Kombination mit einer von der Landwirtschaftskammer NRW ausgestellten Bescheinigung, dass der Betrieb existiert, ausreichen.
Informationen dazu, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, gibt es online. Bei Fragen zum Umtausch des Führerscheins stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der regionalen Kreisstellen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite in der Rubrik Ansprechpartner in der Region zu finden. Mehr …
Schöne Beete mit Rosen
In der Gartengestaltung ist die Rose der Klassiker. Jeder kennt sie und viele möchten sie mit in ihren Beeten integrieren. Aufgrund der züchterischen Arbeit der Rosenbaumschulen und der Prüfung durch die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung stehen eine Vielfalt von gesunden Rosensorten in allen Farben, Größen und Wuchsformen zur Verfügung.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen lädt am 22. Januar 2024 von 8.30 bis 16.30 Uhr zur Veranstaltung »Gesunde Rosen und ihre Begleiter – schöne Beete mit Rosen« ins #Bildungszentrum #Gartenbau und #Landwirtschaft Münster Wolbeck ein. 2 Gärtnermeisterinnen und Unternehmerinnen stellen unter anderem vor, welche Wuchsformen, Qualitäten und Standortansprüche Rosen haben, wie die #Pflanzung, #Pflege und #Düngung optimiert wird, welche Schnitte es gibt und welche Krankheiten bei Rosen beachtet werden müssen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet 195 Euro. Weitere Informationen sowie die Anmeldungsmöglichkeit gibt es online. Mehr …
Tag der offenen Tür am Bildungszentrum #Gartenbau in Essen
Wer sich nach der Ausbildung im Gartenbau für eine Weiterbildung zur Meisterin, zum Meister sowie zur Agrarbetriebswirtin oder zum Agrarbetriebswirt interessiert, kann am 20. Januar den Tag der offenen Tür des Bildungszentrums Gartenbau der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen in Essen besuchen. An diesem Tag können sich die Interessierten zur einjährigen Fachschule für Gartenbau mit dem Abschluss zur Meisterin oder zum Meister oder zur zweijährigen Fachschule mit dem Abschluss zur staatlich geprüften Agrarbetriebswirtin oder zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt informieren. Auch zu Fördermöglichkeiten und Wohnheimunterbringung gibt es Beratungen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, an Präsentationen und Vorträgen von Projektarbeiten der aktuellen Studenten teilzunehmen. Mehr …
Nähere Informationen zu Teilnahme, Ablauf und Anreise sind auf der Internetseite der Fachschule Essen zu finden.