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Thema Betreuungsrecht: »Bei Verdacht auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht müssen Sie unverzüglich reagieren«Zoom Button

Foto: Jack Finnigan, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Thema Betreuungsrecht: »Bei Verdacht auf Missbrauch einer Vorsorgevollmacht müssen Sie unverzüglich reagieren«

Thema #Betreuungsrecht: »Bei Verdacht auf Missbrauch einer #Vorsorgevollmacht müssen Sie unverzüglich reagieren«

Gräfelfing, 15. Januar 2024

»Warum Sie nicht zögern sollten, umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn sich plötzlich eine bis dato der Familie unbekannte bevollmächtigte Person »engagiert« um einen betagten Angehörigen kümmert, zeigt der nachstehend beschriebene, in unserer #Kanzlei bearbeitete Fall. So wichtig die (rechtzeitige) Erstellung von Vorsorgevollmachten auch ist – die Gefahr von massivem Missbrauch besteht, wenn es sich um eine bevollmächtigte Person handelt, die die Vollmacht nicht im Interesse des Vollmachtgebers ausübt, sondern darin ein probates Mittel sieht, eigene Interessen zu verfolgen.«

Ein vermögender, kinderloser und demenzkranker 83jähriger verlor nach 45 Jahren Ehe seine Frau. Eine bis dahin nur oberflächlich bekannte (und den Angehörigen gänzlich unbekannte) Nachbarin begann, sich ab dem Todestag der Ehefrau intensiv um den Betroffenen zu bemühen. Gut 6 Wochen später war sie im Besitz einer umfassenden Vorsorgevollmacht für den Betroffenen. Das zuvor von Familienangehörigen mit Zustimmung des Betroffenen eingeleitete Betreuungsverfahren wurde deshalb (zunächst) eingestellt. Der Betroffene war ab diesem Zeitpunkt der Macht und dem Einfluss der Bevollmächtigten ausgesetzt.

Zu seinen ortsansässigen Familienangehörigen hatten der Betroffene und seine Ehefrau bis dahin ein vertrauensvolles verwandtschaftliches Verhältnis.

Mit Beginn des Vorsorgevollmachtverhältnisses änderte sich dies schlagartig. #Krankheitsbedingt ist der geschäftsunfähige Betroffene außerordentlich leicht manipulierbar, vergesslich und darüber hinaus weiblicher Zuwendung sehr zugetan. Um so viel Einfluss wie möglich über den Betroffenen zu gewinnen, begann die Bevollmächtigte insbesondere Familienangehörige des Betroffenen wahrheitswidrig in schlechtem Licht darzustelle, um sie gegenüber dem Betroffenen zu diskreditieren. Dies ging so weit, dass dem Betroffenen suggeriert wurde, von seinen Angehörigen ginge eine »Gefahr« für ihn aus und allein die Bevollmächtigte sei dazu in der Lage, ihn vor dieser Gefahr zu schützen. Immer mehr geriet er dadurch in den Einflussbereich der Bevollmächtigten. Langjährige Nachbarn und Freunde wandten sich an die Angehörigen mit entsprechenden Hinweisen nicht nur auf die ständige Anwesenheit der Bevollmächtigten im Haus des Betroffenen und ihr außergewöhnliches Kontrollverhalten, sondern auch auf den sich zunehmend verschlechternden kognitiven Zustand (er erkannte seine Freunde nicht mehr) und seine offensichtliche Hilfsbedürftigkeit. 

