Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der FinanzverwaltungZoom Button

Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der Finanzverwaltung

#Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der #Finanzverwaltung

Neustadt an der Weinstraße, 12. Februar 2024

Wer mit #Kryptowährungen handelt, muss die dabei erzielten Gewinne unter Umständen versteuern. Und Achtung: Durch ein Auskunftsersuchen bei einer Krypto Handelsplattform hat die Finanzverwaltung #Nordrhein #Westfalen im vergangenen Jahr Daten zahlreicher Nutzer erhalten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (#VLH) erklärt, was dahintersteckt.

Werden Gewinne aus Kryptowährungen korrekt versteuert?

Die Finanzverwaltung Nordrhein Westfalen hat im Jahr 2023 erstmals und als erste deutsche Finanzverwaltung überhaupt ein sogenanntes Auskunftsersuchen an eine #Krypto Handelsplattform gestellt. Dadurch hat sie Daten zahlreicher Nutzer erhalten, die auf dieser Plattform mit Kryptowährungen handeln. Und es ist zu erwarten, dass die nordrhein westfälische Finanzverwaltung die Datenpakete auch den Finanzverwaltungen anderer Bundesländer zur Verfügung stellt.

Nach eigenen Angaben ist die Steuerfahndung Nordrhein Westfalen die größte deutsche Steuerfahndungsabteilung mit mehr als 600 Fahndern in 10 Finanzämtern für Steuerstrafsachen und #Steuerfahndung. Und diese werten die von der Krypto Handelsplattform gelieferten Daten aus, um »Schwarze Schafe« zu identifizieren – also Nutzer, die ihre Gewinne gar nicht oder nicht korrekt beziehungsweise nicht vollständig versteuern.

Kryptowährungen gelten steuerrechtlich als Wirtschaftsgut

Ob Bitcoin, #Ethereum, #Tether, #Cardano oder irgendeine andere Kryptowährung: Die digitalen Coins gelten steuerrechtlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als Wirtschaftsgut. Somit unterliegen Gewinne aus dem Kauf und Verkauf der Einkommensteuer, wenn die Haltefrist nicht mehr als 1 Jahr ist. Soll heißen: Dann sind die Gewinne aus dem Verkauf einkommensteuerpflichtig. Im Gegenzug lassen sich aber auch Verluste erklären. Diese werden dann gesondert festgestellt und können in späteren Jahren mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Die Gewinne müssen als Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden – allerdings waren die Finanzämter dabei bislang auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler/innen angewiesen. Mit den nun von der Krypto Handelsplattform erhaltenen Daten können sie nachprüfen, ob Gewinne auch tatsächlich angegeben worden sind. Ist das nicht der Fall, drohen den Betroffenen ernsthafte Konsequenzen – im schlimmsten Fall kommt es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Steuerpflichtig oder steuerfrei: Haltefrist der Kryptowährung ist entscheidend

Wer Kryptowährungen kauft, diese länger als ein Jahr behält und erst dann veräußert, muss auf die Gewinne aus dem Verkauf keine Steuern zahlen. Soll heißen: In diesem Fall sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Aber: Werden mit der Kryptowährung Zinsen erzielt, wird Abgeltungsteuer für diese Zinsen fällig.

Wer Bitcoins & Co. nur wenige Monate hält und sie dann mit Gewinn veräußert oder tauscht, muss diesen Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Immerhin gibt es dabei eine Freigrenze: Private Veräußerungsgeschäfte von weniger als 600 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Aber Achtung: Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über der Freigrenze, muss der komplette Veräußerungsgewinn versteuert werden. Denn es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

Beispiel: Beträgt der Veräußerungsgewinn aus Kryptowährungen im Jahr 590 Euro, bleibt er steuerfrei. Liegt der Gewinn allerdings bei 620 Euro, müssen die kompletten 620 Euro versteuert werden – und nicht etwa nur der Teil über der Freigrenze von 600 Euro.

Hinweis: Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll nach Plänen der Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 1.000 Euro steigen. Allerdings sind diese Pläne Teil des Wachstumschancengesetzes, und dieses hängt noch im Vermittlungsausschuss fest.

Die VLH: größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt der VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach Paragraph 4, Nummer 11, Steuerberatungsgesetz. Mehr

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Januar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.