Da der Betroffene (trotz seiner kognitiven Einschränkungen) zunehmend selbst Zweifel an der Redlichkeit der Bevollmächtigten entwickelte, wandte er sich selbst an eine Angehörige mit der Bitte, ihm zu helfen. Konkreter Anlass dafür war, dass er Tage später an die Bevollmächtigte eine Immobilie unentgeltlich hätte übertragen sollen, der Notartermin war bereits vereinbart. Er äußerte gegenüber der Angehörigen jedoch, dass er der Bevollmächtigten diese Immobilie eigentlich gar nicht schenken wolle, es sei ihm bewusst, dass diese nur finanzielles Interesse an ihm habe. Zudem habe er ihr bereits eine große Menge Bargeld geschenkt. Bei dem darauffolgenden Besuch im Haus des Betroffenen stellte die Angehörige fest, wie nachhaltig die Bevollmächtigte offenbar seit geraumer Zeit ihre Präsenz im Leben des Betroffenen sicherstellte: An verschiedenen Stellen im Wohnhaus des Betroffenen befanden sich Zettel mit schriftlichen Liebesbekundungen, Erinnerungshilfen an den Namen der Bevollmächtigten, an vereinbarte Banktermine mit der Bevollmächtigten. Auch eine schriftliche Notiz, die einen dem Betroffenen bis dato sehr nahestehenden Angehörigen diffamierte, fand sich inmitten der schriftlichen Gedächtnisstützen. 

Unmittelbar danach wandten sich die Angehörigen an unsere Kanzlei. Ein Betreuungsverfahren für den Betroffenen wurde angeregt, gerichtliche Ermittlungen wurden eingeleitet. Im Hinblick auf den besorgniserregenden Gesundheitszustand des Betroffenen war die Unwirksamkeit der nur 4 Monate zuvor erstellten Vorsorgevollmacht mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, was sich später auch bestätigte. Offenbar in dem Glauben, das Betreuungsverfahren dadurch verhindern zu können, reagierte die Bevollmächtigte mit der Verhängung von #Kontaktverboten und #Besuchsverboten gegenüber den Angehörigen sowie mit anwaltlich geforderten Unterlassungserklärungen. Ob der Betroffene selbst darüber informiert war, ist unbekannt. Jedenfalls wurde der Betroffene dazu gebracht, sich nicht mehr von zu Hause aus telefonisch mit den Angehörigen in Verbindung zu setzen. Telefonisch erreicht werden konnte er nicht mehr, er war abgeschottet. 

Die betreuungsgerichtlichen Ermittlungen zogen sich in die Länge. Als der Betroffene schließlich psychiatrisch und neurologisch begutachtet wurde, erschien er in Begleitung der Bevollmächtigten. Die Einflussnahme der Bevollmächtigten, die Unfähigkeit des Betroffenen, Entscheidungen überblicken zu können und seine Rechte gegenüber der Bevollmächtigten ausüben zu können, seine besondere Manipulierbarkeit, sein bis dahin weiter verfestigter irriger Glaube, seine Angehörigen seien »gefährlich« und die Bevollmächtigte sei dazu da, ihn zu beschützen, wurden in der #Begutachtungssituation festgestellt.

Kurze Zeit später wurde der Betroffene in die Zuständigkeit eines anderen #Gerichtsbezirks umgemeldet. 

Das Mietverhältnis für das geräumige #Haus samt #Garten wurde für den Betroffenen gekündigt, sein mit zahlreichen Wertgegenständen bestücktes Haus leergeräumt, der Hausrat wegen Wertlosigkeit angeblich komplett »entsorgt«. Die Formulierung der fassungslos zuschauenden #Nachbarn »jetzt wird er umgezogen«, trifft die Situation auf den Punkt. 

Die Einrichtung der Berufsbetreuung für den #Betroffenen konnte die Bevollmächtigte trotz aller Anstrengungen nicht verhindern, dass sie zu Rechenschaft gezogen werden wird, ebenso wenig. Aufgabe des Berufsbetreuers wird es unter anderem sein, Rechte des Betroffenen gegen die Bevollmächtigte geltend zu machen und das Verhalten der Bevollmächtigten im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Die durchzusetzenden finanziellen Ansprüche des Betroffenen gegen die Bevollmächtigte sind jedoch nur die eine Seite. Den Verlust seines Lebensmittelpunktes, in dem er jahrzehntelang mit seiner Ehefrau verwurzelt war, werden sie nicht kompensieren können. 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren unter anderem auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

»Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.«

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL. M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der #Fachanwalt für #Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen. Mehr

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